Patiententagebücher - Urkunde?

Naumburger

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25.09.2013
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Hallo!

Ich bin nicht ganz im klaren darüber, ob unsere Patiententagebücher (Psychotherapeutisch) eine Urkunde im Sinne der Pflegedokumentation darstellen. Ich konnte im Internet dazu leider auch keine entsprechende gesetzlichen Grundlagen finden.
Ich würde mich über ein kurzes Feedback freuen, wenn möglich mit Gesetzesangabe?!

Vielen Dank!
 
Kann noch nicht helfen ;)
Was genau ist ein Patiententagebuch?

Wer führt das wann, wo und wie? Was passiert idR damit?
 
Danke für den Hinweis:

Die Patienten bekommen den Auftrag ein Tagebuch über ihre Tagesstruktur zu schreiben, mit detaillierter Schilderung der Befindlichkeiten / psychischen Gemütszustand. Dieses müssen sie täglich abgeben. Auf der Basis dieser Tagebücher wird dann die weitere Therapie abgestimmt. Die Pat. führen das Tagebuch eigenverantwortlich in Handschrift. Was damit passiert ist der Knackpunkt. Müssen die Tagebücher abgeheftet werden, also der Pat. Doku im Sinne einer urkundlichen Dokumentation hinzugefügt werden? Meiner Meinung ja, allerdings fehlt mir dazu der rechtliche Hintergrund. Werden diese Tagebücher als urkundliche Pflegedoku angesehen oder eher nicht?
 
Wenn aufgrund der Einträge in diesen Tagebüchern die Therapie abgestimmt wird, muß das aus meiner Sicht alles mit abgeheftet werden. Wie willst du sonst begründen, warum die Therapie angepasst wird? Für mich ist das eine Art Dokument wie z.B. ein Einfuhr/Ausfuhrprotokoll.
 
Wenn der Patient das abgeben muss, gehört es ja zur Patientenakte. Wo sonst sollte es hin gehören?
Und wenn es zur Akte gehört, gehört es mit zur (aufbewahrungspflichtigen) Dokumentation.

Hier drauf fußt denke ich ja mal, auch die weitere Therapie/ Pflege?!


Soweit mein erster Eindruck dazu