Pflegegeld / Einstufung

Rabenzahn

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Hallo,

wer kann wo für wen Pflegegeld beantragen.

Also, wer ist berechtigt es zu beantragen
wer ist bezugsberechtigt
wo stellt man den Antrag

und wer ist für die Eingruppierung zuständig ?
 

Silvia

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Hallo Rabenzahn,

also beantragen kann eigentlich nur der Pflegebedürftige selber. Und zwar bei seiner Kranken- sprich Pflegekasse. Die Anträge gibt es bei der KK. Bezugsberechtigt ist der Pflegebedürftige. Und Pflegegeld gibt es nach der Begutachtung durch den MDK (Einstufung in die Pflegestufe) ab dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde. Es macht also durchaus Sinn schon einen Antrag zu stellen, wenn der Pflegebedürftige vielleicht noch im KH ist.

Gruß Silvia
:-) Ich hoffe, das war es was Du wissen wolltest.

PS: Sollte der Pflegebedürftige einen Betreuer nach dem Betreuungsgesetz habe, kann dieser dann unter bestimmten Bedingungen alles beantragen
 

Ute

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hi,

wie werden diese Pflegestufen ermittelt bei dem Patienten, wann bekomme ich welche Pflegestufe ???
 

Ironic

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Hmmm....soweit ich weiß, stellt man einen Antrag, dann kommt es zu einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und je nach dem, was bei dem Pat. alles geleistet werden muß bekommt er die Pflegestufe...Stufe III erhält man z.B. erst wenn man bettlägerig ist und 24 h Betreuung benötigt.....Bin mir aber nicht 100 % sicher.

Viele Grüße
Ironic
 

Karina

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Mir hat jemand vom MDK es soerklärt,

Pflegestufe I - wenn bei dem Betroffenen mind. 45 min Grundpflege angwandt wird und das über 24h am Tag und keine Nachtbetreuung notwendig ist und min. einmal am Tag nach ihm gesehen wird, z. Bsp. vom Sozialendienst oder Hauskrankenpflege,...

Pflegestufe II - wenn bei dem Betroffenen mind. 120 min Grundpflege angewandt wird und das über 24h am Tag und keine Nachtbetreung notwendig ist und mind. 5 mal am Tag nach ihm gesehen wird, z. Bsp. vom Sozialendienst oder Hauskrankenpflege,...

Pflegestufe III - wenn bei dem Betroffenen mind. 240 min Grundpflege angewandt wird und das auch über 24h am Tag, aber diesesmal mit Nachtbetreuung, z. Bsp. Lagern, Inko - wechsel.

Es ist aber auch möglich die II zubekommen, bei Hemiparesen oder stark verwirrten Pat., wo man ständig ein Auge darauf haben muß, was sie machen.

Und den Antrag muß derjenige selbst oder sein Betreuer bei der Krankenkasse beantragen gehen. Nach dem Antrag kommt einer vom MDK zur sogenannten "Begutachtung" und er entscheidet dann, welche Pflegestufe.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

Karina
 

elmipfi

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Moin,

im groben stimmt das, aber es hat nichts mit wirklich erfolgten Besuchen durch einen Pflegedienst zu tun, für die Einstufung zählt nur der Bedarf an Pflegeleistungen, es ist nicht nötig, das auch wirklich Pflege erbracht wird.

Zusätzlich ist noch ein hauswirtschaftlicher Bedarf notwendig und für die Pflegestufe 3 ein regelmäßiger nächtlicher Hilfebedarf, nach einem Urteil des BSG meint regelmäßig jede Nacht.

Im übrigen gibt der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen nur eine Empfehlung ab, über die wirkliche Einstufung entscheidet ein Sachbearbeiter bei der Pflegekasse.

MfG, Michael.
 
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Hallo,
ich muß meine Vorgänger doch etwas korrigieren. Bei der Einstufung durch den MdK muß schon glaubhaft ein regelmäßiger Bedarf in Der Körperpflege nachgewiesen werden. Dieser muß aber nicht zwingend von einem Pflegedienst erbracht werden.
Was eine absolut Nebensache ist ist die Hauswirtschaft. Nach dieser wird zwar im Antragsformular gefragt, aber nicht bei der Begutachtung bzw. nur nebenbei.
Gruß
Kathrin
 

QM

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Hallo Leute,

bin seit über 12 Jahren im ambulanten Bereich mit einem eigenen Dienst in Mülheim an der Ruhr ansässig.

Alle, aber wirklich alle Fragen werden Euch beantwortet auf der Seite:

http://www.wow-care.de

Ist ein Portal von Insidern für den Insider und solche, die es werden wollen :D

lg. QM
 

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