Nach Elternzeit gleiche Stelle und Station möglich?

Olum21

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Hallo Forum,


ich melde mich im Namen meine Frau an, Sie ist schon Jahre lang stille mit Lesereien und hat den ein oder anderen Tipp schon erhalten.


Wir haben nun eine kleine Frage bzw. Problem.


Meine Frau ist unbefristete. stellvetr. Stationsleitung auf Ihrer Station, steht auch so in Ihrer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag.


Sie möchte jetzt nach 1 ½ Jahren wieder diese Position auch wieder wahrnehmen, aber nur als 75% Stelle. Dies Stellt wohl auch kein Problem dar, weil es im Haus schon Leitungen gibt die diese Position auch als 75% stelle wahrnehmen.


So nun zum Problem bzw. der Frage.


Kann die PDL meine Frau auch als Leitung auf einer anderen Station einsetzen nach der Elternzeit, oder nicht? Im Vertrag steht ja explizit Ihre alte Station drinnen.


Das Problem ist das die Kollegin die das Kommissarisch besetzten sollte, von der PDL ebenfalls einen unbefristete. stellvetr. Stationsleitung von der PDL erhalten hat. Wir vermuten das die PDL nicht damit gerechnet hat das meine Frau wieder 75% oder 100% kommen will wegen dem Kind. Die PDL hat auch damals schon meine Frau immer eingeredet mit Kind geht das nicht usw.


Kann meine Frau nun wie gehabt wieder auf Ihre Station als Leitung zurückkehren?


Danke im Voraus


Mfg


Olum
 
Es kommt darauf an was genau im Arbeitsvertrag steht.Manche Verträge haben eine Klausel wo geregelt ist dass man auch auf einer gleichwertigen Position eingesetzt werden kann.Dann wäre die Leitung einer anderen Station (rechtlich) in Ordnung und deine Frau hätte keinen Anspruch wieder auf ihrer alten Station eingesetzt zu werden.
 
Im Arbeitsvertrag haben wir gestern mal nachgesehen dort steht davon gar nichts. Die Leitungsposition ist auch nur eine Ergänzung zum normalen Vertrag. Evtl. steht im Tarifvertrag etwas?! Der Betriebsrat meinte, wenn in der Vereinbarung eine Station drinnen ist kann man das auch nicht so einfach ignorieren. Wenn dann müsste meine Frau erstmal offiziell diese Vereinbarung kündigen.
 
wenn im vertrag nicht explizit die station drinsteht, dann kann sie auch anderweitig eingesetzt werden
 
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@FLORA.BLEIBT

in der Zusatzvereinbarung für die Leitungsposition steht explizit die Station drinnen!!!

Es macht ja in meinen Augen keinen Sinn meine Frau als Leitung auf eine ganz andere Station zu versetzten, wo sie gar keine Erfahrung hat.

Edit:

Wir sind nun bisschen weiter, meine Frau war heute bei der PDL und Sie sieht keinen Grund die aktuelle Stellvetr. abzuziehen blabla. Das kann doch gar nicht gehen, dieser Vertrag für hätte nur kommissarisch sein müssen oder nicht?
 
Neuen Termin vereinbaren, Betriebsrat mitnehmen.
 
ich hatte es so verstanden, dass keine station drin steht.

letztendlich wird der AG diesbezüglich am längeren hebel sitzen, wie bachstelze schon sagt klärt es am besten mit den BR.
 
Vielen Dank erstmal für die Info.

Meine Frau war danach gleich beim BR und nehmen sich der Sache nun an. Die eine meinte das Sie sich nicht sicher ist ob man auf die Station beharren kann, der Chef vom BR meinte aber das Sie genau diese Stelle wieder bekommen muss. Weil die Station explizit genannt wurde im Vertrag.

Ich halte euch auf den Laufenden
 
@Bachstelze

ja weil die PDL es selber verbockt hat. Hätte Sie der einen einfach nur einen kommissarischen Vertrag gegeben (so wie es im Haus üblich ist) wäre alles kein Problem gewesen oder nicht
 
Das war nur eine allgemeine Bemerkung.
 
recht haben heißt nicht immer recht kriegen..
 
Googel mal das Urteil: 10.08.2013 - 10 AZR 569/12

Es kommt auf den genauen Wortlaut an.
Ich vermute mal, dass es eine Möglichkeit gibt, dort rauszukommen, auch weil es nur ein Ergänzungsvertrag oder dergleichen ist.

Inhaltlich mag ich nun noch anmerken, dass es kein Problem ist, auf einer anderen Station anzufangen. Noch dazu, wenn sie nun eh etwas raus war. Es gibt sogar Menschen, die wechseln im Verlauf ihren Arbeitgeber und kennen somit garnichts, wenn sie beginnen...
Des Weiteren: Wenn ich von einer Führungskraft überzeugt bin und ihr entgegen kommen möchte, damit sie dort auch qualitativ hochwertig arbeitet, kann ich ihr auch eine endgültige Position anbieten. Das hat mit "verbocken" nichts zu tun.
 
Verzwackte Situtiation ... für die PDL.
Wie schon gesagt wurde, Gespräch mit PDL und BR einfordern.
Rein rechtlich ist Deine Frau auf der sicheren Seiten. Wenn in der Ergänzung zum Arb.Vertrag explizit die Station steht, hat sie auch anrecht auf die Stelle. Die Nachbesetzung hätte nur kommissarisch für die Elternzeit erfolgen dürfen. Wenn die PDL der anderen Kollegin nun den Vertrag unbefristet gegeben hat und sie auf diesen besteht (was auch nachvollziehbar wäre) wird es "lustig". Rein rechtlich müsste die PDL dann zwei stellv. Leitungen auf dieser Station beschäftigen. Das dürfte der PDL bei der Personalabt. sicher einige Freunde machen.
Soweit zum rechtlichen und nun zu dem was wahrscheinlich passieren wird/kann.
Die PDL scheint ja, wie der TE berichtet eher auf die "Neue" zu stehen und die alte stellv. Ltg. nicht mehr unbedingt zu wollen. Wenn sie sie nehmen muss, könnte es natürlich passieren, dass die PDL ihr das Leben zur Hölle macht. Ein solches Verhalten ist in der Pflege, die ja ein hochsozialer Beruf ist, vielerorts an der Tagesordnung. Die Frage ist ob das erstrebenswert ist.

Ich persönlich würde mir ja erstmal anhören was die PDL zu sagen hat und wenn es in die Richtung geht, dass die PDL die "Neue" bevorzugt soll die PDL mal ein Angebot machen. Ich persönlich könnte dann sehr gut damit leben, dass die PDL mich als stellv. Ltg. absetzt, mein Gehalt aber weiter bezahlt. Wenn beide Verträge so sind wie hier beschrieben, kommt die PDL eh nicht anders aus der Nummer raus. Im Nachgang würde ich dann einfordern, dass die nächste Stelle im Haus (stellv. Ltg oder Ltg) durch mich besetzt wird.
 
@Jörg: Ob die zweite stvtr. Ltg ebenfalls einen Vertrag für DIESE Station bekommen hat?!
Das steht hier offen, ich bin nicht davon ausgegangen...
 
@Jörg: Ob die zweite stvtr. Ltg ebenfalls einen Vertrag für DIESE Station bekommen hat?!
Das steht hier offen, ich bin nicht davon ausgegangen...

Richtig, dass ist durchaus nicht klar. Das wäre ein Ausweg für die PDL.
Ich habe das Urteil, dass Du gepostet hast mal kurz überflogen, zum genauen lesen fehlt mir im Moment die Zeit - danke dafür, solche Urteile sind immer sehr hilfreich, ich denke aber, dass dies in diesem Fall nicht zutreffen dürfte, da ja der Einsatzort - zumindest bei der alten stellv. Ltg. - vertraglich fixiert ist. Ob es, wie in dem Fall, eine Betriebsvereinbarung zu Versetzungen gibt, wissen wir auch nicht, ich denke aber mal eher nicht, da solche BV doch eher unüblich sind, zumindest im Krankenhaussektor.
 
An eine solche BV glaube ich auch nicht.Es ging mir bei dem Urteil um folgenden Passus:

Unter Ziff. 1 des Arbeitsvertrags ist vorgesehen, dass die Klägerin am Beschäftigungsort Münster/Osnabrück "eingestellt" wird. Darin liegt keine vertragliche Beschränkung des Direktionsrechts auf Münster/Osnabrück als Arbeitsort. Die betreffende Passage des Vertrags ist mit "Beginn der Tätigkeit" überschrieben und legt lediglich fest, wo die Arbeitnehmerin bei Vertragsbeginn ihre Arbeit aufnehmen soll. Die Regelung bestimmt nicht den Inhalt der geschuldeten Arbeitsleistung, sondern den Ort ihrer erstmaligen Ausübung.

Daher: Es kommt auf die Formulierung an...
 
@Jörg: Ob die zweite stvtr. Ltg ebenfalls einen Vertrag für DIESE Station bekommen hat?!
Das steht hier offen, ich bin nicht davon ausgegangen...

Guten Morgen,

hier wurde ja fleißig diskutiert.

Also meine Frau hat das Dokument nicht gesehen, aber die aktuelle stvtr. Ltg meinte mündlich zu Ihr das sie ebenfalls einen unbefristeten Vertrag für diese Station hätte.

Die "neue" wird wohl nur bevorzugt weil Sie bequemer zum handhaben ist wie meine Frau. Die neue macht viele Überstunden und anstatt abzufeiern, lässt sie sich diese Ausbezahlen und macht alles möglich für die PDL. Meine Frau ist das bisschen anders gestrickt. Nun gut das war dazu.

Meine Frau ist gestern mit der PDL so verblieben das Sie schriftlich Mitteilen soll wieviel Std sie wieder anfangen möchte. Wir haben das schreiben so Formuliert das Sie wieder für 120 Std. als stvtr. Ltg auf der (alten) Station XX anfängt bzw. zurück kommt und Ihren Position weiterhin erfüllt.

Dem BR lassen wir die ganzen Verträge mal zukommen, und er kuckt sich das ganze Vertragliche Werk mal an.

Meine Frau ist ziemlich genervt, da die PDL ja auch in dem Gespräch öfters betont hat das Sie mit Ihrer Arbeit mehr als zu frieden war blabla.

Ich meine "Mein Gott" wir haben doch nur ein Kind bekommen und keine Pest oder Cholera.

Was mir gerade noch einfällt. Selbst die Stellenausschreibung die eigentlich kommissarisch hätte sein müssen, war das schon unbefristet. Was eigentlich gar nicht sein hätte dürfen. Die Kette lässt sich ja zurückverfolgen.

Was ich mich gerade noch Frage. Kann die PDL meiner Frau nicht einfach die Stelle/Position kündigen?
 
Ja nun, da wir alle keine Rechtsänwälte sind und den genauen Wortlaut weder des einen noch des anderen Vertrags kennen und schon gar nicht die betriebspolitischen Konstellationen, traue ich mir überhaupt kein Urteil zu.

Ich denke auch, man sollte keine allzu großen Hoffnungen auf den BR setzen, denn erstens musste dieser der Stellenbesetzung seinerzeit zugestimmt haben,
zweitens sind da alles keine Juristen, sondern zum großen Teil ehrenamtliche Kollegen. Da gibts Leute die evtl. schon sehr lange dabei sind und andere die wenig Erfahrung haben, die werden sicherlich ihr möglichstes Versuchen.
Man darf auch nicht vergessen, dass der BR in vielen Fällen nur seeehr begrenzte Machtmittel hat und oft nur vermitteln kann, ein PR noch weniger. Ebenso sind BRmitglieder genauso MA und müssen auch dort arbeiten und auch nicht jeder freigestellte MA kann oder wird kündigen, wenn er evtl. nicht mehr gewählt wird. Dies ist oft ein Spagat für die BR Miglieder.

Ich würde mir folgende Fragen stellen und da Klarheit reinbringen wollen:
1. Wenn die PDL so zufrieden war, warum besetzt sie dann die Stelle unbefristet?
2. was sagt denn die Stl. dazu und warum stimmt diese dem Ganzen zu?
3. Was hat die Stl. für eine Position dazu, will diese ihre vorherige Stv. überhaupt wieder?
4. Wie steht das Team dazu, wenn deine Frau recht bekommen würde?

Ob rechtlich dazu überhaupt eine Chance besteht würde ich durch einen Anwalt für Arbeitsrecht klären lassen, der die Verträge/Vereinbarungen prüfen kann und sicherlich sagen kann ob eine Möglichkeit besteht Recht zu bekommen.

Dies ist übrigens als Mitglied in einer Gewerkschaft oder Berufsverb. kostenlos.

Viel Erfolg
 

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