Patienten schlagen Pflegepersonal

Judusch1960

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01.04.2016
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Krankenhaus Gastroenterologie
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Medizinische Fachangestellte
Hallo...
Habe schon einige grenzwertige Situationen im KH erlebt. Wie ist die Situation, wenn ein Patient, der nicht dement oder psychisch auffällig ist, zuschlägt? Aber nicht nur harmlos, sondern richtig, das man derbe Verletzungen erleidet? Darf ich dann von mir aus die Polizei rufen oder muss ich warten bis der Arzt kommt und mich weiter schlagen lassen. So ist es einer Bekannten passiert, die dann eigenmächtig so reagiert hat, da der diensthabende Arzt nicht reagiert hat. Sie hat eine Nasenbeinfraktur, eine grosse Platzwunde am Auge die genäht werden musste, erlitten. Die Antwort der Pdl, was man nun macht....nix
Darf sie den Patienten nun anzeigen wegen Körperverletzung. Egal ob ds nun im Arbeitsbereich passiert ist. Von ihrem Arbeitgeber kommt ja keine Hilfe.
 
Anzeigen? Diese Frage erübrigt sich doch - natürlich. Ich brauche mich nicht Schlagen lassen, dies ist ein Straftatbestand.
Völlig egal wie und wo.
Selbstverständlich erstattet deine Kollegin Anzeige.
Will sie kein Schmerzensgeld?
Im Umkehrschluss hiese das ja, dass mich jeder Schlagen dürfte, wenn ich mich an meinem Arbeitsplatz befinde.
Ab zum D13 Arzt, dies ist ein Arbeitsunfall, versorgen lassen, Unfallanzeige ausfüllen.

oder muss ich warten bis der Arzt kommt und mich weiter schlagen lassen.
ja klar - ironie off - kopfschüttel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Judusch1960,

oder muss ich warten bis der Arzt kommt und mich weiter schlagen lassen.
Kein Mensch muss körperliche oder verbale Gewalt gegen sich dulden - insbesondere stellen diese kein (so gerne kommuniziertes) unvermeidliches "Berufsrisiko", das man im medizinischen Sektor "eben abkönnen müsse, sonst sei man da falsch" dar.
Hier wird gerne vertuscht...um keine "negative Presse" zu erzeugen. Das wirkt allerdings eher, als ob man den berühmten Elefanten im Zimmer konsequent totschweigen möchte.

Es ist gerade in unserem Umfeld wichtig, korrekte Strategien für solche Ausnahmesituationen konsequent zu erlernen und anzuwenden - hier lernt man aber am Besten von Fachleuten und das bereits während der Ausbildung.
Desweiteren ist der Arbeitgeber gefordert, Vorgehensweisen für solche Fälle parat zu haben und nicht von Dingen die jetzt nicht wirklich neu sind, im Nachgang überrascht zu wirken.

Das kann von regelmässiigen praxisorientierten Deeskalationsfortbildungen, über die Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes für kritische Bereiche und zu bestimmten Zeiten bis zu eindeutig festgelegten Prozessen (Anzeige durch den AG, interne Supervision nach Ereignissen, etc.) in oben genannten Fällen eine Menge sein.
Wichtig ist: ein Konzept muss erkennbar sein und von allen Beteiligten gelebt werden.

Darf sie den Patienten nun anzeigen wegen Körperverletzung

Ja, darf sie.
Meines Erachtens sollte Sie das auch und die entsprechenden Verletzungen auch unbedingt BG-seitig dokumentieren lassen! Folgeschäden sind möglicherweise arbeits- und finanztechnisch relevant.
Das Gericht und entsprechende Gutachter - und nicht etwa die PDL oder diensthabende Ärzte - machen sich dann aus der Faktenlage ein Bild, das evtl. durch Akteneinsicht betreffs bereits ähnlicher Vorkommnisse und Verurteilungen seitens des Täters angepasst wird und das Strafmass beeinflusst.
Relevant ist sowohl der straf- als auch der zivilrechtliche Aspekt.

Ich zitiere frei den Beamten der uns geschult hat: Gerade in ihrem Arbeitsfeld wimmelt es seltsamerweise von chronischen Ersttätern, was zwar jeder weiss...aber trotzdem wird immer eine Ausrede gefunden, nichts zu tun.
 
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Das würde ich auch machen, wenn keine Psychiatrische Diagnose vorliegt

Und selbst wenn irgendeine "Diagnose" vorliegt - das Gericht und die entsprechende Gutachter entscheiden, ob der Anklagte schuldunfähig, vermindert schuldfähig oder schuldfähig ist.
Auf keinen Fall tut das ein Dienstarzt oder irgendein auf ein Diagnoseblatt geschmierter codierter Einzeiler!

Der aktuelle Fall und die entsprechenden Umstände sind relevant - und vieleicht ist der (bereits psychisch auffällige) Täter in der aktuellen Institution inzwischen auch völlig falsch untergebracht und muss die Einrichtung wechseln?
 
Und selbst wenn irgendeine "Diagnose" vorliegt - das Gericht und die entsprechende Gutachter entscheiden, ob der Anklagte schuldunfähig, vermindert schuldfähig oder schuldfähig ist.
Auf keinen Fall tut das ein Dienstarzt oder irgendein auf ein Diagnoseblatt geschmierter codierter Einzeiler!

Der aktuelle Fall und die entsprechenden Umstände sind relevant - und vieleicht ist der (bereits psychisch auffällige) Täter in der aktuellen Institution inzwischen auch völlig falsch untergebracht und muss die Einrichtung wechseln?

Ja mag sein, ich würde aber bei einer bereits vorliegenden psychischen Diagnose abwägen, ob ich mir den Stress mit Anzeige, Prozess machen würde. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Ich kann jeden verstehen, der eine Anzeige macht und würde ihn auch unterstützen!
 
Das würde ich auch machen, wenn keine Psychiatrische Diagnose vorliegt

Ich würde das ggf. auch dann machen wenn eine psychiatrische Diagnose vorliegt...

Sorry, eben erst den Rest gelesen und gesehen das das bereits diskutiert wurde.
 

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