Ich wurde (06.2009) in unmittelbarem Anschluss an ein Dienstverhältnis im Geltungsbereich der AVR
in derselber Vergütungsgruppe (Kr 5) und derselber Stufe (8) vom bisherigem Dienstgeber ("nach AVR Anlage 1, Abschnitt III B, Absatz c)/ a),aa) "), nach 2,0 Jahrige ununterbrochene Beschäftigung als exam. Krankenschwester, auf unbefristät aber mit 6-monatiger Probezeit, eingestellt . Dienstgeber hat nächste Steigerung für 06.2011 bestimmt.
Frage: bei richtiger Verwendung der AVR, ob mußte und ob muß
1. Probezeit ausgeschloßen sein
(im Lehnung an AVR AT §7 Absatz (4) (analogie für Einstellung des Lehrlings bei
dieselbem Arbeitsgeber:
Meine Einstellung soll, nach o.g. AVR Anlage 1, Abschnitt III B, Absatz c)/ a),aa),
betrachtet es als Einstellung bei dieselbem Arbeitsgeber.)
2. . Nächste Steigerung ( von Stufe 8 zu Stufe 9) muß nach AVR - 01.2010 (statt
06.2011) erfolgen.
(Begründung: die Vorausetzung für nächste Steigerung (nach AVR Anlage 1,
Abschnitt III B, Absatz a), Unterabsatz 2) - 2 Jahre, wird den 01.01.2010 erfüllt
werden, weil,
ich bin seit 01.01.2008 in Kr 5, Stufe 8, bei bisherigem (im Geltungsbereich der
AVR-) Dienstgeber, gestiegen.)
Danke im voraus,
Andrea
Exam. Krankenschwester
in derselber Vergütungsgruppe (Kr 5) und derselber Stufe (8) vom bisherigem Dienstgeber ("nach AVR Anlage 1, Abschnitt III B, Absatz c)/ a),aa) "), nach 2,0 Jahrige ununterbrochene Beschäftigung als exam. Krankenschwester, auf unbefristät aber mit 6-monatiger Probezeit, eingestellt . Dienstgeber hat nächste Steigerung für 06.2011 bestimmt.
Frage: bei richtiger Verwendung der AVR, ob mußte und ob muß
1. Probezeit ausgeschloßen sein
(im Lehnung an AVR AT §7 Absatz (4) (analogie für Einstellung des Lehrlings bei
dieselbem Arbeitsgeber:
Meine Einstellung soll, nach o.g. AVR Anlage 1, Abschnitt III B, Absatz c)/ a),aa),
betrachtet es als Einstellung bei dieselbem Arbeitsgeber.)
2. . Nächste Steigerung ( von Stufe 8 zu Stufe 9) muß nach AVR - 01.2010 (statt
06.2011) erfolgen.
(Begründung: die Vorausetzung für nächste Steigerung (nach AVR Anlage 1,
Abschnitt III B, Absatz a), Unterabsatz 2) - 2 Jahre, wird den 01.01.2010 erfüllt
werden, weil,
ich bin seit 01.01.2008 in Kr 5, Stufe 8, bei bisherigem (im Geltungsbereich der
AVR-) Dienstgeber, gestiegen.)
Danke im voraus,
Andrea
Exam. Krankenschwester