Mindestanzahl an Praxisanleitungen?

corsa88

Newbie
Registriert
30.06.2013
Beiträge
1
Hallo,
benötigt man eine bestimmte Anzahl an Praxisanleitungen während der gesamten Ausbildung um zum Examen zugelassen zu werden ? Habe gehört das man mindestens 18 Stück braucht Stimmt das ?

Vielen Dank für eure Hilfe schonmal im Vorraus :)
 
Nein, es gibt keine solchen Regelungen. Wenn dann, müsste sie im Gesetz/ in der Verordnung stehen.
 
Also wir müssen darüber Buch führen (bzw so Zettel ausfüllen) und uns wurde gesagt, dass wir pro Praxiseinsatz ca 10% konkrete Anleitung bekommen und abzeichnen lassen müssen, um zur Prüfung zugelassen zu werden?
 
Hallo,
also uns wurde auch gesagt, dass wir eine bestimme Anzahl an Anleitungsstd. haben müssen, um zum Examen zu gelassen zu werden.
Wir kriegen nach jedem Praxiseinsatz eine Übersicht, die zeigt wie viel Praxisanleitung wir hatten und noch brauchen.

Wir haben auch eine bestimme Übersicht bekommen, die zeigt wie viel Anleitungsstd. wir in einem Einsatz brauchen.
Ich meine in einem Einsatz von 4 Wochen, sind es 17,5 Std. die man als Anleitung benötigt.

Liebe Grüße
 
Offiziel müßten wir 10%/Woche an Praxisanleitung vorzeigen was am Ende glaub auch 10% der Gesamtstunden sind (so um die 210) um zum Examen zugelassen zu werden. Aber da jeder weiß, dass dies oft nicht möglich ist auf jeder Station und es noch versucht wird zu erreichen, geben wir zwar jedesmal etwas ab, aber es war dann doch egal wieviel jeder hatte
 
Das hab ich noch nie gehört. wir sollten zwar auch möglichst 10% der Praxis angleitet werden, aber das klappt nun mal nicht immer. Da kann doch keiner sagen, dass man nicht zum Examen zugelassen wird...
 
Scheint hausintern zu sein. Ich weiß von Mitschülern, die in anderen KH arbeiten, dass diese die Vorgaben nicht haben und nachdem klar wurde, dass es bei uns überhaupt nicht klappt mit den 10% PA scheint unser Haus auch etwas davon abzurücken. ;)
 
das einzige was zählt ist das hier

KrPflAPrV - Einzelnorm

Die APRv sowie das KrpflG sind bundesweit gültig, also für alle Schulen.

Da steht nix von einer bestimmten Anzahl oder Stundenzahl an Anleitungen, das Gerücht wird wohl hausintern verbreitet um einen gewissen Druck aufzubauen.
 
Bei uns ist das so, dass wir zu Beginn der Ausbildung einen Anleitungsbogen bekommen haben, auf dem alles vorgegeben ist in dem wi eine Anleitung bekommen müssen. Zunächst bekommt man dann (wenn man die Anleitung machen will) einen Bogen von der Sttaion mit vielen Fragen, die muss man zu Hause schriftlich beantworten und zum Anleitetag mitbringen. Wurde es schriftlich korrigiert und praktisch ausgeführt bekommt man eine Unterschirft. Wer am Ende der Ausbildung nicht alles gemacht hat wird nicht zum Examen zugelassen.
 
@blümchen:
Wer am Ende der Ausbildung nicht alles gemacht hat wird nicht zum Examen zugelassen.
nochmal, bitte aufhören so einen Unsinn zu verbreiten. Ihr seid doch in der Ausbildung schon erwachsen, also bitte, AprV und KrpflG durchlesen und sich nicht jeden Stuss erzählen, vor allem nicht jeden Stuss nachplappern und sich angewöhnen bestimmte Dinge zu überprüfen, vor allem bevor man sie weiter verbreitet.
 
@blümchen: nochmal, bitte aufhören so einen Unsinn zu verbreiten. Ihr seid doch in der Ausbildung schon erwachsen, also bitte, AprV und KrpflG durchlesen und sich nicht jeden Stuss erzählen, vor allem nicht jeden Stuss nachplappern und sich angewöhnen bestimmte Dinge zu überprüfen, vor allem bevor man sie weiter verbreitet.

Wie kannst du behaupten dass das ein stuss ist? Du hast doch keine Ahnung wie es einzelne Krankenpflegeschulen handhaben. Ich habe ja nicht behauptet dass es grundsätzlich so ist, nur eben bei uns.
 
Entschuldige, wenn ich dir zu nahe getreten bin.

Das kann ich behaupten, da ich die gesetzlichen Grundlagen kenne.

Ich habe das auch schon erklärt weil

APrV und das Krankenpflegegesetz BUNDESWEIT Rechtsgültigkeit haben und JEDE Berufsfachschule in Deutschland sich daran halten MUSS.

Wenn nicht - kämen Schadensersatzforderungen auf den Träger zu und die wären ziemlich teuer,
Überprüfungen durch die Schulaufsichtsbehörde und Auflagen oder sogar Entziehung der Ausbildungserlaubnis.
Da würden Köpfe rollen und nicht nur einer.
Stell dir vor Träger Stadt - oberster Chef Bürgermeister - Stadtrat
stell dir vor Landkreis - oberster Chef Landrat - Landtagsabgeordnete
die wollen alle wieder gewählt werden - was glaubst du da würden Köpfe von Schulltr., Stv., rollen und zumindest wackeln von Pflgdir., Geschführer und der als Schuldige ausgemachte geköpft.

Nur mit dieser Verpflichtung werden die Schulen zugelassen und die Schulleiter haben natürlich die SL Dienstpflicht die Schule nach Gesetz und APrV zu führen.

Keine Schule, egal welche, kann machen was sie will.
Jede Schule ist an Verordnungen und Gesetze gebunden.

Wenn du dir die für deine Ausbildung gültigen Gesetze durchliest, was ich dir empfehle, denn da sind auf Prüfungsfragen dabei, wirst du sehen, dass ich Recht habe.

APrV
KrPflG
wenn vorhanden, das ist Ländersache und nicht jedes Bundesland hat eine
Achtung manchmal Prüfungsfrage - Kultushoheit der Länder
Berufsfachschulordnung.

Viel Spass beim Lesen
 
Könnte es vielleicht sein das die 10% Anleitungszeit Vorgaben für eine Zertifizierung sind,denn ich erinnere mich aus meiner Ausbildung das wir auch so eine Vorgabe hatten (allerdings eher an die Stationen gerichtet mit nachweispflicht und ohne Drohung nicht zugelassen zu werden)
 
für welche Zertifizierung?

Schulen sind durch ihre Anerkennung durch die Schulaufsichtsbehörde per se schon Zertifiziert.
 
Die Zertifizierung für die Krankenhäuser die ja die praktische Ausbildung anbieten. Ich Versuch mich mal schlau zu machen ob das einfach selbst gesteckte Ziele sind oder für eine formalie benötigt werden
 
Jetzt verstehe ich deinen Gedankengang nicht mehr.
Dann müssten sich ja die KH zertifizieren, damit die Schulen dort einsetzen?
und nicht umgekehrt.
Kann ich dir gleich sagen, nein gibts nicht auch hier wieder Zulassungsvoraussetzungen als BFS KrPlfG, APrV - Prüfung der Einhaltung durch die Schulaufsichtsbehörde.
 
Könnte es vielleicht sein das die 10% Anleitungszeit Vorgaben für eine Zertifizierung sind,denn ich erinnere mich aus meiner Ausbildung das wir auch so eine Vorgabe hatten

Woher kommt das Geld für das Ausbildungsbudget, bzw. für die Anleitung? Was möchten die Kostenträger, wenn sie dafür Geld geben? - Den vereinbarten Stundennachweis von Anleitungen.
 
Woher kommt das Geld für das Ausbildungsbudget, bzw. für die Anleitung?

über das KHfinanzierungsgesetz von den KK sowie der Ausb.umlage, Lehrerbezuschussung durch Schulaufsichtsbehörde,
PA durch Lehrer - KUMI
PA durch StationsPA über KK-Topf
Gebäude, Energie, Erhaltung des Schulgebäudes - wird zwischen versch. Töpfen aufgeteilt, KH direkt, Träger, KUMI, je nachdem auch Fördertöpfe

Was möchten die Kostenträger, wenn sie dafür Geld geben?

Ihren Frieden. - ironie

oder hast du schon mal ne KK ne PA kontrollieren sehen?

Nein - so und so viel Ausbildungsplätze kosten Betrag x, Zuschuss und Verrechnung s.o.

Da gibts aber keine Aufteilung und auch keine Kriterien dafür.

Lehrerstunden werden in der Jahresstatistik detailliert gelistet
PA interessiert nur das welche da sind nach KrPflG - zahlenmäßig - Rechenschaft nur gegenüber dem KH und begrenzt gegenüber Schule, die jedoch keinen Zugriff auf die PAs haben, da diese ja beim KH angestellt sind und nicht dem Schulleiter unterstehen, zumindest nicht disziplinarisch.
Klar sind die PAs teils weisungsgebunden dem SchulL gegenüber, da dieser ja Gesamtverantwortung für die Ausb. hat.
 
Also bei mir auf der Schule gab es das so auch nicht mit dem Stundennachweis. Wir mussten zwar dokumentieren in was und vom wem wir angeleitet wurden, aber das war es auch schon. Konsequenzen für das Examen hatte das aber nicht.
Ein Jahrgang unter mir hat das dann auch behauptet mit dem Stundennachweis; wenn es aber danach ginge, wäre ich nicht zugelassen worden :D
Kann da nur zustimmen, was die gesetzliche Grundlage angeht - das ist das Maß der Dinge.
 
das sind hausinterne regelungen-gesetzlich, wie einige schon sagten gibt es keien grundlage, bei uns gab und gibt es so was auch nicht