Probezeit, nächste Steigerung nach AVR

Andrea.A.

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Ich wurde (06.2009) in unmittelbarem Anschluss an ein Dienstverhältnis im Geltungsbereich der AVR
in derselber Vergütungsgruppe (Kr 5) und derselber Stufe (8) vom bisherigem Dienstgeber
("nach AVR Anlage 1, Abschnitt III B, Absatz c)/ a),aa) "), nach 2,0 Jahrige ununterbrochene Beschäftigung als exam. Krankenschwester, auf unbefristät aber mit 6-monatiger Probezeit, eingestellt . Dienstgeber hat nächste Steigerung für 06.2011 bestimmt.


Frage: bei richtiger Verwendung der AVR, ob mußte und ob muß

1. Probezeit ausgeschloßen sein
(im Lehnung an AVR AT §7 Absatz (4) (analogie für Einstellung des Lehrlings bei
dieselbem
Arbeitsgeber:
Meine Einstellung soll, nach o.g. AVR Anlage 1, Abschnitt III B, Absatz c)/ a),aa),
betrachtet es als Einstellung bei dieselbem Arbeitsgeber.)

2.
. Nächste Steigerung ( von Stufe 8 zu Stufe 9) muß nach AVR - 01.2010 (statt
06.2011) erfolgen.
(Begründung: die Vorausetzung für nächste Steigerung (
nach AVR Anlage 1,
Abschnitt III B, Absatz a), Unterabsatz 2) - 2 Jahre, wird den 01.01.2010 erfüllt
werden, weil,
ich bin seit 01.01.2008 in Kr 5, Stufe 8, bei bisherigem (im Geltungsbereich der
AVR-) Dienstgeber, gestiegen
.)

Danke im voraus,
Andrea
Exam. Krankenschwester
 
Wenn Du nahtlos von AVR-Caritas zu AVR-Caritas gewechselt hast, dann gehen die Regelvergütungsstufen genau so weiter, wie sie beim alten Arbeitgeber aufgehört haben, das gilt auch für die Zeit der nächsten Höherstufung.

Zur Probezeit: Der von Dir zitierte AVR-§ bezieht sich nur auf eine unmittelbare Übernahme aus einem Ausbildungsverhältnis. Wenn Du nach der Ausbildung woanders gearbeitet hast und dann wieder zurück wechselst in das Haus, in welchem Du gelernt hast, kann durchaus wieder eine Probezeit vereinbart werden.
 
Fielen Dank an Antwort.
Doch für Frage-Probezeit, in meinem konkreten Fall, ich habe noch nicht Antwort:
Arbeitsnehmer mit geleistetem 6-monatliche Probezeit und nach gesamt 2 Jahrige ununterbrochene Beschäftigung bei erstem AVR-Caritas –Arbeitsgeber,
wurde nahtlos bei zweiter AVR-Caritas-Arbeitsgeber mit 6-monatiger Probezeit
eingestellt. Ob nach AVR-Caritas darf es hier Probezeit bedingen?
Gruß,
Andrea
 
Hallo,

du beantwortest dir die Frage eigentlich selbst. Du hast den ersten Arbeitgeber, gehst zu einem 2ten AG, wirst dort eingestellt wie du schreibst. Neues Arbeitsverhältnis, neuer Vertrag, neue Probezeit egal nach welchem Tarif der neue AG bezahlt.

Gruß renje
 
Ja, genau so.
Nur wenn Du direkt nach der Ausbildung vom dortigen Arbeitgeber übernommen wirst, dann wird keine neue Probezeit vereinbart.
Wenn Du aber in ein anderes Haus wechselst, auch innerhalb der AVR, dann wird selbstverständlich wieder eine Probezeit vereinbart.
Beim Wechsel innerhalb der AVR bleibt die Regelvergütungsstufe erhalten, das hat aber nichts mit der Probezeit zu tun.
 
Ja, genau so.
Nur wenn Du direkt nach der Ausbildung vom dortigen Arbeitgeber übernommen wirst, dann wird keine neue Probezeit vereinbart.
Wenn Du aber in ein anderes Haus wechselst, auch innerhalb der AVR, dann wird selbstverständlich wieder eine Probezeit vereinbart.
Beim Wechsel innerhalb der AVR bleibt die Regelvergütungsstufe erhalten, das hat aber nichts mit der Probezeit zu tun.

Ich bin ganz einverstanden. Inerhalb AVR ist algemein Proezeit vorgeschrieben, aber nur zwecks Ausbildung besteht o.g. Ausnahme.
Vielen Dank.
Gruß, Andrea
 
hallo
ich bin nicht sicher das so alles mit Probezeit stimmt.
eigentlich du hast Ausbildung gemacht und dafür hast du deine probezeit gehabt.Nach Examen muss du auch probezeit haben als examinierte Krankenschwester.Ich kann bei meine Kollegen, welche übernommen sind,mal nachfragen.
LG
Marija
 

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