Nacharbeiten von Fehltagen in der Praxis?

espoir

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02.03.2007
Beiträge
224
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Krankenhaus
Huhu,

ich hab jetzt durch ne Krankheit mit OP 17 Fehltage in der Praxis. Ich fragte meine Kursleitung, ob es möglich ist, dies nach und nach bissel abzuarbeiten, da ich ja auch erst im 2. Jahr bin und 36 Tage in der Praxis erlaubt sind. Es wurde verneint, mit der Begründung es sei gesetzlich nicht erlaubt.
heute wurde mir gesagt, es gäbe doch eine Möglichkeit zum Nacharbeiten, wir würden uns noch drüber unterhalten.
Wie soll ich denn da jetzt reagieren ? Ist es nun gesetzlich erlaubt oder nicht ? Warum wird jetzt dennoch stress gemacht, obwohl ich noch *19 Resttage* zum Fehlen hab, falls mir was passieren würd. Die 17 Tage waren auch am Stück...
was mein Ihr ?
 
Hallo,
"nacharbeiten" im regulären Zeitraum geht nicht...es ist gesetzlich festgelegt, dass Du sowohl in der Theorie, als auch in der Praxis jeweils nur 10 % der veranschlagten Mindeststunden fehlen darfst.

Es gibt aber die Möglichkeit der Verlängerung (auf Deinen Antrag hin). Die Fehlzeiten erhöhen sich dann Prozentual um den Zeitraum, den Du länger in Ausbildung warst.
 
hm und was soll ich dann machen, wenn es mir trotzdem vorgeschlagen wird ? dass ich JETZT paar Tage mehr mache und die gutgeschrieben bekomme ?
 
Hallo,

bei einem Mädchen aus meiner Klasse war das so, dass sie ihre Fehltage sozusagen an freien Schultage nachgearbeitet hat. Ob das nun rechtlich war oder nicht, kann ich dir nicht sagen.

Liebe Grüße Sandra
 
Hallo,

bei einem Mädchen aus meiner Klasse war das so, dass sie ihre Fehltage sozusagen an freien Schultage nachgearbeitet hat. Ob das nun rechtlich war oder nicht, kann ich dir nicht sagen.

Liebe Grüße Sandra
Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich möglich ist, wenn dann bewegt es sich weit in der Grauzone. Freie Schultage zählen trotzdem als Arbeits-/Ausbildungszeit, und werden so quasi "doppelt" belegt. Ich geh mal nicht davon aus, dass deine Freundin an Wochenenden nacharbeiten musste, dass wäre ziemlich gruselig...
Wundert mich übrigens, dass ihr Fehltage angeben müsst, laut dem Krankenpflegegesetz in der aktuellen Fassung müssen die Fehlzeiten in Stunden angegeben werden...
Aber Kopf hoch, hab mir einen Monat nach Ausbildungsbeginn ein Bein gebrochen und trotz 5 Wochen Fehlzeit in der Praxis bis jetzt (3.Ausbildungsjahr) noch keine Probleme bekommen. Muss halt hoffen dass du nicht allzu oft & lang krank wirst und einfach mal nen Tag blau machen ist halt nicht drin, aber das versteht sich hoffentlich von selbst :mrgreen:

Ps: Gibt auch die Möglichkeit beim zuständigen Regierungspräsidium im Falle einer Überschreitung der Fehlzeiten einen "Härtefallantrag" zur Examenszulassung zu stellen, in dem mehr oder weniger nachgewiesen werden muss, dass die Fehlzeiten ohne eigenes Verschulden und aus triftigem Grund entstanden sind, mit dem genauen Ablauf bin ich aber nicht vertraut
 

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