Probezeit verlängerbar?

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Hallo Leute!
Ich hätte da mal ne Frage:
Und zwar bin ich im ersten Lehrjahr in der Ausbildung und eigentlich läuft morgen die Probezeit aus (laut Arbeitsvertrag).

Aber:
Unsere Schule ist grad heftig am Kündigen... 4 Leute wurden schon, jetzt wurde überraschend jemand, der ähnliche Noten hat wie ich, verwarnt... Ich hab so Noten von 2 bis 2,5, bei ihm müsste es schlechtestens eine 3 sein... Er meinte aber heute, dass jetzt für ALLE die Probezeit um einen Monat verlängert wird, weil noch mehr Kandidaten betroffen sind... Jetzt habe ich aber seit Tagen echt Angst, sodass ich kaum noch schlafen kann... Können unsere Lehrer die Probezeit verlängern, ohne uns Schüler zu informieren? Per Telefon oder sogar nur mündlich?

Ich bitte um Hilfe :weissnix:
 
Die Probezeit kann verlängert werden. Dies braucht jedoch der Schriftform. Wenn die Schüler noch keine 18 sind, müssen die Eltern dies unterzeichen. Und am 31.3. muss dieses Schriftstück wieder in der Schule sein. Also das ganze wird sehr knapp.
Zudem muss die Verlängerung eine Begründung haben, die in der Person des jeweiligen liegt. Also A kann keine Probezeitverlängerung bekommen, nur weil B und C keine so tollen Beurteilungen bekommen haben. Zudem muss sie eine Zielvereinbarung beinhalten.
 
@sosylos:

Die Probezeit kann verlängert werden.
Definitiv nein, eine einmal vereinbarte Probezeit kann im Nachhinein nicht verlängert werden.

Vereinbart ist vereinbart.

Wenn du anderer Meinung bist bitte Quellen.

Mich würde sehr interessieren worauf du deine sehr abenteuerliche Argumentation stützt - mit Begründung in der Person oder Zeilvereinbarung o.ä.
Sowas schnupft dir jedes Arbeitsgericht mit Genuss und sofort.

Ausserdem ist ab einem Zeitpunkt die länge der Probezeit völlig egal, nämlich nach 6Monaten, da tritt immer das Kündigungschutzgesetz in Kraft.

Herzlichen Glückwunsch - deine Probezeit ist sowieso seit 14 Tage beendet, denn der AG muss innerhalb der Probezeit mit einer 2 Wochefrist kündigen und kann dies keinesfalls am letzten Tag, ausser Schwesternschaft DRK.
 
Frau

kann dies keinesfalls am letzten Tag

"Ihre Kündigung können Sie sogar noch am letzten Tag der Probezeit aussprechen, obwohl sie dann erst nach Ablauf der Probezeit wirksam wird (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.1978, Aktenzeichen: 2 AZR 2/77)."

Kündigung in der Probezeit

Definitiv nein, eine einmal vereinbarte Probezeit kann im Nachhinein nicht verlängert werden.
Auch hier gibt es Ausnahmen :
Arbeitsrecht: Verlngerung der Probezeit als zweite Chance? - Nicole Brauer
 
Hallo nachtfan,

danke für deinen link. Dieser bestätigt meine Aussage und wiederlegt deine. :verwirrt:

Also:

Dort steht genau das was ich sage -

Auf Seiten des Arbeitgebers besteht daher nicht selten das Bedürfnis, die Probezeit zu verlängern. Eine solche Möglichkeit hat der Gesetzgeber allerdings nicht vorgesehen, weswegen die meisten Arbeitgeber aus Furcht vor den hohen Anforderungen des drohenden Kündigungsschutzes die Probezeitkündigung häufig als einzige Reaktionsmöglichkeit sehen.

und deshalb wird die Probezeit nicht verlängert, sondern ein neuer Vertrag geschlossen, das aber in einem Ausb.verh. nicht so einfach geht.

Dein link sagt dazu:
Zu diesem Zweck schlossen die Parteien noch vor Ablauf der Probezeit einen Auflösungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt beendete, der vier Monate nach dem Ende der Probezeit lag, um dem Arbeitnehmer die Chance zur weiteren Einarbeitung zu geben.
Da wurde keine Probezeit verlängert, sondern ein neues Vertragsverhältnis geschaffen.

Womit du Recht hast:
Es kann bis zum letzten Tag mit einer 2 Wochenfrist gekündigt werden.
Da habe ich mich geirrt.

Wobei hier Persrat. Beteiligungs- bzw. Informationspflichten berücksichtigt werden müssen.
 
Ich glaube, unter bestimmten Umständen (chronische Krankheiten o.ä.) kann die Probezeit für einen einzelnen Mitarbeiter verlängert werden. Kann ja auch gut für ihn sein, eine verlängerte Chance zur Bewährung zu haben. Die Alternative wäre eine Kündigung während der ersten Probezeit.
 
hallo

also ich hatte 09 in der Probezeit eine pertrochantäre Femurfraktur nach ganz dusseligem Glatteisunfall......

als ich so langsam wieder an was anderes denken konnte fragte ich natürlich nach wegen der Probezeit.....

die haben mir gesagt, ich soll mir keinen Kopf machen, erst mal gesund werden und dann würden wir einfach die Probezeit verlängern und fertig.....

es erschien mir logisch, ob es nun rechtens war, weiß ich nicht, aber ich fand es logisch und fair, denn 12 Wochen AU innerhalb der Probezeit ist nun mal blöd

viele Grüsse
Bully
 
Hallo claudia,

dein Glaube führt dich ins Irre.

Hier noch ein anderer link, aus dem eindeutig hervorgeht, dass eine Probezeitverlängerung nicht möglich ist.

Die faktische Probezeitverlängerung, die das BAG einräumt, begründet tatsächlich vertraglich keine Verlängerung sondern eine Vertragsänderung.
Das ist zwar in bestimmten Fällen nach BAG durchaus möglich, aber an ziemlich enge Auflagen gebunden, die auf ein Ausbildungsverhältnis sicher nicht zutreffen werden.

http://www.rechtstipps.net/pub/415/verlaengerung-probezeit.html

Eine Probezeitverlängerun im schulischen Bereich der Krpflg. ist möglich, so kann der Schüler auf Probe in das nächste Ausb.jahr vorrücken, wenn die Lehrerkonferenz dies beschließt.

@bully:
denn 12 Wochen AU
Hattest du da nicht sowieso die max. Fehlzeiten schon überschritten?

Nach 6 Monaten Vertragsverhältnis tritt immer, egal bei welcher Konstellation das Kündigungsschutzgesetz in Kraft.
Abweichende Vereinbarungen wären unwirksam.
 
Es hängt auch noch vom Tarifvertrag ab - der TVÖD sieht keine Verlängerung der Probezeit vor.
 
hallo
@renje also ich wurde offiziell von einer Leihfirma ab 1.11.09 übernommen und habe mich genau am 20. 12. auf`s Glatteis geschmissen

offiziell hätte ich Probezeit bis 1.5.10 gehabt, 6 Monate wie üblich, von zuviel Fehlzeiten hat keiner gesprochen, sie haben nur nach meinem neuen Start Anfang März davon gesprochen das die Probezeit jetzt auf 1.6. verlängert wird......... das war`s
es klappte Gott sei Dank mit Hilfe der Kollegen ganz gut, da ich natürlich beim Heben am Anfang und auch heute noch Probleme habe, aber da das Team super ist, läßt man es mich nicht merken und hilft einfach so ...... mal eben, wenn`s etwas schwerere Bewohner sind...... so kommen wir ganz gut klar

viele Grüsse
Bully
 
hallo
@renje also ich wurde offiziell von einer Leihfirma ab 1.11.09 übernommen und habe mich genau am 20. 12. auf`s Glatteis geschmissen

offiziell hätte ich Probezeit bis 1.5.10 gehabt, 6 Monate wie üblich, von zuviel Fehlzeiten hat keiner gesprochen, sie haben nur nach meinem neuen Start Anfang März davon gesprochen das die Probezeit jetzt auf 1.6. verlängert wird......... das war`s
...

Na ist doch toll. Hat doch bestens geklappt. Der AG hat es versucht, Du hattest keine Ahnung, das es unrecht ist und hat nichts dagegen unternommen.
Wenn man natürlich mal nachgefragt hat, logisch nicht beim AG, hättest Du ab dem 1.5. ganz ruhig schlafen können, nämlich weil Du ab diesem Zeitpunkt aus der Probezeit raus warst.
 
hallo

@Joerg du ich habe mir keinen großen Kopf drum gemacht, denn sie hätten mich ja während meiner AU kündigen können innerhalb der Probezeit....

als sie mir aber sagten, alles roger, werd erstmal gesund und komm dann wieder, ich habe dann Anfang März gemerkt, es klappt mit dem Team und ich komme mit der Arbeit klar, da war mir egal ob 01.05. oder 01.06. denn da wußte ich auch, es klappt schon.......

wenn ich mit meinem Bein mehr Probleme gehabt hätte und ab und zu wieder eine AU usw. dann wäre vielleicht alles anders gewesen....

viele Grüsse
Bully
 
hallo

@Joerg du ich habe mir keinen großen Kopf drum gemacht, denn sie hätten mich ja während meiner AU kündigen können innerhalb der Probezeit....

als sie mir aber sagten, alles roger, werd erstmal gesund und komm dann wieder, ich habe dann Anfang März gemerkt, es klappt mit dem Team und ich komme mit der Arbeit klar, da war mir egal ob 01.05. oder 01.06. denn da wußte ich auch, es klappt schon.......

wenn ich mit meinem Bein mehr Probleme gehabt hätte und ab und zu wieder eine AU usw. dann wäre vielleicht alles anders gewesen....

viele Grüsse
Bully

Du hättest ja auch nichts machen müssen, wieso auch. Du warst ja ab 01.05. aus der Probezeit raus. Egal was der AG sagt. :wink1:
 
Ich muss das hier nochmal aufgreifen:

Die Schule hat heute in der Praxisanleiterversammlung u.a. über die beendete Probezeit des 1. Ausbildungsjahrs berichtet. Dabei erwähnten sie eine Schülerin, die wohl massive Hautprobleme an den Händen bekommen hat (Ursache wohl bis jetzt nicht festgestellt, Händedesinfektionsmittel seien es wohl nicht). Nach mehreren Wochen weg aus der Praxis sind ihre Hände halbwegs verheilt; noch ist aber nicht geklärt, ob sie die Ausbildung fortsetzen kann. Die Probezeit hat sie bestanden; allerdings könne nochmals nachträglich die gesundheitliche Eignung überprüft werden, und das ginge auch nach der Beendigung der Probezeit.

Diese Möglichkeit scheint also bei gesundheitlichen Problemen zu existieren. Falls das Problem im nächsten Praxiseinsatz wieder auftreten sollte, macht es ja auch wenig Sinn, die Ausbildung durchzuziehen. Es sei denn, man findet heraus, worauf ihre Haut reagiert.
 
Hallo.

Ich muss hier aus der anderen Sicht mal als AG das Thema aufwerfen:

Wir haben eine Schülerin mit Migrationshintergrund. Sie ist eine klasse Pflegekraft, welche sehr gut mit Patienten und Personal zurechtkommt. Sie hat im letzten Jahr die Ausbildung zur Altenpflegerin angefangen.

Leider hatten wir letzte Woche ein Gespräch mit der Schule, welche uns beschrieben hat, das sie wg. der mangelnden Deutschkentnisse die Schule nicht schaffen kann. Auch die Noten sind dementsprechend im Keller. Nun hat Sie sich nochmal zum Deutschkurs angemeldet und will hier wirklich was tuen. Die Schule meinte, es macht nur Sinn, die Ausbildung fortzusetzen, wenn die Probezeit um 6 Monate verlängert wird.

Daher meine Frage: Ist das möglich? Und wenn ja, wie? Wir möchten ihr gerne die Ausbildung weiter ermöglichen, können Sie aber nicht noch 2,5 Jahre hier ohne Theorie ausbilden, damit sie danach das Examen nicht schafft.

Die einzige Alternative zur Probezeitverlängerung wäre die Kündigung, was ich eigendlich gerne vermeiden möchte.

Vielen Dank für die Antworten.
 
Die maximale Probezeit laut Gesetz beträgt 6 Monate.
 
Eine gesetzliche Probezeitbefristung gibt es so nicht @Jörg. Allerdings greift nach 6 Monaten der Kündigungsschutz.


Ein "Trick" wäre eurer Schülerin ganz regulär zu kündigen, aber mit einer 3monatigen Kündigungsfrist.

Wenn es bis dahin klappt, könnte das rückgängig gemacht werden.

Selbiges ginge mit nem Aufhebungsvertrag und entsprechendem Datum, 3 Monate später...


Ist ein wenig Beugung des Gesetzes, aber müsste möglich sein ;)

Nutzt aber nur, wenn euch die 3 Monate reichen. Das ganze mit 6 Monaten anzugehen, halte ich für schlecht möglich (bin aber auch nicht fit genug, zu wissen ob es konkreten Passagen gibt, die dagegen sprechen würden)
 
Die maximale Probezeit laut Gesetz beträgt 6 Monate.

Laut BBiG sogar für Schüler nur max. 4 Monate. Allerdings werden immer 6 Moante in der AP Ausbildung gegeben. Würde mich auch mal interessieren, wie jeder Ausbildungsbetrieb es schafft, das zu umgehen.
 
Wir brauchen lt. Schule nochmals 6 Monate. Die Schülerin ist auch damit einverstanden, aber ich keine Ahnung, wie ich das rechtlich biegen soll.
 

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