Hallo,
gibt es eine rechtliche Grundlage, mit der mich mein AG quasi " zwingen " kann, das Rufbereitschaftshandy auf meinen privaten Telefonanschluß umzulegen ( Grund wäre der schlechte Netzempfang des Handys ) ?
Ich denke nicht, hab aber auch noch nichts entsprechendes gefunden.
Vielleicht weiß ja eine/r mehr ?!
Vielen Dank schon mal.
Vielste Grüße Carmina
gibt es eine rechtliche Grundlage, mit der mich mein AG quasi " zwingen " kann, das Rufbereitschaftshandy auf meinen privaten Telefonanschluß umzulegen ( Grund wäre der schlechte Netzempfang des Handys ) ?

Ich denke nicht, hab aber auch noch nichts entsprechendes gefunden.
Vielleicht weiß ja eine/r mehr ?!
Vielen Dank schon mal.
Vielste Grüße Carmina