Pflichtfrei...

Bei uns ist es trotz allem immer möglich kurzfristig frei zu bekommen, wenn sich ein Termin dazwischenschiebt, der vor 4, 2 Wochen oder sogar vor 2 Tagen nocht nicht bekannt war. Und ich muss niemanden aus dem Frei holen, damit der DP weiterhin durchführbar ist.

Ich war, als ich noch keine Leitung war, immer froh, wenn meine Leitung sich nicht strikt an den DP gehalten hat, sondern es möglich gemacht hat, dass ich meine kurzfristigen Termine einhalten konnte. Bei mir war kein Vater, Ehemann, der die Termine in Schule oder Kita erledigen konnte. Also musste ich das selber regeln
Ein bißchen Spielraum sollte bei einer DP-Gestaltung noch drin sein.

LG opjutti
 
@ Claudia - die Menschen in meinem Umfeld können alle auf ihre freien Tage Einfluss nehmen. Daher würde ich behaupten, vorgeplantes Frei ohne Mitbestimmung ist eher die Ausnahme. Sie bekommen natürlich auch nicht immer frei, wenn sie wollen, aber sie dürfen mitbestimmen. Die einzigen, die keinen Einfluss haben, sind Lehrer. (aber da hält sich mein Mitleid ziemlich in Grenzen)

Aber vielleicht kennst Du ja andere Leute. Das kann ich nicht beurteilen.

Die Menschen in meinem Umfeld und meiner Verwandtschaft arbeiten größtenteils in Büros. Die Arbeitszeiten dauern von Montag bis Freitag, sie werden ihnen vom Arbeitgeber diktiert. Es gibt in einigen Fällen eine Gleitzeitregelung, die Beginn und Ende ein wenig flexibler macht - die einzigen freien Tage jedoch, die sie bestimmen können, sind die sechs Wochen Urlaub im Jahr. Und auch die müssen erstmal beantragt werden. Brückentage sind sehr beliebt.

Frei unter der Woche ist die Ausnahme von der Regel. Mitbestimmung in diesem Frei daher ebenso. Nur wer selbstständig ist, kann sich seine Arbeitszeit wirklich selbst einteilen - und der arbeitet dann selbst und ständig und hat weniger frei als unsereins.
 
Hallo,

Zitat Arbeitszeitgesetz:
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.





Also ich finde nun die Betreibsvereinbarung keinen großen Schuß wenn man das Gesetz lesen kann steht genau das dort schon drin und wurde das bisher nicht so gehandhabt.....

Die Regelung das dieser Tag nicht verschiebbar/tauschbar ist ist meiner Meinung nach auch eher als schlecht zu sehen und zwar für beide Seiten Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer stellen sich damit ein Bein wenn mal Wünsche anders aussehen.
Und das anscheinend weil angenommen wird das er/sie nicht nein sagen kann wenn der AG anruft.

Was passiert den eigentlich wenn ich als Mitarbeiter einfach in Zusammenarbeit diese Betriebsvereinbarung mal nicht befolge und z.B. mit Absprache Leitung den Tag trotzdem verschiebe? Was passiert den da? NIX?!

Wo kein Kläger da kein Richter! oder?


mfg Akhran
 
Wenn eine Arbeitnehmer gegen eine Betriebsvereinbarung verstößt, kann er eine Abmahnung kassieren.
 
Ha, doch 15 freie Sonntage, kannste mal sehen wie schnell man sich "unsicher" machen lassen kann.

Mir wurden 10 Sonntage gesagt:"10 Sonntage, nicht mehr und nicht weniger, das weiß ich 100% genau."
 
Der Kläger wäre in dem Fall sicher die PDL. Wenn diese bestimmte Frei einen Vermerk hat, fällt das doch auf.

Der Arbeitgeber bekommt ein Bußgeld aufgebrummt, wenn er die Ersatzruhetage nicht rechtzeitig gibt. Das Gewerbeaufsichtsamt freut sich da nämlich sehr drüber. Wenn nun durch mein Fehlverhalten mein Arbeitgeber am Pranger steht - meine PDL würde mir was erzählen. (Und mein Betriebsrat wäre in dem Fall auf ihrer Seite.)

Wenn ich recht weiß, kannst Du die 15 freien Sonntage durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge auch reduzieren, genau wie die Ruhezeit. Steht ein bißchen weiter unten im Arbeitszeitgesetz. Aber um die freien Sonntage geht's ja eigentlich gar nicht; der TE sagt, er habe jedes zweite Wochenende frei, das sind 24 Sonntage im Jahr und damit absolut korrekt.
 
Das die Sonntage weiter reduziert werden könnten habe ich noch nicht gehört und auch im Arbeitszeitgesetz nicht gefunden!

mfg
 
Also ich würde dann einfach ins Wünschebuch eintragen: Wenn möglich bitte noch weitere freie Tage an den Pflichtfreien Tag anhängen. So kommt man vielleicht drum herum, das ein einzelner freier Tag so mitten zwischen den Diensten steht.


Als nächstes hatter der BR vorgschlagen dass man nur noch 4 Nächte am Stück machen darf...

Ist bei meinem alten Arbeitgeber schon länger so und wurde eigentlich auch von allen als sehr positiv empfunden. Vorher waren es meist 5-8 Nächte am Stück und das ist doch schon sehr anstrengend. Kollegen die nicht gerne Nächte machen sind froh das sie weniger Nächte machen müssen und jemand wie ich, der gerne Nachtdienst macht, hat einfach 2x im Monat 4 Nächte gemacht. Außerdem darf dort der Dienstplan mit maximal 8 Tagen Dienst am Stück geschrieben werden.
 
Das die Sonntage weiter reduziert werden könnten habe ich noch nicht gehört und auch im Arbeitszeitgesetz nicht gefunden!

mfg

Geht aber. Arbeitszeitgesetz, § 12, Abs. 1. Zehn Sonntage.
ArbZG - Einzelnorm

Aber darum geht's in diesem Thread nicht, denn der TE hat mehr als 15 freie Sonntage. Er regt sich nicht darüber auf, dass er an einigen Sonntagen arbeiten muss, sondern dass er sein Ausgleichsfrei bekommt.
 
Hallo, Eure Meinung würde mich interessieren.

Die Arbeitszeiten stehen fest und überschneiden sich FD/SD.
Jetzt hat die PDL angeordnet das nur noch eine zur Übergabe (speziel am Wochenende/Feiertag) zur Übergabe nötig ist und sobald eine vom Spätdienst kommt, soll einer gehen (damit keine Mehrarbeit, Überstunden gehortet werden).

Ich sehe es so:
1. Der Dienstplan mit seinen Arbeitszeiten ist für mich bindend (somit auch für den AG), habe ich Mehrarbeit, Überstunden "kann" ich eher gehen "muss" es aber nicht. Speziell wegen den Wochenenddiensten, Feiertagdienste geht es um den zustehenden freien Tag.
2. Habe ich keine Mehrarbeitsstunden, Überstunden ist diese Order eh hinfällig.
3. Das muss schriftlich angeordnet sein.

Ich bin der Meinung, muss ich am Wochenende, Feiertag verplant arbeiten, stehen mir dafür freie Tage zu und ich muss nicht die Arbeitsstunden reduzieren damit ich die freien Tage gestückelt in frei wieder bekomme.

LG
Claudia B.
 
Hallo Kollegen,
ich muss hier mal etwas Dampf ablassen bzgl. unseren Betriebsrat.
Vor ein paar Tagen hat er eine Betriebsvereinbarung durchgebracht in der u.a. steht dass jeder Arbeitnehmer wenn er am Sonntag arbeitet innerhalb von 14 Tagen frei bekommen muss. Dieses "frei" wird im Dienstplan besonders gekennzeichnet und darf nicht getauscht werden z.b. in einen Dienst. Des Weiteren kann ich an diesem Tag auch keine FB besuchen da ich die Zeit nicht gutgeschrieben bekomme. Einspringen falls jemand krank wird darf ich auch nicht.
Meine Frage ist es wie läufts denn bei euch so? Gibt es ggf. irgendwelche Grauzonen um diesen Mist zu umgehen?!
Der Betriebsrat setzt lediglich um, was sowieso gesetzlich geregelt ist:
§11 Ar(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der
innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
habe ich Mehrarbeit, Überstunden "kann" ich eher gehen "muss" es aber nicht
Der Arbeitgeber darf aber von seinem Weisungsrecht gebrauch machen und es anordnen, um einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz zu verhindern
deswegen:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn
Stunden nur verlängert werden
, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Fast alle tarifverträge enthalten dann sogar noch einen extra Paragraphen in dem explizit nochmal steht, dass der AG das recht hat Ausgleich für Mehrarbeitsstunden anzuordnen.
 
Okay, vielleicht ist es so verständlicher:

Im Tagdienst sind es 8 Arbeitsstunden im Nachtdienst 9 Arbeitsstunden.
Ich bin den Monat geplant, angenommen mit Minusstunden, mit WEdienst und mit meinem Frei. Für meine Dienste am Sa. und So. bekomme ich einen Tag frei.
Jetzt soll ich aber zum Beispiel den So. 1 Stunde eher gehen, somit steht mir aber kein freier "kompletter" Tag mehr zur Verfügung, weil eine Stunde zu einem vollen Freitag fehlt.

Bei uns haben einige Angst das ihnen die Wochenenddienstausgleichtage so gekürzt werden.

Alles andere wegen des Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz zu verhindern ist verständlich und ich denke da würde jeder nach Hause gehen.
Der AG hat nur auch die Pflicht mich nicht in zu viele Minusstunden zu planen, um mich einen Monat später mit mehr Diensten verplanen zu können (wollen, sprich, mich zu verpflichten). Oder?
 
Du brauchst einen Ausgleich für die Sonntagsarbeit, egal, wie viele Stunden Du am Sonntag arbeitest (siehe §11 Arbeitszeitgesetz, z.B. im Beitrag Nr. 52 zitiert).

Das Ausgleichsfrei verlierst Du also nicht, lediglich eine Stunde Sonntagszuschlag (und das ist jetzt nicht die Welt). Abgesehen davon sollst Du ja nicht ins Minus rutschen, sondern Überstunden abfeiern - und das Du die abfackelst und nicht ausgezahlt bekommst, kann der Arbeitgeber anordnen.

Was Minus- und Plusstunden angeht - habt ihr ein Arbeitszeitkonto? Die entsprechenden Regelungen müsstest Du nachlesen können.
 
Du brauchst einen Ausgleich für die Sonntagsarbeit, egal, wie viele Stunden Du am Sonntag arbeitest (siehe §11 Arbeitszeitgesetz, z.B. im Beitrag Nr. 52 zitiert).

Das Ausgleichsfrei verlierst Du also nicht, lediglich eine Stunde Sonntagszuschlag (und das ist jetzt nicht die Welt). Abgesehen davon sollst Du ja nicht ins Minus rutschen, sondern Überstunden abfeiern - und das Du die abfackelst und nicht ausgezahlt bekommst, kann der Arbeitgeber anordnen.

Was Minus- und Plusstunden angeht - habt ihr ein Arbeitszeitkonto? Die entsprechenden Regelungen müsstest Du nachlesen können.
Ah, danke für die Info.