- Registriert
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- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
31.07.2010 - Lahr. Die Vergütung von psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen in stationären Einrichtungen soll bis 2013 reformiert werden. Als Vorbild dient dabei ein System, bei dem mit Fallpauschalen gearbeitet wird. Es war 2003 für die Abrechnung von Krankenhausbehandlungen eingeführt worden Vorher hatten die Krankenkassen pro Tag für alle belegten Betten bezahlt. Seit der Reform wird das zu zahlende Geld nach Fallgruppen und Leistungspaketen berechnet.
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Die Erfahrungen aus den DRGs zeigen: mehr Dokumentatiosnaufwand, geringere Liegezeit, höhere Fallzahlen.
Ich kann mir dieses System nur schwer in der Psychiatrie vorstellen. Eine Seele lässt sich net so einfach reparieren wie ein Organ, weil keine Seele der anderen gleicht.
Ob diese Neuerung wirklich ein Fortschritt im Sinne des Patienten ist?
Elisabeth