Muss der "Defi" eingesetzt werden?

clako

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:o Hallo, wer kann mir weiter helfen?

Ich arbeite in einem Pflegestation, für hauptsächlich Patienten mit Beatmung. Seit einiger Zeit haben Wir auf Station einen "Defi", die meisten von uns haben leider noch keine Fortbildung darüber erhalten und leider haben wir auch keinen Arzt im Haus. Wie sieht es jetzt rein rechtlich aus? Muss ich diesen im Notfall einsetzen? Wenn ich das nicht mache ist dies dann unterlassene Hilfeleistung?
(Grundkenntnisse sind schon vorhanden aber ich fühle mich irgendwie nicht "Befugt" dieses Gerät zu nutzen!)

Liebe Grüsse : clako! :gruebel:
 
Hallo clako!


Ich würde dir gerne ein paar Gegenfragen stellen, um die Situation besser verstehen zu können:

1. Was ist das für eine Pflegestation?
Ein Pflegeheim mit Beatmungsmöglichkeiten? Was sind das für Patienten? Tracheotomierte Langzeitbeatmungen?

2. Was habt ihr für einen Defibrillator?
Eines von diesen Geräten, die Schritt für Schritt vorgeben, was zu tun ist?

3. WARUM SEID IHR NICHT EINGEWIESEN?
Als Pflegende seid ihr keine medizinischen Laien, sondern Fachkräfte.
Egal um welches Gerät es sich handelt, laut Medizinproduktegesetz muss der Anwender eingewiesen sein.


Die Frühdefibrillation ist sicher der Wichtigste Grundpfeiler der Behandlung des plötzlichen Herztodes. Daher finde ich es gut, dass du dich informierst.
Mit Paragraphen zum Thema bin ich persönlich nicht besonders bewandert.

Gruß,
Trine
 
Hallo,Trine!

Danke erst einmal das Du Dich für mein Problem interessierst!
Es ist ein Pflegeheim, wir betreuen auf unserer Station nur Tracheostomierte Patienten, hauptsächlich Langzeit- und Teilbeatmung.
Wir sind teils eingewiesen worden, haben aber leider nie die Möglichkeit gehabt dieses Gerät unter fachlicher Anleitung auszuprobieren. Die Einweisung ist jetzt leider auch schon ca. 9 Monate her und ich möchte jetzt nicht von mir behaupten das ich noch jede Einzelheit kenne, :o
Da keine Auffrischung statt gefunden hat. ( Unser Defi ist ein Halbautomatischer. ) Ich wollte einfach wissen wie das jetzt rein rechtlich aussieht und hoffte darauf das mir jemand weiter helfen kann!

Hoffe auf Antwort: clako
 
Hallo Clako!


Wie geht es deinen Kollegen mit dem Problem?

Ihr seid teilweise angeleitet worden - aber nur so halb? Wenn ich dich richtig verstehe?

Wie sieht es damit aus?

Wenn ihr mal bei der Herstellerfirma anruft und um eine fachliche Anleitung bittet? Ein paar Termine ausmacht - wo möglichst viele vom Team Zeit haben?


Schicke dir liebe Grüße aus Wien

Gaby
 
Hey, clako!

Kurz angemerkt sei, auch wenn es hart ist: Pflegepersonal, dass in stationseigene Geräte nach MPG nicht eingewiesen ist darf mit den Geräten nicht arbeiten. Dafür fehlt die rechtliche Grundlage. Auf der anderen Seite ist es so, dass Personal, das in die Geräte nicht eingewiesen ist, nicht auf der Station arbeiten darf, wenn die genannten Geräte zum Stationsbestand gehören.
Die Einweisungen nach MPG in die Geräte sollte 1x pro Jahr erfolgen (Zitat MPG). Und grundsätzlich ist es auch so, dass die Geräteeinweisung bei neuen Geräte auch eine "Hol-Schuld" ist, d.h. das Personal muss sich im Zweifelsfall um eine Einweisung bemühen. Das mehrfache, nachweisliche Informieren des Vorgesetzen reicht aus.
Es sprach zu Dir ein Gerätebeauftragter, dem Dein Problem nicht unbekannt ist und der es versteht, genauso auch Deine Situation.

So aber jetzt zu dem Defi. Mit einem "normalen" Defi darf nur Fachpersonal arbeiten (Ärtze, Fach-Pflege-Personal). "Einfaches" Pflegepersonal sollte das beherschen, darf aber nur auf ärztliche Anweisung defibrillieren.
Es gibt aber zunehmend Geräte, die zur "Laiendefibrillation" freigegeben sind. Diese Geräte erklären jeden Schritt und sind eigentlich "idiotensicher" und dürfen von jedem Menschen bedient wrden, der in das Gerät eingewiesen ist. Ein medizinisches Grundwissen ist nicht nötig. Diese Geräte werden zunehmend auch in diversen Betrieben zur Notfallausrüstung gepackt, die keinen medizinischen Auftrag haben, z.B. Elektrik, Schweißereien, etc. Die"Laiendefibrillation" hat sich als sehr günstig in der EH-Maßnahme etabliert. Das haben diverse Studien aus dem anglo-amerikanischen Raum bewiesen.

Wenn Euer Defi zu dem zuletzt genannten Modellen gehört, dann wendet Euch über Euren Gerätebeauftragten oder Euren Medizintechniker an die Herstellerfirma und vereinbart einen Termin zur Einweisung und Produktinformation. Die Firmen stehen dem eingentlich sehr engagiert und offen gegenüber.


Mit den besten grüssen
grobie
 

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