- Registriert
- 07.01.2013
- Beiträge
- 23
- Ort
- Berlin
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- ambulanter Pflegedienst
Hallo Leute, ich habe da mal eine Frage:
Ich bin Azubi zum Gesundheits- und Krankenpfleger im 2. LJ. Das Krankenhaus ist in kommunaler Trägerschaft (bezahlt aber trotzdem nicht nach TvÖD, aber lassen wir das).
Gestern und heute war ich auf der orthopädischen Ambulanz eingesetzt. Heute, ca. 3 h vor Feierabend, rief meine Praxisanleiterin (die, die für alle Schüler verantwortlich ist) an, ich müsste die nächsten 3 Tage auf der Inneren Nachtdienst machen, obwohl ich eigentlich ab morgen bis Freitag (also 3 Tage) frei gehabt hätte, da ich am Wochenende auf der ZNA KV-Dienst machen muss und danach ab Montag wieder Schule ist. Ich fragte sie also wie das gehen solle mit dem zusätzlichen KV-Dienst, da sich ja die Dienste fast überschnitten (bzw. in der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit von 11 h nach jedem Dienst lägen). Sie sagte daraufhin dass ich nur 2 Tage Nachtdienst habe, den Freitag also laut Dienstplan frei, obwohl ja klar ist, das das kein richtiges Frei ist, da man ja bis mindestens 06:30 frühs arbeitet. Nun meine Frage, ist dieses Vorgehen überhaupt rechtlich zulässig? Gibt es ein "pflichtfrei" zur Erholung nach dem Nachtdienst? Ich finde es eh Quatsch, wegen 2 Tagen Nachtdienst seine biologische Uhr durcheinander bringen zu müssen...
Habe jedenfalls gesagt dass ich die Dienste übernehmen werde, alles andere wird einem ja als Schüler übel genommen.
Ich bin Azubi zum Gesundheits- und Krankenpfleger im 2. LJ. Das Krankenhaus ist in kommunaler Trägerschaft (bezahlt aber trotzdem nicht nach TvÖD, aber lassen wir das).
Gestern und heute war ich auf der orthopädischen Ambulanz eingesetzt. Heute, ca. 3 h vor Feierabend, rief meine Praxisanleiterin (die, die für alle Schüler verantwortlich ist) an, ich müsste die nächsten 3 Tage auf der Inneren Nachtdienst machen, obwohl ich eigentlich ab morgen bis Freitag (also 3 Tage) frei gehabt hätte, da ich am Wochenende auf der ZNA KV-Dienst machen muss und danach ab Montag wieder Schule ist. Ich fragte sie also wie das gehen solle mit dem zusätzlichen KV-Dienst, da sich ja die Dienste fast überschnitten (bzw. in der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit von 11 h nach jedem Dienst lägen). Sie sagte daraufhin dass ich nur 2 Tage Nachtdienst habe, den Freitag also laut Dienstplan frei, obwohl ja klar ist, das das kein richtiges Frei ist, da man ja bis mindestens 06:30 frühs arbeitet. Nun meine Frage, ist dieses Vorgehen überhaupt rechtlich zulässig? Gibt es ein "pflichtfrei" zur Erholung nach dem Nachtdienst? Ich finde es eh Quatsch, wegen 2 Tagen Nachtdienst seine biologische Uhr durcheinander bringen zu müssen...
Habe jedenfalls gesagt dass ich die Dienste übernehmen werde, alles andere wird einem ja als Schüler übel genommen.