Pflegegeld

lexi

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27.01.2007
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Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Krankenhaus
Ist es rechtens das ein Pflegedienst, die 31 Euro, für zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel, für sich nimmt und dafür Handschuhe und Desinfektionsmittel für seine Pflegekräfte bestellt?

Also unser Pflegedienst stellt diese Sachen
 
Hi,
ja; wenn keine pflegenden Angehörigen da sind, die z.B. Handschuhe benutzen.
M.E. geht selbstverständlich vor, wenn der PAt. z.B. die 31,-- für Inkomat. benötigt, dass er seine Kosten gegenüber der Kasse geltend machen kann. Werden die Aufwendungen für Hilfsmittel nicht genutzt, steht aber nichts im Wege, dass der PD seine Kosten senkt.
Rein rechtlich.
 
Hast du dazu auch den Paragraphen?
 
ich muß mich revidieren!

Ich hatte einen Bericht aus der PDL konkret im Kopf, der allerdings etwas anders gestaltet war.
SGB XI, §40, Abs. 2 jedem Pflegebedürftigen steht unabhängig von der PflSt ein Betrag von €31,-- zur Verfügung für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel.
Bei einem vollständig vom PD betreuten Pat. gehören diese Pflegehilfsmittel lt. Interpretiation der Pflegekassen zu den Betriebsmitteln des Vertragspartners und sind mit den Sachleistungen abgegolten.
In dem Bericht ging es darum, dass ein PD Produkte zusammenstellen läßt, die dann an den PD geliefert werden, der dann den Lieferanten macht.
Liest sich ziemlich kompliziert und die Frage, ob der PD die €31,--einsacken kann verneint sich also.
 
Bei uns wurden Angebotspakete entwickelt und der Patient hat die Möglichkeit diese zu bestellen und per Formular die 31 Euro "abzutreten". Die Hilfsmittel, eben auch Handschuhe und Desinfektionsmittel, stehen dem Pflegepersonal dann in der Häuslichkeit patientenbezogen zur Verfügung. Da geht natürlich nur, wenn der Pat. nicht IKM o.ä. dringender braucht. Da der AG zur Ausstattung mit Hilfsmitteln zum Arbeitsschutz verpflichtet ist, haben auch alle Pflegekräfte Handschuhe und Händedesinfektion,Mundschutz usw. in ihrer Arbeitstasche.