Leistungskomplexsystem NRW, wie wird was abgerechnet?

eiseule

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21.07.2005
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293
Hallo zusammen,
bei uns ist eine rege Diskussion darüber entbrannt, was alles zum Leistungskomplex 2 gehört und ab wann man Leistungskomplex 1 abrechnen kann.
Wie wird es bei Euch gehandhabt?


1. Ganzwaschung

1 Waschen Duschen Baden
2 Mund-, Zahn und Lippenpflege
3 Rasieren
4 Hautpflege
5 Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
6 Nagelpflege
7 An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von
Körperersatzstücken
8 Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereichs

2. Teilwaschung

1 Teilwaschung ( z.B. Intimbereich )
2 Mund-, Zahn und Lippenpflege
3 Rasieren
4 Hautpflege
5 Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
6 Nagelpflege
7 An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von
Körperersatzstücken
8 Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereichs
 
hi ,steht im Leistungskatalog beschrieben, bei uns in Hessen gehört Baden z.B. nicht dazu, sondern ist ein LK3.
LG
Windelschwingerin
 
Schon klar, daß es im Leistungskatalog steht, aber ab wann ist es keine Teilkörperpflege mehr?
Beispiel: wasche jemanden den Oberkörper und mache Intimpflege, ist das Teilkörperpflege oder Ganzkörperpflege?
 
In allen beiden Pflegediensten in denen ich bisher gearbeitet habe war das dann eine GKW. Wobei das meist großzügig ausgelegt wurde (je nach Patient wurde Rücken waschen und unter die Arme durchfeudeln auch noch als TW angesehen). Hing aber von den PDL's ab.

Grüße,
Nutella
 
Hi
Eiseule,
wie gesagt, steht im Leistungskatalog genau beschrieben, frage deine PDL. Keiner kann da ohne euren Vertrag zu kennen, Antworten!
LG
Windelschwingerin
 
Bin zwar nicht aus NRW, aber im Niedersächsischen Leistungskomplex gibt es ähnliche LKs.

Rein theoretisch ist es eine GKW sobald man mehr als einen Körperteil (z.B.: Rücken und Füße) wäscht.

Wir machen es aber auch davon abhängig, wie lage die Körperpflege dauert. Da rechnen wir eigentliche GKWs auch noch als TKW ab, wenn´s so um die 25 min dauert. Alles über 30 min ist dann auch eine GKW in der Abrechnung.

Duschen und Baden sind immer GKWs.

Rasieren bei uns theoretisch ein eigener LK, wird von uns aber meistens nicht gesondert berechnet.
 
Hi anncath, danke für deine Antwort, genau dass war es, was ich gesucht habe.
Rein theoretisch ist es eine GKW sobald man mehr als einen Körperteil (z.B.: Rücken und Füße) wäscht. Wir machen es aber auch davon abhängig, wie lage die Körperpflege dauert.
Genau das geht nämlich nicht aus den Verträgen hervor. Halten es aber ähnlich, wobei mir 25 min bei euch echt zu viel vorkommt. Könnt ihr dabei wirtschaftlich arbeiten?
 
Die 25 min sind dann auf den gesamten Einsatz bezogen, meist haben wir dann noch Kassenleistungen oder Hauswirtschaft dabei. Bei inkontinenten Patienten kommt ja dann auch "Blasen/Darm" bzw "Ausscheidung" dazu, bei imobilen noch "Verlassen/Aufsuchen des Bettes". Das passt dann schon mit der Wirtschaftlichkeit.

Gruß, Anne
 

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