Pflichtfrei...

Ich verstehe es inzwischen so, dass schlitzkompresse gar keine Möglichkeit sich diesen pflichtfreien Tag selber auszusuchen. Er wird einfach innerhalb der 14-Tagefrist eingetragen, damit der Aufforderung des BR genüge getan ist.

Es muss doch möglich sein, in Absprache mit der SL, diesen Tag in den Wunschplan einzutragen. Ich weiss wann ich Sonntags Dienst habe und trage den freien Tag innerhalb der nachfolgenden 14 Tage dort ein.
 
@Bluestar:

Aber was ist, wenn der DP bereits festgeschrieben ist?

LG opjutti
 
Ich versteh das Problem nicht. Ich kann mich doch an einem vorgegebenen Plan orientieren und meine Termine entsprechend planen. Das machte doch jeder AN, der net in Schcihten o.ä. arbeitet auch.

Elisabeth
 
Genau wie opjutti es beschrieben hat ist es. Wir bekommen den DP und da sind die freien Tage schon eingetragen. Wir wissen ja nicht im voraus welches WE wir arbeiten. Manchmal arbeiten wir 2 Wochenenden am Stück und haben dann die nächsten 2 Wochenenden frei bzw in der Woche mehr frei. Und den Pflichtfreien Tag können wir nicht gegen einen anderen freien Tag tauschen. Generell hab ich übrhaupt nix dagegen, ich finde es nur etwas schlecht gelöst, da wir ja sowieso immer innerhalb von 14 Tagen nach einem WE frei bekommen, da wir ja meistens nie länger als 7 Tage am Stück arbeiten. Wenns mal länger ist, dann haben wir uns die Dienste so hingetauscht.
 
von Schlitzkompresse:...da wir ja meistens nie länger als 7 Tage am Stück arbeiten. Wenns mal länger ist, dann haben wir uns die Dienste so hingetauscht.
Echt? Das ist das Paradies (Lieblingswort meiner Vorgesetzten), ich kenne es noch über 14 Tage am Stück arbeiten zu "müssen" und es kommt öfters vor das "über" 7 Tage am Stück gearbeitet wird. Vorzugsweise Urlaubszeit, wo natürlich dann noch Krankheitsfälle die Personellesituation stark ins Dienstplanschleudern bringt.
 
Wir wissen ja nicht im voraus welches WE wir arbeiten. Manchmal arbeiten wir 2 Wochenenden am Stück und haben dann die nächsten 2 Wochenenden frei bzw in der Woche mehr frei.

Okay, ich bin jetzt von einem "normalen" Rhythmus mit alle 14 Tage Sonntags frei ausgegangen. Dann ist es natürlich fast unmöglich.:weissnix:
 
Okay, ich bin jetzt von einem "normalen" Rhythmus mit alle 14 Tage Sonntags frei ausgegangen. Dann ist es natürlich fast unmöglich.:weissnix:

Na und, wenn sie zwei Wochenenden am Stück frei hat, braucht da ja auch nichts ausgeglichen werden.
Was ist an der Regelung, die übrigend im TVöD als "soll"-Bestimmung drin steht, so unmöglich?
 
Wir bekommen den DP und da sind die freien Tage schon eingetragen.

:eek1: Echt?

Dieses Schicksal teilst Du mit allen Arbeitnehmern in Deutschland. Zeig mir hier jemanden, der nicht einen solchen Dienstplan vorgesetzt bekommt. (Mit Ausnahme der Stationsleitungen, die die Dienstpläne schreiben natürlich.)
 
@ Elisabeth - wenn man Kinder zuhause hat, gibt es tatsächlich Termine, die man nicht planen kann, weil sie von anderer Seite vorgeschrieben werden.
Ein paar Beispiele: Schliessungstage in Kindergärten, Lehrerkonferenzen, Tage der offenen Tür bei weiterführenden Schulen, Anmeldungstage bei weiterführenden Schulen usw.
Da braucht man frei, wenn man es braucht und nicht wenn es der Klinik passt, denn es gibt keine Ersatztermine.
 
@ Claudia - die Menschen in meinem Umfeld können alle auf ihre freien Tage Einfluss nehmen. Daher würde ich behaupten, vorgeplantes Frei ohne Mitbestimmung ist eher die Ausnahme. Sie bekommen natürlich auch nicht immer frei, wenn sie wollen, aber sie dürfen mitbestimmen. Die einzigen, die keinen Einfluss haben, sind Lehrer. (aber da hält sich mein Mitleid ziemlich in Grenzen)

Aber vielleicht kennst Du ja andere Leute. Das kann ich nicht beurteilen.
 
von Bachstelze: Daher würde ich behaupten, vorgeplantes Frei ohne Mitbestimmung ist eher die Ausnahme.
Hä?? Neee...., ich bekomme meinen DP. Ich bestimme meine Freieinheiten nicht, ich "kann" Wünsche angeben, die "können" berücksichtigt werden, aber müssen nicht berücksichtigt werden. Mein Arbeitsvertrag läuft über einen bestimmten Stundensatz, "wie" mich der AG (also der Dienstplanschreiber) einteilt liegt in "seiner" Befugnis (mit Dienst "und" mit FA). Bedenke, im Jahr haben wir auf 10 freie Sonntage Anspruch nicht mehr und nicht weniger.

von Bachstelze: wenn man Kinder zuhause hat, gibt es tatsächlich Termine, die man nicht planen kann, weil sie von anderer Seite vorgeschrieben werden.
Da braucht man frei, wenn man es braucht und nicht wenn es der Klinik passt, denn es gibt keine Ersatztermine.
Das ist so und wird sich auch nicht ändern, wenn Familien nicht außerhalb von AG´s unterstützt werden. Manche Betiebe haben auch da Möglichkeiten wie zu Beispiel Betriebskindergärten, nur für den AG ist der unterschriebene "Arbeits"vertrag bindend, nicht mehr und nicht weniger. Ich weiß um dieses Problem, aber Fakt ist, Du willst arbeiten, dann musst Du auch sehen "wie" Du Deinen Arbeitsvertrag verfüllen kannst und zwar bevor Du "blanko" unterschreibst. Der AG kann auf Familienrücksichtnahme nur bedingt (Schulferien, auch nur bis zu einer bestimmten UT-zahl) "ge"zwungen werden. "Deine" Kinder, "Dein" Problem! Das leidige Thema, Vereinbarkeit Familie und Beruf. Das eine System Kindergartenzeiten, Schulsystemzeiten kickt die Berufsarbeitszeiten ins Aus oder umgekehrt. Den Eiertanz haben die Familien zu regeln.

In anderen Berufszweigen können sie sich ihr frei auch nicht aussuchen, Beipiel: Büro, geregelte Arbeitszeiten, geregeltes WE-, Feiertagfrei.
 
Darf ich hier mal eine Frage in den Raum stellen? Ihr bekommt doch alle Geld am Ende (oder Mitte) des Monats, oder? Für dieses Geld muss man auch was leisten. Man hat einen Vertrag unterschrieben und hat damit verbunden einige Pflichten. Genau wie der AG. Nur gehört es nicht zu den Pflichten des AG sich ausnahmslos an die Freizeitwünsche seiner Mitarbeiter zu richten.
Noch eine Frage zu den unverschiebbaren Terminen. Es gibt in den meisten Fällen doch noch einen Ehemann, oder? Wieso kann dieser nicht auch mal so einen Termin wahrnehmen?
 
Na und, wenn sie zwei Wochenenden am Stück frei hat, braucht da ja auch nichts ausgeglichen werden.
Was ist an der Regelung, die übrigend im TVöD als "soll"-Bestimmung drin steht, so unmöglich?

Ich meinte damit, dass es unmöglich ist die Tage in den Wunschdienstplan einzutragen, weil sie/er ja nie weiss, an welchen Wochenenden sie/er arbeiten muss. Ich meinte nicht, dass es vom AG unmöglich ist. :nurse:
 
Ich wiederhole mich gerne - es gibt mehr als schwarz und weiss.

@ Joerg Wer hat wo die Aussage getätigt, dass es Pflicht des AG sei, sich ausnahmslos nach den Wünschen zu richten? Muss man immer alles so überspitzen?
Da bin ich aber froh dass mein Chef das Prinzip: eine Hand wäscht die andere beherrscht.



Und nein, es gibt nicht immer Ehemänner. Zunehmend seltener, wenn man den Statistiken glaubt. Zumal es bei der Schulwahl um das restliche Leben des Kindes geht und diese Auswahl soll wohl bedacht sein.

Vielleicht hätte ich nicht Mitbestimmung sondern Absprache / Mitsprache schreiben sollen. ( ich sehe Ihr hängt Euch an dem Wort auf)

Ich denke, die meisten die hier schreiben tun deutlich mehr, als ihre Pflicht. Jedenfalls ist es bei den meisten meiner Kollegen der Fall.
 
Ach - und von einem Betriebskindergarten haben Schulkindeltern überhaupt gar nichts. Außerdem bieten die wenigsten Häuser einen an. Im Umkreis von 50 km von meinem Wohnort gibt es einen. Der hat am Wochenende zu. Öffnet um halb sieben und schliesst um acht Uhr abends. Bringt Krankenschwester total viel. Wenn sie Frühdienste ab sechs, Spätdienste bis elf Uhr abends und Nacht- und Wochenenddienste schieben.
 
Ich bin auch der Meinung von Bachstelze, eine Hand wäscht die andere. Wenn ich mir ein Frei ins Wunschbuch eintrage klappt das auch zu 95% auf der anderen Seite weiß mein Chef auch dass er auf mich zählen kann wenn mal Not am Mann ist. Deswegen denke ich schon dass ich hier in unserer Klinik ein gewisses Mitbestimmungsrecht habe. Falls ich dann doch mal Dienst habe weils nicht ging oder ähnliches, konnte ich den dann ins Frei tauschen, dieses wird aber nu erschwert. Des Weiteren wissen wir alle das wir gewisse Pflichten gegenüber dem AG haben, aber wie gesagt es ist ein geben und nehmen.
Und zum Thema Betriebskindergarten, wir bekommen ab 2013 einen, der hat von 5:00Uhr bis 21:30 geöffnet und das an 7 Tagen die Woche und man kann seine Kids bereits ab dem 1. Lebensjahr hinbringen.
 
In anderen Berufszweigen können sie sich ihr frei auch nicht aussuchen, Beipiel: Büro, geregelte Arbeitszeiten, geregeltes WE-, Feiertagfrei.
Der Büro-Mitarbeiter weiß allerdings für das ganze Jahr ganz genau, an welchen Tagen er seine freien Tage hat. Der Pflegemitarbeiter in der Regel nicht.

Es wird immer gesagt, daß der Dienstplan kein Freizeitplan ist. Das sehe ich aus Arbeitgebersicht auch so - aus MItarbeitersicht ist es aber natürlich ein Freizeitplan, weil man die Freizeit eben auch danach planen muß. Nun finde ich in der Diskussion um das "Pflichtfrei" allerdings ein fest geschriebenes Frei besser als ein Frei, auf das man sich nicht verlassen kann. V.a. wenn Dienstplanwünsche schon im Voraus erfüllt sind. Kurzfristige Diensttauschereien sind in anderen Berufsgruppen wirklich nur schwer bis überhaupt nicht möglich.

...Betriebskindergarten ... von 5:00Uhr bis 21:30 geöffnet
Mir wäre das zu stressig vor einem Frühdienst gewesen. Bin ja schon ohne Kind fertig zu machen vor 5 Uhr aufgestanden... Und ich halte es für Irrsinn, einem Kind dann auch noch die Betreuung in wechselnden Schichten zuzumuten. Kann man nicht wenigstens den Kleinen erstmal einen Biorhythmus entwickeln lassen? - Ist eigentlich OT, die Einstellungen dazu interessieren mich aber... ich mach mal einen neuen Thread auf und hoffe, daß es hier nicht früher totgequatscht wurde.
 
Vielleicht hätte ich nicht Mitbestimmung sondern Absprache / Mitsprache schreiben sollen. ( ich sehe Ihr hängt Euch an dem Wort auf)
....

Wenn es um die Ausdrucksweise in Zusammenhang mit Rechtssachen steht, sollte man auch jedes Wort genau achten. Es ist nämlich ein himmelweiter Unterschied zwischen Mitbestimmung und Absprache. Auch Mitsprache ist da schon etwas zu entgültig.
 
Hallo schlitzkompresse,
bei Euch scheint es ja mit dem Wunschplan gut zu klappen....Wäre es eine Option die Arbeits-Wochenendwünsche und im Zusammenhang damit die Wunschfreitage einzutragen? Dann würde sich doch eigentlich für Euch nichts ändern und Euer AG hält die gesetzlichen Bestimmungen ein. Eine win win Situation.

VG lusche
 
Nun, ich bin halt kein Jurist.