Krankheitstage öffentlich

PuMai

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Hallo,wer kennt sich aus?

Bei uns liegen offen in einem Ordner(Schrank nicht abgeschlossen,für alle zugängig zB Arzt und Praktikant)und im PC Listen(hat jeder darauf Zugriff,nicht geschützt mit Passwort)mit den
Krankheitstagen von allen Schwestern unserer Station.Diese hat meine Leitung geschrieben.
Ärgert mich etwas weil es keinem etwas angeht wann ich krank war.Dieses
weiß doch die Personalabteilung.
Die Damen bekommen doch meine Krankmeldung.
Warum Sie diese Liste geschrieben hat,weiß ich nicht.

Darf das sein???Kann ich darauf bestehen das die Listen wieder
gelöscht werden???
 
Hallo,

wenn ihr eine Personalvertretung habt, diese sofort einschalten!

1.) selbstverständlich sind persönliche Krankheitsdaten geschützte Daten, die vertraulich genauso zu behandeln sind, wie deine Gehaltsdaten.

2.) Inwieweit es überhaupt erlaubt ist, Statistiken und Listen über Krankheitsdaten bei euch zu führen, muß zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart sein.

Du kannst also sofort darauf bestehen, daß solche Listen unverzüglich unter Verschluss gehalten werden, inwieweit du eine Vernichtung/Löschung dieser Daten verlangen hast, must du mit der Personalvertretung klären.

Gruß

medsonet.1
 
2.) Inwieweit es überhaupt erlaubt ist, Statistiken und Listen über Krankheitsdaten bei euch zu führen, muß zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart sein.
Wenn das verboten wäre, wären jeglche Dienstplanprogramme unzulässig. Die die ich kenne, geben auf Mausklick direkt an, wer in welchem Jahr wie oft krank/krank mit/krank ohne Schein war...
 
Und zum Dienstplan selber: Hier steht doch jeder Mitarbeiter genau drauf, an welchen Tagen er krank war. Und da kann doch eh schon jeder Mitarbeiter drauf ersehen, was Schw. soundso krank war.

Wie will ich solche Daten schützen, wenn ich den Dienstplan aushängen muss? (TQPR)

Und Daten, die einmal öffentlich sind, mus ich die dann im Nachhinein schützen? (Wie z.B. Dienstplan des Vormonats)?

Das der Krankheitsgrund nicht genannt werden darf ist klar.

lg
 
Ganz klar, wie medsonet schreibt,

Datenauswertungen und Sammlungen jeglicher Art die persönlich sind, bedürfen der Zustimmung der MAV.

Datenauswertungen und Sammlungen jeglicher Art die persönlich sind, sind nicht für die Allgemeinheit bestimmt.

Ja, Dienstpläne die abgeschlossen sind, sind für die Allgemeinheit nicht mehr zugänglich, warum auch?

Ich darf auch einen ausgedruckten Dienstplan, in dem auch die Kollegendienste vermerkt sind, nicht einfach kopieren und mit nach Hause nehmen!

Eigentlich müsste bei euch ein Datenschutzkonzept vorliegen, wer warum auf welche Daten zugreift.

Auch komme ich ins Grübeln, ob eine SL überhaupt berechtigt ist diese Auswertung einzusehen, ich meine das sollte bei PDL enden, da bei dieser die displinarische Unterstellung beginnt nach oben.

Erkennbar daran, dass die SL zwar einen Dienstplanvorschlag machen kann und meistens muss, aber ob der MA nun diesen Dienst machen muß, wird erst durch die Abzeichnung/Genehmigung der PDL rechtsgültig.
SL kann per se keine Mehrarbeitsstunden oder Überstunden selbständig anordnen oder Disziplinarmaßnahmen verhängen etc.
 
Ganz klar, wie medsonet schreibt,

Datenauswertungen und Sammlungen jeglicher Art die persönlich sind, bedürfen der Zustimmung der MAV.
Wenn ein Dienstwplanprogramm vorhanden ist, müsste dies also im Vorfeld passiert sein - denn dies IST eine Datensammlung/Datenbank.
Datenauswertungen und Sammlungen jeglicher Art die persönlich sind, sind nicht für die Allgemeinheit bestimmt.
Dito

Auch komme ich ins Grübeln, ob eine SL überhaupt berechtigt ist diese Auswertung einzusehen, ich meine das sollte bei PDL enden, da bei dieser die displinarische Unterstellung beginnt nach oben.

Erkennbar daran, dass die SL zwar einen Dienstplanvorschlag machen kann und meistens muss, aber ob der MA nun diesen Dienst machen muß, wird erst durch die Abzeichnung/Genehmigung der PDL rechtsgültig.
SL kann per se keine Mehrarbeitsstunden oder Überstunden selbständig anordnen oder Disziplinarmaßnahmen verhängen etc.
Die leitung ist vom Arbeitgeber (über die Pflegedirektion) als Führungskraft eingesetzt und kann in Ihrem Rahmen selbständig ihre Mitarbeiter "führen". Was das umfasst, liegt in den Händen des Arbeitgebers/der Direktion. Ich kenne es NUR, dass die Leitungen selbständig Überstunden anordnen dürfen. Entweder ist dies "einfach so" geregelt, oder aber mit einer Struktur (zB Ampelkonten) offiziell festgelegt.
Disziplinarmaßnahmen (was auch immer du genau damit meinst) wird aber wohl beoi der Pflegedirektion bleiben...
 
Entweder ist dies "einfach so" geregelt, oder aber mit einer Struktur (zB Ampelkonten) offiziell festgelegt
Also doch nicht Selbständig?

Wenn ein Dienstwplanprogramm vorhanden ist, müsste dies also im Vorfeld passiert sein - denn dies IST eine Datensammlung/Datenbank.
Genaus so ist es. Kann geheilt werden durch nachträgliche Genehmigung.

Die leitung ist vom Arbeitgeber (über die Pflegedirektion) als Führungskraft eingesetzt und kann in Ihrem Rahmen selbständig ihre Mitarbeiter "führen".
Wenn du als Leitung PDL meinst ja. Wenn SL äußerst selten. Denn Anordnung von Mehrarbeit-/Überstunden hat Auswirkungen auf das Budget. Ich kenne keine SL die eine Personalbudgetverantwortung hat, das liegt immer mindestens bei der PDL.

Bitte nicht verwechseln damit:
Die PDL sagt du kannst mal ..., oder bis zu darfst du..., ich segne dir das dann ab, aber darüber hinaus ... nicht.

Verantwortlich ist der, der dem PD/GF Rechenschaft ablegen muss und da läßt er sich die PDL kommen und nicht die SL.
 
Verantwortlich ist der, der dem PD/GF Rechenschaft ablegen muss und da läßt er sich die PDL kommen und nicht die SL.
Und die PDL delegiert Parts ihres Jobs. Wie in jeder Form der Hierarchie. Auch auf Stationsebene. Also ich kenne einige Häuser, wo Ampelkonte existieren und ganz klar festgelegt ist, dass im grünen und gelben Bereih Die MA zusammen mit ihrer Führungskraft die +/- Stunden regeln. Also Auf- und Abbau.
Überhaupt kenne ich NUR Häuser die Langzeitstundenkonten haben...
 
Konto über Krankheitsstunden- wozu? Ist das relevant beim Dienstplanschreiben, ob Martha dieses Jahr schon 4 Wochen gefehlt hat und Trude nur 2 Tage?
Und ich denke auch, dass manche Leitungen, egal auf welcher Ebene, noch nie was vom Datenschutz gehört haben. Sonst ließe sich z.B. so ein Mißstand, Krankentagestatistiken offen zu führen, wohl net erklären.

Elisabeth
 
...

Ich darf auch einen ausgedruckten Dienstplan, in dem auch die Kollegendienste vermerkt sind, nicht einfach kopieren und mit nach Hause nehmen!
...

Wo steht das und mit welcher Begründung? Der Dienstplan hängt ja aus, so kann jeder Kollege drauf gucken, wo soll dann beim kopieren das Problem sein?
 
Konto über Krankheitsstunden- wozu? Ist das relevant beim Dienstplanschreiben, ob Martha dieses Jahr schon 4 Wochen gefehlt hat und Trude nur 2 Tage?
Es gab doch an anderer Stelle bereits Diskussionen um die Tatsache, dass es teilweise Einmalzahlungen/Bonussysteme für MA gibt, die wenig oder garnicht krank sind...

Außerdem ist die Gesamtzahl der Krankheitstage wichtig --> Wiedereingliederung.

Sicher liegt das nicht im Kompetenzbereich einer Leitung, jedoch beides im Hinterkopf zu haben schadet nicht.
Öffentlich ausliegen lassen, halte ich grundsätzlich jedoch auch für faösch - obgleich jeder MA bei Interesse selbst nachrechnen könnte, wer wie lange krank war. Es hängt ja, wie gesgat, jeder Dienstplan aus. Sollte es also jemanden interessieren, so wüsste er es auch...

Aber da es wohl keinen WIRKLICH interessiert (außer die weibliche Neugierde ;) ) halte ich die ganze Diskussion für relativ unwichtig...
 
Über unser Dienstplanprogramm kannst die Krankheitstage auch sehen, aber es ist nicht jedem zugänglich.

Bei uns gibt es übrigens keine PDL's mehr und wir tragen die Krankmeldungen auch per Hand in den ausgedruckten Dienstplan ein.

Ein "alter" Dienstplan ist auch nicht unter Verschluss, weil ich ja ggf. meine Zeitzuschläge erstellen bzw. kontrollieren muss.

Was meiner Ansicht nach aber nicht ok ist, wenn eine eigene Exceldatei angefertigt wird, die jedem zugänglich ist.
 
Vielleicht wäre es ja mal interessant zu erfahren, warum die STL diese Daten sammelt.

Als wir noch kein DP-Programm hatten habe ich auch monatlich die Krankheitstage aufgelistet, als ein Teil zur Berechnung der Ausfallstatistik, dazu kamen natürlich alle anderen Fehlzeiten. Warum ich das selbst gemacht habe führt zu weit und ist auch irrelevant.
Allerdings habe ich es zu Hause auf meinem PC gemacht, was aber sicher genauso wenig erlaubt ist.
Ich führe zwar keine Statistik mehr, aber abgelaufene Dienstpläne sind auch von allen einsehbar und sollte sich jemand für die Krh.-Tage anderer interessieren braucht er nur die alten DP nachzusehen.
Meiner Erfahrung nach wissen die MA allerdings sehr genau wer wann wie viele Tage krank war, warum auch immer das interessant ist.
 
Bei uns hat jeder MA der länger als 6 Wochen pro Jahr krank ist ein Anrecht auf Wiedereingliederung.

Also jetzt nicht 6 mal eine Woche, sondern am Stück.
 
Bei uns hat jeder MA der länger als 6 Wochen pro Jahr krank ist ein Anrecht auf Wiedereingliederung.

Also jetzt nicht 6 mal eine Woche, sondern am Stück.

So steht es, meine ich, auch im SGB V.
 
Das verstehe ich jetzt net ganz.

Elisabeth

Bei uns hat jeder MA der länger als 6 Wochen pro Jahr krank ist ein Anrecht auf Wiedereingliederung.

Also jetzt nicht 6 mal eine Woche, sondern am Stück.
Mein Stand ist: Wenn der AN mehr als 6 Wochen in einem jahr (im Laufe, nicht Jan-Dez) krank ist, kann eine Wiedereingliederung vorgenommen werden (wenn der AN zustimmt)

Aber wo das steht *puh*...
Ich googel gleich mal...
 
Mein Stand ist: Wenn der AN mehr als 6 Wochen in einem jahr (im Laufe, nicht Jan-Dez) krank ist, kann eine Wiedereingliederung vorgenommen werden (wenn der AN zustimmt)
nicht kann, hat er Anspruch darauf - wird ihm keiner eine Aufdrängen.
 
nicht kann, hat er Anspruch darauf - wird ihm keiner eine Aufdrängen.
So meinte ich es.

Hab auch den text gefunden:

SGB 9 - Einzelnorm

Edit: Noch eingefallen: Je nach Auslegung, wollen AG bestätigt haben, dass die AU bei den einzelnen Krankheitszyklen derselbe Grund ist. Aber diese Info steht ihn en ja primär nicht zu. Jedenfalls ist das noch strittig in diesem Fall...
 
Über unser Dienstplanprogramm kann jeder auch die Daten der Kollegen auf Station einsehen (gemeinsames Passwort); außerdem sind die abgelaufenen Dienstpläne als Ausdruck abgeheftet. Wer will, könnte also über Jahre hinweg verfolgen, wann und wie oft ich krank war, wobei ich das ja ohnehin nicht vor meinen Kollegen verbergen könnte. Verstöße gegen Datenschutz sieht unser Betriebsrat darin nicht (der gesamte Umgang mit dem Dienstplan ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt).

Ein Konto über Krankheitsstunden müsste ich nur führen, wenn jemand mehr als sechs Wochen am Stück krank ist, da ich dann eine andere Dienstform (Krank ohne Lohnfortzahlung) im Dienstplan vermerken muss. Dazu brauche ich aber keine eigenen Excel-Tabelle, das krieg ich noch so hin.
 

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