RB-Handy "umlegen" auf den Privatanschluß

carmina

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27.04.2007
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157
Hallo,

gibt es eine rechtliche Grundlage, mit der mich mein AG quasi " zwingen " kann, das Rufbereitschaftshandy auf meinen privaten Telefonanschluß umzulegen ( Grund wäre der schlechte Netzempfang des Handys ) ? :gruebel:

Ich denke nicht, hab aber auch noch nichts entsprechendes gefunden.
Vielleicht weiß ja eine/r mehr ?!

Vielen Dank schon mal.

Vielste Grüße Carmina
 
Das verstehe ich jetzt nicht ganz.

Ist kein Empfang bei dir? Oder so schlechter das du nichts verstehst?
Wenn ja, warum ist es nicht in deinem Interesse, dass du den Anruf wenn du Bereitschaft hast, über Festnetz bekommst?
Dann verstehst du das problem doch besser und fährst nicht umsonst? Oder einmal zu wenig...
 
Wenn ja, warum ist es nicht in deinem Interesse, dass du den Anruf wenn du Bereitschaft hast, über Festnetz bekommst?

Weil das mein Privatanschluß ist; und meine Frage ist nun, MUSS ich den zur Verfügung stellen ?

Ich habe hier einen mordsmäßig schlechten Handyempfang, mein AG weiß das; beim letzten RB-tourn gabs deshalb Probleme ( Handy hat erst gar nicht geklingelt :knockin:), meine PDL meinte dann halt, ich MÜSSE umstellen und da fehlt mir, gelinde gesagt, die Einsicht :streit:
 
Bei einer Umleitung erfährt der Teilnehmer nicht, dass er umgeleitet wird. Er hört lediglich ein zusätzliches klicken. Deine Telefonnummer bleibt also privat.
Deine Telefonrechnung wird ebenfalls nicht belastet.

Ergo: Ich kann deine abweisende Haltung nur so interpretieren, dass du eigentlich keine Rufbereitschaft machen möchtest.

Elisabeth
 
Hallo,

es bedeutet aber, dass ich mich nicht von zu Hause wegbewegen kann, sondern ich muss meinen Festnetzanschluss "bewachen", ausser ich habe dennoch das RB-Handy zur Verfügung und leite selbst um.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Bedeutet Rufbereitschaft nicht, dass ich mich zur Verfügung halten muss? Ist es nicht ein Zugeständnis, dass ich dies von zuhause aus tun darf?
Ich sehe da Parallelen zu den Fachkräften in OP und Anästhesie.

Wäre also auch eine Möglichkeit: den AG zu bitten für die Rufbereitschaft eine Liege ins Büro zu stellen statt den Privatanschluss zu nutzen.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

verwechsel nicht, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst, das ist ein grosser Unterschied. Es ist richtig, ich muss in der Rufbereitschaft innerhalb einer gewissen Zeit meinem AG zur Verfügung stehen.
Wenn ich die RB auf meinem Festnetzanschluss habe, bedeutet dies, ich kann theoretisch nicht mal den Müll wegbringen.

Wir machen unsere RB mit einem Handy, das ich zur Verfügung habe und mich somit in einem gewissen Umkreis meines AG's aufhalten kann, ansonsten sitze ich zuhause und "bewache" mein Telefon - dafür wäre mir die RB zu schlecht bezahlt, so kann ich auch Dinge erledigen.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Hallo und danke für Eure Antworten.

@Elisabeth
Liege ins Büro, ja ne is klar, am Thema vorbei, würd ich sagen :streit:, und Zugeständnis, das ich das von zu Hause tun DARF ? :eek1:

@all
Es ging mir eigentlich nur darum, mal die Gedankenrichtung zu wechseln, hätte ja sein können, das wer das absolute Pro-Argument gehabt hätte.
Und meine Frage war ja.....MUSS ich meinen Privatanschluß zur Verfügung stellen ??
 
Hallo Carmina,

hilft dir das weiter:
Wesentlich ist, dass der betroffene Mitarbeiter sich nicht an einem vom Arbeitgeber definierten Ort aufhalten muss, sondern auf Anruf zur Verfügung stehen muss. Er kann also seinen Aufenthaltsort selbst festlegen. Der Ort ist dem Arbeitgeber mitzuteilen. Alternativ kann die Erreichbarkeit durch einen Funksignalempfänger oder durch ein Handy gewährleistet werden.
Quelle: Rufbereitschaft: Arbeiten nach Anruf - ArbeitsRatgeber

oder im TVÖD §7 Absatz 4 - siehe hier: http://www.fz-juelich.de/gp/datapool/page/184//Rufbereitschaft1.pdf

Ich weiss, dir geht es nicht um den TVÖD, sondern um den ambulanten Dienst, was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Sonnige Grüsse
Narde
 
Hallo Carmina,
was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Sonnige Grüsse
Narde

Vielen Dank Narde ( für die Links ), super.

In meinem AV steht.......................nix, ich bin damals eingestellt worden mit ´ keine RB, da nur eine 15h-Woche ´, blöderweise habe ich mich drauf verlassen :knockin: :cry:.
Nun hieß es auf einmal, auch die 15h- Kräfte müssen RB machen, man / Frau ist ja willig und macht, aber irgendwo sind ja auch mal Grenzen, mM.


Vielste, auch sehr sonnige Grüße Carmina


 
Warum mußt Du Rufbereitschaft machen, wenn in Deinem Arbeitsvertrag steht, daß Du keine machen mußt? Mußt Du dafür nicht einen neuen Vertrag bekommen, notfalls mittels Änderungskündigung?
 
Warum mußt Du Rufbereitschaft machen, wenn in Deinem Arbeitsvertrag steht, daß Du keine machen mußt? Mußt Du dafür nicht einen neuen Vertrag bekommen, notfalls mittels Änderungskündigung?

Nein, da steht weder, das ich keine machen muss, noch, das ich welche machen muss.
Das wurde nur bei meiner Einstellung besprochen, das ich bei meiner 15h-Woche keine RB habe, leider habe ich mir das NICHT schriftlich geben lassen :knockin::knockin::knockin:

 
Hey Carmina.
Rufdienst heisst ja nicht, zu Hause angenagelt zu sein. Man darf die Stadt nur nicht verlassen. Also soll Dein AG Dir ein Handy zur Verfügung stellen von einem Netzbetreiber ohne "Funklöcher". Schlag ihm doch mal ein Prepaid Handy vor. Ich selbst leite vom RD Handy auf mein Privathandy um, weil der Akku bei unserem RD spinnt. Als erstes würde ich aber die Frage warum Du nun doch RD machenmusst auf den Tisch bringen.
Auf meinen Privatanschluß würde ich aber auch nicht umleiten.

LG Bettina
 
Hey Carmina.
Rufdienst heisst ja nicht, zu Hause angenagelt zu sein. Man darf die Stadt nur nicht verlassen.

Wo steht denn bitte, dass man die Stadt net verlassen darf? Bei der Rufbereitschaft geht es darum, innerhalb einer bestimmten Zeit beim AG anwesend zu sein, wie und von wo aus ich in dieser Zeit beim AG bin ist mir überlassen!
Also soll Dein AG Dir ein Handy zur Verfügung stellen von einem Netzbetreiber ohne "Funklöcher". Schlag ihm doch mal ein Prepaid Handy vor.
Super! Der eine hat mit E-Plus in seiner Umgebung Probleme, bei dem anderen funktioniert D2 net und beim Dritten mach O2 Probleme. Soll der AG nun für jeden ein Handy mit passendem Netz zu Verfügung stellen?
Ich selbst leite vom RD Handy auf mein Privathandy um, weil der Akku bei unserem RD spinnt. Als erstes würde ich aber die Frage warum Du nun doch RD machenmusst auf den Tisch bringen.
Auf meinen Privatanschluß würde ich aber auch nicht umleiten.
Wieso soll sie die Frage klären, wieso sie RB machen muss, wenn im Arbeitsvertrag das Ganze nicht ausgeschlossen wurde. Und sich auf eine mündliche Zusage des AG zu verlassen ist, naja ... :knockin:

Du leitest Dein Rufdiensthandy auf Dein privates Handy um, aber nicht auf Deinen Festnetzanschluss?! Wo ist denn da der Unterschied?
 
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Und sich auf eine mündliche Zusage des AG zu verlassen ist, naja ... :knockin:

Ja ja, das habe ich ja nun mehrfach selbst erwähnt, das ich da ziemlich blöd war, das haben wir nun geklärt :mrgreen:

Umleiten auf mein eigenes Handy geht auch gar nicht, der Empfang ist da noch schlechter :eek1: ( das das überhaupt geht, is schon der Brüller )

Und natürlich kann ich die Stadt verlassen, der Zeitrahmen liegt bei ca. 30 min., in denen ich beim Pat. sein soll, nicht bei meinem AG ( was soll ich auch bei dem :gruebel: )

Ich seh schon, es wird ne einsame Entscheidung, ob ich umleite oder nicht
:mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie lange geht die Rufbereitschaft? Um welchen Zeitraum handelt es sich?

Elisabeth
 
Wie lange geht die Rufbereitschaft? Um welchen Zeitraum handelt es sich?

Elisabeth

RB geht bei uns von Montag 7.00 Uhr bis die nächste Woche Montag 7.00 Uhr

In der Woche stellen wir das RB-Handy um 7.00 Uhr aufs Büro um ( schön, wenn man SD hat und sich extra dafür den Wecker stellt :knockin:), ab 13.30 Uhr ist es dann wieder meins, Freitag wird aufs Büro umgestellt bis 12.30 Uhr, am WE ist es 24 h meins.

Mal eben an eine Kollegin umleiten geht nicht, die müsste für den Fall der Fälle ja den RB-Koffer haben.

 
Ich denke, dir bleibt nichts weiter übrig als deinem AG mitzuteilen, dass ein Umschalten auf deinen Privatanschluss das Problem nicht behebt- siehe nardes Argument:
Wesentlich ist, dass der betroffene Mitarbeiter sich nicht an einem vom Arbeitgeber definierten Ort aufhalten muss, sondern auf Anruf zur Verfügung stehen muss. Er kann also seinen Aufenthaltsort selbst festlegen. Der Ort ist dem Arbeitgeber mitzuteilen. Alternativ kann die Erreichbarkeit durch einen Funksignalempfänger oder durch ein Handy gewährleistet werden.
Hier würde der AG einen einwöchigen "Hausarrest" anordnen.

Elisabeth
 
Hallo Carmina,

dass du das RB-Handy selbst bei Bedarf umleitest geht nicht? Das mache ich immer wenn ich eine Freundin besuche, die eine schlechte Netzanbindung hat (ja, das gibt es auch mitten in München:eek1:)

Liebe Grüsse
Narde
 
Wo steht denn bitte, dass man die Stadt net verlassen darf? Bei der Rufbereitschaft geht es darum, innerhalb einer bestimmten Zeit beim AG anwesend zu sein, wie und von wo aus ich in dieser Zeit beim AG bin ist mir überlassen!
Super! Der eine hat mit E-Plus in seiner Umgebung Probleme, bei dem anderen funktioniert D2 net und beim Dritten mach O2 Probleme. Soll der AG nun für jeden ein Handy mit passendem Netz zu Verfügung stellen?
Wieso soll sie die Frage klären, wieso sie RB machen muss, wenn im Arbeitsvertrag das Ganze nicht ausgeschlossen wurde. Und sich auf eine mündliche Zusage des AG zu verlassen ist, naja ... :knockin:

Du leitest Dein Rufdiensthandy auf Dein privates Handy um, aber nicht auf Deinen Festnetzanschluss?! Wo ist denn da der Unterschied?

Also Jörg. Da in unserer kleinen Stadt die Patienten innerhalb von 15 Minuten zu erreichen sind kann ich schlecht z.B nach Oldenburg fahren (50 Minuten entfernt.) Das Wort "darf" ersetze einfach durch "sollte". Das mit einem anderen Netz war lediglich ein Vorschlag. Bitte nicht gleich steinigen dafür.
Und da ich mein Handy immer bei mir habe, warum soll ich dann auf meinen Festnetzanschluß umleiten???????? Es ist doch sinnvoll das mit dem RD ein für alle mal zu klären und dann auch schriftlich festzuhalten