OTA-Assistentin oder Angestellte?

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Shining_Cloudy

Gast
Hallo an alle!

Ich habe zwar gesucht, jedoch nichts in dieser Richtung gefunden. Heute habe ich mir beim Arbeitsamt mal das Ausbildungsberufe Lexikon geholt. Beim durchschauen wurde ich etwas stutzig!

Laut diesem Buch (aktuellste Version!) gibt es OT-Assistentin, welche keine Ausbildungsvergütung bekommt und die OT-Angestellte, welche eine Ausbildungsvergütung bekommt!!! Die Berufsbezeichnungen sind beide absolut die selben. Nun bin ich verwirrt! Die OTA ist doch die Assistentin und bekommt doch eine Vergütung!? Ist das Buch schon wieder veraltet???

Bitte tut was gegen die Verwirrung in meinem Kopf :knockin: :-D


Vielen Dank und liebe Grüße!
 
Ja, die gute Agentur für Arbeit...
OTAs sind beide. Soviel ich weiß gibt es die Ausbildung zur OTAngestellten nur in Schleswig-Holstein. Dadurch, dass die OTAssistenz noch nicht staatlich anerkannt war(ist) konnte eine ähnlich klingende Berufsbezeichnung geschaffen werden. Die Berufsbilder sind die gleichen, ich weiß auch nicht was das soll. Aber auch erst inzwischen. Noch vor einem Jahr habe ich gelesen, dass die Ausbildung zur OTAngestellten viel kürzer ist und auch nicht so strenge Zugangsvoraussetzungen bestehen.
Und die Assistenten bekommen natürlich ein Ausbildungsgehalt.
Das ist ja echt ein Witz, oder? Mir wurde seinerzeit beim Arbeitsamt auch gesagt, dass ich ja nicht die Ausbildung zur OTAssistentin machen soll, da der Arbeitsmarkt dafür total schlecht aussieht, im OP werden so gut wie nie neue Mitarbeiter gesucht :mrgreen: :knockin:!!
Liegt es vielleicht an der fehlenden staatlichen Anerkennung?
Also: Lass dich nicht verwirren!

Liebe Grüße
 
Liebe Angie,

vielen Dank für deine schnelle und entwirrende Antwort :)

Also laut dem aktuellen Buch dauern sie beide gleich lange. Ich habe auch auf der Homepage der Agentur für Arbeit nach Ausbildungsplätzen zur OTAngestellten gesucht. Da gibt es nur ein Angebot in Ludwirgsburg (BaWü)... Dort verdient man genau so viel wie bei der Ausbildung zur OTAssistentin in BaWü... Auf einer anderen Seite im Netz (ich habe mal gegoogelt) stand, dass die Assistentin der Angestellten assistiert. Dann würde es doch aber bei der Berufsbeschreibung mit angegeben sein und mehr als nur einen einizgen Ausbildungsplatz deustchlandweit geben!? Schade, dass es in Deutschland in so vielen Berufe solche verwirrenden Sachen gibt!...

Wie ist das denn nun eigentlich mittlerweile mit der staatlichen Anerkennung??? So ein Chaos! Kaum verwunderlich, dass da selbst ein Berufsberater keinen Überblick mehr hat!... :schraube:

Jedenfalls vielen Dank :) Und liebe Grüße
 
Hääää?
Das verwirrt nun mich wiederum, das mit dem Assistieren kann ich mir auch nicht vorstellen. Vielleicht gibt es ja irgendwo da draußen einen OPtechnischen Angestellten, der Licht ins Dunkel bringen kann... :thinker:
 
Hätte mich auch gefreut, wenn sich solch eine(r) gemeldet hätte. Aber ich denke mal, dass das Buch wirklich schon wieder veraltet ist. Es ist die Ausgabe 08/09, was heißt, dass es vermutlich 2007 aufgesetzt wurde. In zwei Jahren ändert sich ja doch auch ne Menge :) Vielen Dank fürs Mitgrübeln :-D
 
Hääää?
Das verwirrt nun mich wiederum, das mit dem Assistieren kann ich mir auch nicht vorstellen. Vielleicht gibt es ja irgendwo da draußen einen OPtechnischen Angestellten, der Licht ins Dunkel bringen kann... :thinker:
Hallo ich bin eine Operationstechnische Angestellte!!!! Also meine Ausbildung ging 3 Jahre diese habe ich in einem Zentral OP erfolgreich absolviert. Ich weiß zwar auch nicht warum die Assistentin nicht anerkannt sind. Die Job suche war echt einfach und schnell, die OP Leute werden einfach gesucht ob nun Assistent oder Angestellte das macht den Brei auch nicht Fett. Wir werden auch gleich bezahlt!!!
 
Operationstechnische/r Angestellte/r
Die Tätigkeit im Überblick
Operationstechnische Angestellte treffen alle notwendigen Vorbereitungen für Operationseinheiten und assistieren bei Operationen. Sie bereiten Patienten für Operationen vor und betreuen sie kurz vor, während und nach dem Eingriff.

Operationstechnische Angestellte arbeiten vorwiegend in allgemeinen Krankenhäusern, in Fach- oder Universitätskliniken, in Facharztpraxen, die ambulante Operationen durchführen sowie in ambulanten Operationszentren.

Die Ausbildung im Überblick
Operationstechnische/r Angestellte/r ist eine landesrechtlich geregelte duale Ausbildung. Die 3-jährige Ausbildung wird in ambulant operierenden Arztpraxen und Krankenhäusern angeboten.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten/zur Operationstechnischen Assistentin auf Grundlage von Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) oder landesrechtlicher Regelungen zu absolvieren.

Operationstechnische/r Angestellte/r - BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden

Operationstechnische/r Assistent/in

Die Tätigkeit im Überblick
Operationstechnische Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen betreuen Patienten vor und nach Operationen, bereiten Operationseinheiten vor und assistieren bei Eingriffen.

Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen arbeiten vorwiegend in Krankenhäusern, in Praxen, die ambulante Operationen durchführen, sowie in ambulanten Operationszentren.

Die Ausbildung im Überblick
Operationstechnische/r Assistent/in ist eine durch die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) oder landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und anderen Bildungseinrichtungen.
Je nach Bildungsanbieter führt die Ausbildung zu unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine landesrechtlich geregelte duale Ausbildung zum Operationstechnischen Angestellten/zur Operationstechnischen Angestellten zu absolvieren.
Operationstechnische/r Assistent/in - BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden

Anerkennungsbestrebungen beim Assistentenberuf: Diverses - DKG e.V.

Ausbildungsrichtlinien der DKG für den Assistentenberuf: Ausbildungsrichtlinien DKG

Konkrete Ausbildungsrichtlinien für den Angestelltenberuf habe ich net finden können. Lediglich die Ärztekammer SH äußert sich dazu: Ausbildung zur Operationstechnischen Angestellten (OTA) | Ärztekammer Schleswig-Holstein . Es scheint also, dass dieser Beruf den MFA, den "Arzthelferinnen" gleichgestellt wird. Das hätte u.U. Folgen für die Entlohnung nach der Ausbildung.

Elisabeth
 
Also wir wurden von unseren KH gleich gestellt gegenüber der Gesundheits und Krankenpflegern, aber die anderen aus unseren Kurs wurde wie eine MFA bezahlt. Einfach unfähr!!!! Ich finde ja wir haben eine bessere Ausbildung gemacht, wobei wir auch viel Verantwortung haben. Deshalb kann ich die Ärtzekammer nicht verstehen. Wir hatten Glück!!! Ein unterschied gibt es noch zwischen uns ihr macht die Praxtische Prüfung am echten Pat. wir mussten ein Fallbezogenes Fachgespräch machen. Aber wir sind schon auf den gleichen Stand da ich jetzt mit einer Assistentin gleichzeitig in einer Klinik angefangen bin. Also so große Unterschiede sind es nicht.
 
@girly007:

Beschreib mir doch mal bitte, was du so machst?
Was ist dein Einsatzgebiet, dein Tätigkeitsfeld?
Ihr macht Prüfung an einem "fallbezogenem Fachgespräch" und werdet dann auf die Patienten losgelassen???

Unsere Operations-Technischen Assistenz-Schüler instrumentieren und machen die selbe Arbeit, wie OP-Schwestern/Pfleger.

Bin etwas verwirrt:-?

LG opjutti
 
@girly- Wieviel Theoriestunden kannst du vorweisen mit welchen Inhalten? Wo hast du die praktische Ausbildung absolviert? Ist das komplett identisch mit der der Assistentin?

Gab es lediglich ein fallbezogenes Gespräch im Rahmen der Prüfung?

Elisabeth
 
Hallo ich bin genauso wie Ihr eine OTA. Die anderen hatten mich gewarnt das ich hier nur kritik bekomme....... leider
 
Also ich habe 3 Jahre im OP meine Ausbildung gemacht und hatte auch Theorie Unterricht!!! Ich weiß jetzt nicht mehr ganz genau wie viele Std. es waren. Ja ich fand es auch doof das wir zur Prüfung nur ein Fallbezogenes Fachgespräch machen mussten also ich hätte ja auch gerne eine richtige Praxtische Prüfung hingelegt aber leider ist das in SH nicht so. Ich hoffe die ändern das noch, denn ich finde eure Praxtische Prüfung viel besser. Wir haben genauso wie ihr das Springen oder Instrumentieren gelernt.
 
@girly:

Wieso haben dich die anderen gewarnt und vor allem vor welchen Kritikpunkten?

Ich habe lediglich nach dem Ablauf deiner Prüfung gefragt, weil ich mir ein solches Procedere halt nicht vorstellen konnte. :eek1:
Ist deine Ausbildung dann nur in SH anerkannt, oder kannst du auch in anderen Bundesländern arbeiten?:)

Weisst du, bei uns sind seit neuestem OTA-Schüler zur Ausbildung für ihre praktischen Einsätze. Im November steht bei uns die erste Zwischenprüfung an. Und weil ich selber als PA beim Ablauf dieser Prüfung dabei bin, interessiert es mich, wie es woanders abläuft.

Meine Fragen sind keine Kritik, sondern Interesse.:)

LG opjutti
 
Hallo Girly,

solange es kein anerkannter Beruf ist, können es sich manche AG leisten ihre OTA's nach Lust und Laune zu bezahlen.
Unser Haus bezahlt wie GuKP mit Fachweiterbildung, andere eben wie MFA, keine faire Lösung.
Im übrigen hat hier keiner Kritik an dir geäussert, sondern nur hinterfragt und das ist erlaubt, oder?

lg
Narde
 
@Girly- die Ausbildung soll ja net nur das Springen und Intrumentieren vermitteln.

Zu den Prüfungen = Leistungsnachweisen. Was ist mit deiner Ausbildung identisch?

§ 11 Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung.
...

§ 12 Schriftliche Prüfung

(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus unter Aufsicht anzufertigenden Arbeiten. Sie finden an 2 aufeinander folgenden Tagen statt.

(2) Der Prüfling hat zu den Unterrichtsfächern

1.Berufsfachkunde und Hygiene

2.Chirurgische Fachgebiete und Krankheitslehre

3.Anatomie und Physiologie

4.Berufs-,Gesetzes-und Staatsbürgerkunde

schriftlich gestellte Fragen / Aufgaben zu beantworten.

(3) Die Aufsichtsarbeiten in den Unterrichtsfächern 1 und 2 dauern jeweils 120 Minuten, in den Unterrichtsfächern 3 und 4 jeweils 60 Minuten.
...

§ 14 Praktische Prüfung
...
(2) Die Prüfung beinhaltet folgende Aufgabenstellungen:

1.Einholen von Informationen über die geplante Operation, einschließlich Erstellung einer
Dokumentation,

2.Darstellung des geplanten Arbeitsablaufs,

3.Vorbereitung,Instrumentation und Nachsorge der Operation.
...
(4) Die Prüfungsdauer umfasst einschließlich Absatz 2 Nr.1 insgesamt in der Regel maximal 6 Stunden und kann auf 2 aufeinander folgende Tage verteilt werden. Sofern durch die Dauer der Operation die Gesamtprüfungszeit unterschritten wird, kann der Prüfling im Anschluss bis zur Vollendung der sechsten Stunde im Rahmen der Springertätigkeit geprüft werden.
...
Ausbildungsrichtlinien DKG

Eine praktische Prüfung gab es schon mal nicht. Wie steht es mit den anderen Prüfungen?

Ich befürchte, du hast den falschen Weg gewählt. Auch wenn dir momentan ein entsprechendes gehalt gezahlt wird so bezweifele ich, dass es dabei bleiben wird. Spätestens mit der Anerkennung der DKG-Ausbildung sind die Opreationstechnischen Assitenten besser gestellt.

Elisabeth
 
@Girly- die Ausbildung soll ja net nur das Springen und Intrumentieren vermitteln.

Zu den Prüfungen = Leistungsnachweisen. Was ist mit deiner Ausbildung identisch?



Eine praktische Prüfung gab es schon mal nicht. Wie steht es mit den anderen Prüfungen?

Ich befürchte, du hast den falschen Weg gewählt. Auch wenn dir momentan ein entsprechendes gehalt gezahlt wird so bezweifele ich, dass es dabei bleiben wird. Spätestens mit der Anerkennung der DKG-Ausbildung sind die Opreationstechnischen Assitenten besser gestellt.

Elisabeth
Hey also unsere Schriftliche Prüfung ist fast identisch außer das wir an einem Tag geschrieben haben ca 6 std.Also unsere münd. Prüfung (Fallbezogenes Fachgespräch) ging 2 std wir mussten eben alles aufschreiben wie z.B Indikation und auch begründen,Siebe Einmalm., danach mussten wir sagen ob der Pat. der einer von der Ärtzekammer war richtig gelagert war worauf ich achten muss wie z.B Nervenschäden falls da was nicht in ordnung war hat man das gesagt und der Pat. wurde Fachgerecht gelagert... Danach mussten wir einer Chirurgin genau erzählen von wo sie abwascht und nachher die Abdeckung zu kleben hat. Der Pat. ist abgedeckt und dann haben wir den Fall instrumentiert und mussten so den ganzen OP Ablauf erzählen was die Ärztin zu tun hat. Welche Strukturen werden durch trennt wobei muss sie jetzt genau aufpassen, die Gefäße mussten wir erzählen, mit welchen Geräten kann ich das Sigma absetzen GIA, TA die Geräte mussten wir auch erklären und nachher wofür welche Naht ist. Dann kam ganz zum Schluß noch die Reflektion und so war unsere Prüfung! Ich hätte auch lieber im OP die Prüfung abgelegt, einmal Springen einer OP und instrumentieren weil ich finde die können die mündl. nicht mit der Praxt. vergleichen.. Vielleicht arbeitet man ganz anders in seinem ursprünglichen OP als im einem Fremden Haus die Prüfung abzulegen und zu erzählen..........
 
Hallo Girly,

solange es kein anerkannter Beruf ist, können es sich manche AG leisten ihre OTA's nach Lust und Laune zu bezahlen.
Unser Haus bezahlt wie GuKP mit Fachweiterbildung, andere eben wie MFA, keine faire Lösung.
Im übrigen hat hier keiner Kritik an dir geäussert, sondern nur hinterfragt und das ist erlaubt, oder?

lg
Narde

Hey also wir werden nachher genauso wie die OP Schwesten bezahlt, bei uns gibt es nach der Ausbildung keine unterschiede mehr.........
 
@Girly- ich würde mir an deiner Stelle schon mal alle Papiere bereit legen, wenn es darum geht, dass du eine Anerkennung deiner Ausbildung gemäß der DKG-Ausbildung zum gegebenen Zeitpunkt beantragen willst. Vielleicht hats du ja Glück und must nur die praktische Prüfung nachmachen.

Ich würde an deiner Stelle weder das Haus udn schon gar nicht das Bundesland wechseln. Du scheinst einen Glücksgriff getan zu haben was deine aktuelle Anstellung betrifft.
Darf ich fragen, wieviel Brutto du bekommst?

Elisabeth
 
@Girly- ich würde mir an deiner Stelle schon mal alle Papiere bereit legen, wenn es darum geht, dass du eine Anerkennung deiner Ausbildung gemäß der DKG-Ausbildung zum gegebenen Zeitpunkt beantragen willst. Vielleicht hats du ja Glück und must nur die praktische Prüfung nachmachen.

Ich würde an deiner Stelle weder das Haus udn schon gar nicht das Bundesland wechseln. Du scheinst einen Glücksgriff getan zu haben was deine aktuelle Anstellung betrifft.
Darf ich fragen, wieviel Brutto du bekommst?

Elisabeth

Also erstens bin ich nicht mehr in SH und zweitens sind ganz viele aus unseren Kurs Bundesweit verteilt............ Ich bekomme genauso viel wie eine Schwester die die Fachweiterbildung gemacht hat..... das kannst du dir ja ausrechnen...... Und außerdem sind kaum unterschiede zu merken zwischen Assistentin und Angestellte wo ich im moment arbeite das sagen sogar meine Kollegen............
 
@girly:

Ich gönne es dir, dass du dasselbe Gehalt beziehst, wie eine Op-Schwester mit Fachweiterbildung.:up:

Trotzdem würde mich interessieren, wo du eingruppiert bist?
TVöD oder AVR, welche Tarifgruppe, welche Stufe?

LG opjutti
 

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