Praxisanleiter zwingend notwendig?

calimero

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30.08.2002
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Hallo,

ich mach grad ein Praktikum im Altenheim und möchte dort auch die Ausbildung machen. Nun ist es so, dass die wohl bald keinen Praxisanleiter mehr mit der Weiterbildung dazu haben wirden. Dürfen die denn dann überhaupt noch ausbilden, d. h. kann jede Fachkraft als Praxisanleiter fungieren?

LG calimero
 
Hallo calimero,

das ist eine gute Frage. Ich habe in Thüringen meine Ausbildung zur GuK absolviert. Wir hatten erst ende des 2. Lehrjahres Praxisanleiter. Vorher ging es auch ohne Praxisanleiter.
Ich könnte mir gut Vorstellen, das dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
Du kannst dich mal für dein Bundesland bei der Ausbildungsverordnung bzw Vorraussetzungen für die Ausbildung schlau machen.
Falls du schon eine Schule hast, frag da mal nach. Die müssten das auch wissen.

Ein klares nein dazu, das jede Fachkraft als Praxisanleiter fungieren darf. Umsonst gibt es ja diese Weiter bzw Ausbildung zum Praxisanleiter nicht. Hast du dich denn schon mal bei der PDL des Altenheim erkundigt, auf es dann noch überhaupt ausbilden kann und möchte???

lg anne
 
Laut § 2.2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung muss die PA eine pädagogische Zusatzqualifikation haben.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/altpflaprv/gesamt.pdf

Aber sprich mal mit der PDL womöglich hat sie oder die Heimleitung auch mal einen PA-Schulung besucht oder es gibt noch jemanden, der die Weiterbildung schon hat, nur die PA zur Zeit nicht ausübt. Falls da niemend ist, hilft es nichts, dann musst Du Dir woanderst eine Ausbildungsstelle such. Frag nach einem Zwischenzeugnis und vielleicht nach einer Empfehlung.
 
Hallo,

jetzt bin ich schlauer, denn die einzige Praxisanleiterin hat gekündigt. Und da dies auch noch unsere PdL ist, weiss jetzt keiner mehr, wie es mit den Auszubildenden in unserem Haus weitergeht. Ich werde dort jedenfalls meine Ausbildung nicht anfangen. Noch hab ich die Möglichkeit, mir was anderes zu suchen.

LG calimero
 
Dann drücke ich dir ganz fest die Daumen calimero, das du einen passenden "Ersatzausbildungsplatz" findest.

lg anne
 
hier muss klar zwischen altenpflege und krankenpflege unterschieden werden, denn anders als in der krankenpflege ist es in der altenpflege noch NICHT zwingend erforderlich das der praxisanleiter auch eine weiterbildung zum PA hat...
 
hier muss klar zwischen altenpflege und krankenpflege unterschieden werden, denn anders als in der krankenpflege ist es in der altenpflege noch NICHT zwingend erforderlich das der praxisanleiter auch eine weiterbildung zum PA hat...

Wie Du meinem Link, 3 Beiträge weiter oben, § 2 (2) entnehmen kannst, irrst Du Dich.
 
finde ich echt erstaunlich.
ich beginne nä. woche ein altenpflegepraktikum zur vorberietung auf eine pflegeausbildung in einem seniorenheim.
man hat mir von anfang an gesagt, dass ich meine praktikumszeiten an der anwesenheit eines PA ausrichten muss. und dies muss (ich habe extra nachgefragt) ein wirklicher praxisanleiter (mit weiterbildung) sein, also nicht nur eine ex. kraft.
 
ich finds erstaunlich das ich dann in meiner ausbildung anleiter hatte die keine weiterblindung zum PA hatten.... und noch erstaunlicher ist das ich jetzt auch als PA taetig bin ohne irgend enie weiterbildung zu haben? hab ja noch nichtmal 2 jahre berufserfahrung....
 
zur Info ; CLICK

Meine Praxisanleiterfortbildung für Krankenpflege umfaßte 200 Fortbildungsstunden, sowie eine Facharbeit, sowie eine Prüfung in Sozialwssenschaften und man erhielt ein Zeugnis, sowie die Berechtigung sich Praxisanleitung zu nennen.

Man muß eine 2 jährige Berufserfahrung als Krankenpfleger/in und die 200 Stunden Fortbildung nachweisen.- Für die Mentorentätigkeit mußte ich zuvor nur 40 Stunden Fortbildung nachweisen. Zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung bestehen Unterschiede. Bei der Weiterbildung findet kein "höherer Abschluß " statt, bei einer Fortbildung schon.
Liebe Grüße Fearn
 
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Meine Praxisanleiterfortbildung für Krankenpflege umfaßte 200 Fortbildungsstunden, sowie eine Facharbeit, sowie eine Prüfung in Sozialwssenschaften und man erhielt ein Zeugnis, sowie die Berechtigung sich Praxisanleitung zu nennen.

Man muß eine 2 jährige Berufserfahrung als Krankenpfleger/in und die 200 Stunden Fortbildung nachweisen.- Für die Mentorentätigkeit mußte ich zuvor nur 40 Stunden Fortbildung nachweisen. Zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung bestehen Unterschiede. Bei der Weiterbildung findet kein "höherer Abschluß " statt, bei einer Fortbildung schon.
Liebe Grüße Fearn

wie ich in meinem vorherigen post schon sagte ist altenpflege nicht gleich krankenpflege....
 

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