Leitungsanästhesie: Ampullen

Registriert
28.02.2015
Beiträge
6
Mein Chef ist ein super Chirurg und arbeitet nicht nur bei sich in der Praxis sondern operiert auch in einer Klinik regelmäßig. Es gibt einige Dinge die er nicht befolgt. Aber was mir auf der Seele liegt ist das er diese Anästhesie Ampullen zum einmaligem Gebrauch auch noch bei anderen Patienten verwendet! Diese aber aspirieren und er somit den anderen Patienten gefährdet. Darauf angesprochen haben wir ihn schon, er ignoriert das einfach und geht garnicht darauf ein. Da er einige Ärzte angestellt hat, sammelt er diese Ampullen sozusagen ein, wenn er Zeit hat und nach der op noch nicht aufgeräumt wurde.
Anzeigen ist eine schwierige Sache, denn wie kann ich das beweisen. Bzw möchte ich lieber anonym bleiben, da ich nicht weiß wie das ausgehen kann. Es ist eine schwierige Lage und vielleicht bekomme ich hier Beschimpfungen und und und! Aber ich bin wenigstens dabei eine Lösung zu finden während andere das einfach ignorieren. Was soll ich tun?
 
Hallo,

erst mal: eine Begrüßung ist auch Neumitgliedern nicht verboten...

Warum werden keine 10-/20ml-Ampullen verwendet?
Was spricht dagegen, wenn Du die großen Flaschen (Verwendung m.E. unsinnig, wenn absehbar kleinere Mengen benötigt werden) in deinem Saal nach dem Aufziehen der gewünschten Menge für Deinen jeweiligen Patienten direkt entsorgst?
Eventuell kann man bei kurzen Eingriffen eine Flasche direkt auf mehrere Spritzen verteilt aufziehen und diese können mit Uhrzeit versehen im Kühlschrank gelagert werden bis sie zum Einsatz kommen (entsprechend der Herstellerangaben).
Wenn alles abgelehnt wird: dem Arzt gegenüber weigern, bei einem solchen Vorgehen mitzumachen und grundsätzlich frische Ampullen / Flaschen nehmen. Will er das anders, muss er die Medikamente selbst herrichten.

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Erstmal ist wichtig zu wissen: macht sich die LA selbst zurecht? Dann habt Ihr damit nix zu tun, - außer als "Mitwisser" - aber da Ihr mit Eurem Chef in einem gewissen Abhängikeitsverhältniss steht, wird Euch daraus vermutlich kein Nachteil erwachsen. Wenn Ihr allerdings von ihm dazu angewiesen werdet die Injektionen aufzuziehen, habt die unbedingte Remonstrationspflicht! Sonst macht Ihr Euch eines sogenannten Übernahmeverschuldens mit strafbar, da Ihr wider besseren Wissens etwas falsches macht.
Der Vorschlag von Anästhesieschwester mit dem Aufziehen und im Kühlschrank etc. ist mit Vorsicht zu geniesen, da das BGH schon vor etlichen Jahren festgelegt hat, Injektionen und iv-Medikamente "unmittelbar vor aber max 1Std. vor Verabreichung" zu richten. Dabei dürfte egal sein, ob im Kühlschrank oder nicht gelagert....
 
Hallo Matras,

daher ja der Hinweis auf die kurzen Eingriffe. Gibt ja auch OP-Bereiche, in denen alle 15 Minuten der nächste Patient drankommt und der Operateur nur zwischen 2 Sälen hin- und herspringt.

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Ich muss dazu sagen wir sind eine eigenständige klinik (sehr klein) speziell Gesichtschirurgie. Mit Angestellten Zahnärzten. Vielleicht bin ich hier auch falsch, da ich keine Krankenschwester bin, sondern Arzthelferin.
 
Und wir ziehen nicht auf sondern benutzen diese kleinen Ampullen die in die Metallspritze gelegt werden. Kanüle drauf geschraubt und fertig. Diese Ampullen sind nur zum einmal Gebrauch. Da es aspiriert.
 
Das bedeutet Euer Doc benutzt die Fertigspritzen mehrmals??? Der ist doch nicht ganz gesattelt, nach dem Aspirieren kommt es praktisch immer zur Microkontamination. Von wie vielen Patienten habt Ihr den Serostatus? Das ist nach dem heutigen Stand des Wissens mutwillige Körperverletzung, da dürftet Ihr nach meinem Verständis von Recht nicht zuschauen! Rechtliche Beratung würde ich dringend empfehlen.
 
Genau, diese halb leeren oder fast leeren Ampullen (die ihm in die Hände kommen), hebt er auf und benutzt diese bei anderen Dingen. Meist ist es eine kleinere Sache, wie Warze entfernen. Da wird nur wenig gebraucht. Darauf angesprochen, reagiert er nicht. Also ignoriert das einfach.
Serostatus? Nicht alle Patienten geben ihre Infektionen an, bzw wissen es vielleicht auch nicht. Werde mich mal schlau machen was ich tun kann. Aber da er es abstreiten wird, frage ich mich wohin das führen kann?
 
@ Matras
Nach meinem Halbwissen ist eine, mit einem gefährlichen Gegenstand begangene KV, eine "gefährliche KV".
Wider besseres Wissen = Vorsatz. Ist ein bleibender gesundheitlicher Schaden zu befürchten, kommt die
"schwere KV" hinzu. --- Schöne Aussichten.

(KV = hier: Körperverletzung)
 
Gut! Habe ich wahr genommen und werde als Helferin Wege finden, die andere ( vor allem Assistenzärzte zwar angesprochen aber nie etwas getan haben) nicht gegangen sind! Ich bin schon einige Zeit dabei Wege zu finden. Natürlich möchte ich anonym bleiben, denn ich würde gerne weiter arbeiten können. Was am Personal gespart wird, bekommen dafür seine Anwälte! Ich bin die einzige die überhaupt versucht etwas zu unternehmen.
 
Bei einer "Routineüberprüfung" der Verbrauchsartikel (Anzahl der OPs in LA und Anzahl der verbrauchten LA-Fertigspritzen) käme die Wahrheit schnell ans Licht und der Praxisbetreiber in arge Erklärungsnot...!
 
??? Und wer führt solche ""Routineüberprüfung" der Verbrauchsartikel" durch ???
 
Bei uns kontrolliert die Apotheke alle paar Monate.
 
Aber die Apotheke prüft doch nur den Bestand, nicht ob durchgeführte OPs und Menge der verbrauchten Materialien zusammenpassen, oder? Also was hilfts?

Nach Einschätzung meines Göttergatten ist ne anonyme Anzeige nicht zwingend zielversprechend. Daraus bei nem Staatsanwalt ohne Geschädigten nen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen eher unwahrscheinlich, der Vorwarneffekt enorm.

Generell erschaudere ich, dass so viele dabei zuschauen ohne zu remonstrieren.

gruss Hexe
 
Hmmm ....
Den Kassen wird es sicher nicht auffallen:
Es werden wahrscheinlich Patienten div. Kassen behandelt und LA & Med. in Rechnung
gestellt. Die werden wohl nicht die gesammte Apothekenrechnung der Praxis/Klinik
abgleichen können oder dürfen.
 
@hexe: Der Apotheke ist auf einer anderen Station der erhöhte Verbrauch eines bestimmten Medikamentes ins Auge gestochen. Wieso sollte es dann nicht mit einem auffällig niedrigem Verbrauch gehen?
 
Hallo Schwester Rabiata, dass das gehen mag, bezweifle ich nicht. Allerdings scheint dies ja nicht ne neue Marotte zu sein und ist wohl bis dato nie angesprochen worden. Ich denke halt, das die Apotheke vielleicht auf auffällige Schwankungen hoch und runter reagiert oder stutzig wird aber auf den Zusammenhang zwischen Menge benötigter Medis und durchgeführten OPs ? Ich kanns mir nicht vorstellen.

Gruß Hexe
 
Es ist doch nicht Aufgabe der Apotheke Schwankungen oder Diskrepanzen von Verbrauch und Eingriffen festzustellen. Eine Apotheke ist keine Strafverfolgungsbeörde! Weil ich auch letztlich nicht sicher um die Zuständigkeit weis (vermutlich Staatsanwaltschaft), rate ich Patientenengel zu einer Rechtsberatung. Da ich auch "Gefahr im Verzug" sehe und Mitwisser sich bei Vorsatz auch strafbar machen können, dringend!!!