Öffentliche Petition: Beurteilung der Pflege

Elisabeth Dinse

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29.05.2002
Beiträge
19.809
Beruf
Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
Akt. Einsatzbereich
Intensivüberwachung
Bezeichnung der Öffentlichen Petition:
Ärzte: Beurteilung der Pflegesituation durch einen Pflegesachverständigen

Eingereicht von: Gunnar Wende

Abgabedatum: Freitag, 16. Februar 2007

Themenbereich: Sozialversicherung, Kinderbeihilfen, Arbeitsmedizin

Der Petent möchte erreichen, dass zur Beurteilung einer Pflegesituation nicht ein Arzt, sondern ein Pflegesachverständiger gutachterlich gehört wird.

Begründung:
Zur Begründung wird ausgeführt, das ein Arzt nicht über die notwendige Ausbildung verfügt um die Pflege und die pflegerischen Bereiche beurteilen zu können. Die Ausbildung eines Arztes umfasst zu Beginn der medizinischen Ausbildung (Studium) nur ein zeitlich sehr eingeschränktes Pflegepraktikum. Durch den Abschluss des Medizinstudiums erlangt der Mediziner die Berufsbezeichnung des Arztes, jedoch nicht den Berufsstand einer Krankenschwester / Krankenpfleger. Hieraus ergibt sich, dass ein alleiniger Einsatz von Medizinern zur Begutachtung auszuschließen ist, da ein berufsfremder Gutachter keine sachverständige Bewertung von Pflege und Pflegedefiziten durchführen kann. Es ist richtig und sinnvoll, einen Mediziner als Fremdgutachter konsultierend zu medizinischen Fragestellungen hinzuzuziehen, jedoch kann dieser niemals die Pflegesituation und die fachgerechte Durchführung der Pflege sachverständig beurteilen.

DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionsausschuss: Unterschriften einsehen

Elisabeth
 
Und so sehen Ärzte das Problem:

❙ Pflege war und ist wichtig, aber nicht um den Preis von Vorbehaltsaufgaben,
die sich schlechterdings dazu eignen, Statusfragen in der Abgrenzung zur
ärztlichen Profession lösen zu wollen.
❙ Es geht nicht um „Machtfragen“, sondern um die adäquate Behandlung
der Patienten, die bei den Ärzten in guten therapeutischen Händen liegt!
❙ Das Argument des DBfK von einem möglichen „Machtverlust“ für die Ärzteschaft dürfte letztlich nicht zur Klärung des Spannungsfeldes zwischen der Pflege und der Medizin beitragen.
Der Hausarzt 15/2006: Seiten 27-28 (PDF-Datei)

Elisabeth
 
He he...Irgendwie war die Antwort ja zu erwarten.
Wobei ich das schlechte Gefühl nicht los werde, das die Ärzte da wieder Erfolg haben werden. Ich sehe unsere Lobby noch zu schlecht dafür an, als das wir erhört werden dürften.
 
Richtigstellung: Die Aussage der Ärzte war vorher da- ist also eigentlich keine Antwort auf die Petition.

Elisabeth
 
Hmm...danke für die Richtigstellung. Ich war zuletzt etwas verwirrt, nachdem ich den Artikel las. Hatte nicht wirklich was mit der Petition zu tun.
 
Leute, nicht quatschen sondern zeichnen zeichnen und nochmals zeichnen, versendet den Link an alle Leute die ihr kennt. Schließlich muss man nicht Pflegekraft sein um dort mitzuzeichen....

Also Hühner satteln und auf gehts!
 
Ich habe eben auch unterzeichnet und wollte eben den Link hier reinstellen, zum Glück war schon jemand schneller...

LG, Jale
 
[...]Der Beruf des Pflegesachverständigen ist, anders als der des Arztes, gesetzlich nicht geregelt.
Insbesondere gibt es auch keine "Pflegekammern", die über gemeinsame Standards der Berufsausübung sowie der Fort- und Weiterbildung wachen. Daher ist bereits eine genaue Definition pflegefachlicher Kompetenz schwierig.[...]

Da könnte ich schon wieder... :wut:
 

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