Nachtdienst

Morane

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Hallo

Wieviel Nächte muß man im Nachtdienst gemacht haben um nach dem neuen Krankenpflegegesetz zur Prüfung zugelassen zu werden ?

Greetz Morane
 
§ 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Absatz 3 (im Download nachlesbar)
(3) Ab der zweiten Hälfte der Ausbildungszeit sind unter Aufsicht von Inhabern einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes mindestens 80, höchstens 120 Stunden im Rahmen des Nachtdienstes abzuleisten.
 

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