Nachtdienst im Altenheim, welcher Verdienst angemessen?

perla

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Hallo Zusammen,

ich habe über die Suchfunktion die verschiedensten Angaben gefunden. Kann es wirklich sein, dass man in manchen Teilen Deutschlands sooo viel weniger verdient als wo anders? Unglaublich :-?

Für wie viel Lohn würdet Ihr euch ca. 15 Nächte im Monat um die Ohren schlagen???
Als Pflegehelferin, mit Berufserfahrung, privater Träger. Und kann ich die Nachtzuschläge irgendwo nachlesen? Wusste die PDL ANGEBLICH nicht :evil1: Ist klar, ne? Sie wusste nicht mal, ob Tarif !!! Will sich aber noch danach erkundigen ( wie nett)

Danke und viele Grüße
perla
(die sich fragt, warum man sich als Arbeitgeber nicht auf solche elementaren Fragen vorbereiten möchte / kann / soll / will.)
 
Da du in einem Altenheim arbeitest, gehe ich mal davon aus, dass du dort Nachts alleine eine unverschämt große Anzahl an Patienten versorgen mußt?

Vielleicht solltest du dich, anstatt des Gehaltes, mal ehr fragen, ob es angemessen ist, einer Pflegekraft Nachts alleine solche Verantwortung aufzubürgen.
 
Da du in einem Altenheim arbeitest, gehe ich mal davon aus, dass du dort Nachts alleine eine unverschämt große Anzahl an Patienten versorgen mußt?

Vielleicht solltest du dich, anstatt des Gehaltes, mal ehr fragen, ob es angemessen ist, einer Pflegekraft Nachts alleine solche Verantwortung aufzubürgen.

Da Perla schreibt sie ist Pflegehelferin mit erfahrung kann sie nicht alleine sein, es muss eine KS oder AP da sein, aber trotzdem ist es eine sehr große verantwortung.
Sa du schreibst es ist ein privater Träger, kann dieser auch Hausverträge haben und dann müsste es glaube ich auch in deinem Vertrag stehen ob Zulagen gezahlt werden. Ich habe hier folgende Infos gefunden:

Nach § 6 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, dem Arbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Einen festgesetzten Nachtzuschlag gibt es glaube ich nicht, ich habe jedenfalls im Netz keinen gefunden.
 
Hallo nochmal,

wüßte ich nicht, worauf ich mich beim Nachtdienst einlasse im AH, würde ich mich nicht in diese Richtung begeben.

Sr. Sandra hat natürlich Recht, ich bin nicht alleine, eine examinierte Kraft ist dabei, alles andere käme für mich nicht in Frage.

Hauptgrund fürs Arbeiten ist aber für mich (und ich denke für die Mehrheit auch) das Geld, ich habe weder Langeweile noch zu viel Zeit. Deshalb und gerade WEIL es verantwortungsvoll und anstrengend ist, ist das Gehalt DER ausschlaggebende Punkt.

@Sandra, danke dir, werd mich gleich nochmal durchlesen. NZ wollen sie zahlen, aber die PDL wusste noch nicht, wieviel, erfahre ich wohl def. heute.

Vielen Dank und liebe Grüße
perla
 
Autsch...nun stell Dir mal den Dauernachtwachenjob im AH nicht so einfach vor ! Ich hab vor ein paar Jahren den Fehler gemacht,weil mich auch das Geld gereizt hat. Gut,ich bin examiniert,hatte aber auch ne APH an meiner Seite,deswegen waren die 75 Bewohner des Nachtens aber auch nicht etwa leichter oder anspruchsloser. Das durchdenke Dir doch vielleicht lieber nochmal,denn nach 15 und mehr Nächten im Monat bist Du tot,es sei denn,Ihr habt bloß betreutes Wohnen. Alles andere ist ein Knochenjob und dafür gibt's nie genug Gehalt ! Überleg's Dir lieber nochmal.
 
hm, wieso "Autsch"???

Ich habe bereits im Nachtdienst gearbeitet und Du erzählst mir nix, was ich nicht schon wüsste!

Aber danke, für deinen "gut gemeinten" (?) Rat und deine "Sorge" um mein körperliches und seelisches Wohl. Du kannst mir glauben, nachdem was ich Tagdienst leisten musste ist das was ich jetzt mache zwar kein Spaziergang, aber immerhin doch wesentlich angenehmer. Es kommt sicher immer auf die Umstände an!

Meine Frage bezog sich auf den Verdienst und nicht darauf, ob ja oder nein.

Ach ja, und dass dieser Beruf bzw. diese Tätigkeit unterbezahlt ist, ( übrigens auch oft im Tagdienst) steht wohl außer Frage.

Aber danke.
 
Uuiiiiii,nun sei doch bitte nicht gleich eingeschnappt,wenn Dir einer nen wirklich gut gemeinten Rat gibt ! Den Verdienst sollte man vor einer solchen Entscheidung schon wissen,aber das erfährt man doch nicht im Internet in einem Forum,wo jeder User woanders arbeitet und die unterschiedlichsten Vergütungsmodelle greifen. Wenn Dir Eure PDL oder Geschäftsleitung diese Frage nicht beantworten kann oder will,dann arbeitest Du m.E. beim falschen Verein,denn eine simple Verdienstfrage möchte eine Leitungsperson ohne Probleme beantworten können. Außerdem hast Du sicher einen AV,in dem Dein Verdienst aufgeschlüsselt wird und in den kannst gucken und selber rechnen. Worin also besteht Dein Problem,außer,daß Dir gut gemeinter Rat nicht paßt ?
 
Ob du an einen Tarifvertrag gebunden bist oder nicht, kannst du sehr schnell an der Trägerschaft sehen.

Ist es ein kirchliches Haus ( z.B. Diakonie) oder ein städtisches Haus oder eine gGmbH (nicht zu verwechseln mit GmbH) dann hast du Anspruch auf einen Tarifvertrag (aber auch diese sind von evangelisch zu katholisch zu städtisch unterschiedlich). :verwirrt:

In allen anderen Fällen schließt du eine Arbeitsvertag ab, der reine Verhandlungssache zw. dir und dem AG ist (Abgesehen von geltenden Gesetzen). Ob in diesem Falle dann ein Zuschlag für Nachtdienst herrauskommt, must du selbst verhandeln, gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht.:angryfire:

hoffe, das hilft erstmal

lg Cassy
 

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