- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Bezeichnung der Öffentlichen Petition:
Ärzte: Beurteilung der Pflegesituation durch einen Pflegesachverständigen
Eingereicht von: Gunnar Wende
Abgabedatum: Freitag, 16. Februar 2007
Themenbereich: Sozialversicherung, Kinderbeihilfen, Arbeitsmedizin
Der Petent möchte erreichen, dass zur Beurteilung einer Pflegesituation nicht ein Arzt, sondern ein Pflegesachverständiger gutachterlich gehört wird.
Begründung:
Zur Begründung wird ausgeführt, das ein Arzt nicht über die notwendige Ausbildung verfügt um die Pflege und die pflegerischen Bereiche beurteilen zu können. Die Ausbildung eines Arztes umfasst zu Beginn der medizinischen Ausbildung (Studium) nur ein zeitlich sehr eingeschränktes Pflegepraktikum. Durch den Abschluss des Medizinstudiums erlangt der Mediziner die Berufsbezeichnung des Arztes, jedoch nicht den Berufsstand einer Krankenschwester / Krankenpfleger. Hieraus ergibt sich, dass ein alleiniger Einsatz von Medizinern zur Begutachtung auszuschließen ist, da ein berufsfremder Gutachter keine sachverständige Bewertung von Pflege und Pflegedefiziten durchführen kann. Es ist richtig und sinnvoll, einen Mediziner als Fremdgutachter konsultierend zu medizinischen Fragestellungen hinzuzuziehen, jedoch kann dieser niemals die Pflegesituation und die fachgerechte Durchführung der Pflege sachverständig beurteilen.
DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionsausschuss: Unterschriften einsehen
Elisabeth
Ärzte: Beurteilung der Pflegesituation durch einen Pflegesachverständigen
Eingereicht von: Gunnar Wende
Abgabedatum: Freitag, 16. Februar 2007
Themenbereich: Sozialversicherung, Kinderbeihilfen, Arbeitsmedizin
Der Petent möchte erreichen, dass zur Beurteilung einer Pflegesituation nicht ein Arzt, sondern ein Pflegesachverständiger gutachterlich gehört wird.
Begründung:
Zur Begründung wird ausgeführt, das ein Arzt nicht über die notwendige Ausbildung verfügt um die Pflege und die pflegerischen Bereiche beurteilen zu können. Die Ausbildung eines Arztes umfasst zu Beginn der medizinischen Ausbildung (Studium) nur ein zeitlich sehr eingeschränktes Pflegepraktikum. Durch den Abschluss des Medizinstudiums erlangt der Mediziner die Berufsbezeichnung des Arztes, jedoch nicht den Berufsstand einer Krankenschwester / Krankenpfleger. Hieraus ergibt sich, dass ein alleiniger Einsatz von Medizinern zur Begutachtung auszuschließen ist, da ein berufsfremder Gutachter keine sachverständige Bewertung von Pflege und Pflegedefiziten durchführen kann. Es ist richtig und sinnvoll, einen Mediziner als Fremdgutachter konsultierend zu medizinischen Fragestellungen hinzuzuziehen, jedoch kann dieser niemals die Pflegesituation und die fachgerechte Durchführung der Pflege sachverständig beurteilen.
DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionsausschuss: Unterschriften einsehen
Elisabeth