Krankheitstage fürs Kind

eroma25

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21.04.2007
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Hi ihr Lieben :flowerpower:
also ich bin seit Oktober in Ausbildung zur Krankenpflegerin.
Habe eine Tochter-und damit hat auch meine Frage zu tun: bin alleinerziehend und meine Lehrer in der Schule sagen daß die 20 Tage/Jahr fürs Kind wenn es krank ist, von meinen eigenen Krankheitstagen abgezogen werden.also von den 60 die ich in der Ausbildung habe.
Ist das wahr ? Das wäre ja unmöglich !!!
:cry::knockin::cry::cry::cry:
Lb.Gruß,Hannah
 
Ich dachte es wäre zusätzlich zu deinen Krankheitstagen, also die 60 + 20 ( wenn das Kind krank ist ) Tage dazu. Ich glaube du musst wenn du dich Krank meldest ja sagen wer von euch krank ist! Klingt komisch!
Ich habe zwar mal im Internet gesurft aber eine richtige Antwort nicht gefunden hatte auch nicht viel Zeit. Aber laut Gesetz stehen dir 20 Tage als Mutter zu wenn das Kind krank wird.

Drea
 
Hallo,
wir müsssen hier 2 Dinge unterscheiden: zum einen den tariflichen Aspekt, welcher einer Mutter eine bestimmte Anzahl an Tagen ("Kind-Krank") gewährt; zum anderen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum bestehen Deiner Ausbildung.

Fakt ist, dass Du als Schüler innerhalb dieser 3 Jahre max. 10 % der Ausbildungszeit fehlen darfst. Hierbei sind Theorie und Praxis getrennt voneinander zu werten.
Heisst im Klartext: wenn Du in der Theorie mehr als 210 Stunden und in der Praxis mehr als 250 Stunden fehlst, dann wird Dir die Bescheinigung auf erfolgreiche Teilnahme am Unterricht nicht erteilt...ergo bist Du nicht zum Examen zugelassen.

Es spielt hierbei überhaupt keine Rolle, weshalb Du gefehlt hast....
 
Hat Lillebrit ganz wunderbar erklärt und mal ganz ehrlich: Wenn man nicht gerade einen Unfall oder irgendwas Langwieriges hat (und in dem Fall halte ich es eh für sinnvoller, das Examen ein halbes Jahr später zu machen), sind 60 Tage eine Menge. Ich habe die Ausbildung als Alleinerziehende mit zwei Kindern gemacht, und wir waren alle drei zusammen ungefähr 20 Tage krank.

Bei mir in der Schule war es so abgesprochen, dass wir Mamas nicht extra sagen mussten, wenn wir wegen eines Kindes zu Hause blieben, da die Regelung, dass man während Krankheit vom Kind Geld von der Krankenkasse bekommt anstelle des Gehaltes während der Ausbildung nicht gilt - oder nicht angewandt wurde, keine Ahnung, wie das gesetzlich genau aussieht.

Snowbird
 
Hallo,

nun ja...Theorie und Praxis werden getrennt bewertet!

Bei einem 7,7 Stunden Tag bedeutet das einen Spielraum von 32 Tagen ...verteilt auf 3 Jahre!
Das ist einfach sehr eng bemessen und lässt quasi die durchschnittliche Krankheitsdauer bei einer Appendektomie (3 Monate nicht belasten oder heben!) oder eine Fraktur ( 6 Wochen Teilbelastung...) nicht zu!

In der Theorie bedeutet dass - gerechnet auf einen 8 Stunden -Tag- 26 Fehltage!
Also auch nicht wirklich viel ....

Auch Einzelfehltage summieren sich sehr rasch....es liegt wirklich in der Verantwortung des Einzelnen, diese nicht zu überschreiten.
 
Also ihr seid euch da sicher ?! Mir wurde es nämlich in der Personalabteilung so erklärt, daß ich 60 Tage für mich insgesamt und pro Jahr zusaätzlich 20 fürs Kind habe.Dann gebe ich mir den Streß in Zukunft nicht mehr wenn sie krank ist,denn ich muß jedes mal ein Attest für sie bzw. für mich bringen und das wird dann doch von derKasse gezahlt, nicht vom KH:....
Und meine Lehrerin meinte auch daß wenn ich kein Attest von der Kleinen bringe,das ja von MEINEN Krankheitstagen abgehen würde....
Verwirrung pur !!!:knockin:
 
Hallo,
es geht- wie gesagt- um zwei Logiken!
Die eine ist die der Lohnfortzahlung im eigenen Krankheitsfall respektive des Kindes.
Die andere bezieht sich auf DEINE Ausbildung und deren Abwesenheitszeiten.
Wenn Du pro Jahr 20 Tage für Dein Kind nehmen dürftest, dann wären das ja 60 innerhalb von 3 Jahren.
Gerechnet auf einen 8 Stunden Tag wären das 480 Fehlstunden!!!

Für das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung gilt- wie bereits geschrieben- die 10 % Regel!
 
Lies dir bitte nochmal den Beitrag von Lillebrit durch. Willst du die Ausbildung termingerecht abschließen, darfst du nur eine bestimmte Anzahl an Tagen fehlen. Die Bezahlung für die Freistellung ist davon nicht betroffen. Du kannst 6 Wochen krank sein und dein Kind nochmal 4 Wochen- dass wird sich im Lehrlingsgeld nicht bemerkbar machen.... nur auf die Lehrzeit gerechnet, verlängert sich deine Ausbildung.

Elisabeth
 
Das ist trotzdem Quatsch.Denn in anderen Ausbildungen ist das kein Thema.Nur daß man eben zu der Zeit in der man wg dem Kind zuhause ist das Geld vin der Krankenkasse bekommt, nicht vom Arbeitgeber !
Vielen Dank trotzdem euch allen !
Ich wende mich nocheinmal an unsere Verwaltung, die mir das eben auch schon einmal bestätigt hatten....?!?!?!
Lb Grüsse
 
Hallo eroma,

es geht um 2 Dinge:

a) Die Lohnfortzahlung
b) Dein "Fehlzeitenkonto" zum bestehen der Ausbildung.

Die Auskunft, welche Dir die Verwaltung gegeben hat, mag auf Punkt a zutreffen...hier geht es darum, wer Deinen Lohn zahlt.
Wenn Du z.B. später als GuKP auf Station arbeitest, dann kannst Du dieses in vollem Umfang ausschöpfen.

Im Bezug auf Deinen Status als Azubi gilt die 10 % Regelung, welche durch das Krankenpflegegesetz von 2003 geregelt ist.
Wende Dich bitte diesbezüglich an Deine Schule, da diese die Ausbildung regelt und Dich kompetent beraten kann!

Es wäre doch schade, wenn die 3 Jahre umsonst waren und Du keinen Abschluss hast...
 
Ich habe verstanden wie du das meinst.
Doch die Verwaltung hat mir das eben auch auf meine Fehltage(unabhängig vom Geld) so gesagt.
Meine Lehrerin auch......ich muß da einfach nocheinmal nachfragen.Außerdem fehle ich selbst wenig.
Und eine der Besten bin ich auch.Falls ich paar Tage über dem "Darf" sein sollte besteht die Möglichkeit, trotzdem ZumExamen zugelassen zu werden.
Und schlimmstenfalls mache ich eben ein halbes Jahr länger-mein Gott-ich habe schon ganz andere Dinge gemeistert :-)
Lb.Gruß
 
Hallo,

wenn Du wenige Tage ist es gut und es besteht für Dein Ausbildungsende keine Gefahr ...ansonsten kommt es stark auf die zuständige Behörde an!
In einigen Regierungsbezirken wird es sehr genau genommen mit der Härtefallregelung (da diese sehr oft missbräuchlich ausgenutzt wurde) ...ab der 250. Fehlstunde (respektive der 210.) bekommst Du keine Zulassung.
 
Egal, weswegen du fehlst- eigene Krankheit oder Krankheit des Kindes- die Fehltage in der Ausbildung sind vorgegeben und sollen nicht überschritten werden... ansonsten droht Verlängerung der Ausbildung. Dabei ist es unwichtig, wie gut du bist.

Wie oft fehlst du wegen des Kindes?

Elisabeth
 
Wg der Kleinen habe ich nur gefehlt wenn es nicht anders zu regeln war.oder als sie im KH lag.das waren aber nur 5 Tage.Ansonsten kann ich sie zur Tagesmutter bringen wenn sie Fieber hat.....das ist gut, aber ich habe eben keine Familie die mir die Kleine abnehmen können.
ich ahbe mich auch erkundigt und selbst meine Bekannte(Anwältin) sagt ich soll weiter so wenig fehlen wie möglich(ist ja sowieso klar!!!) und im schlechtesten Fall muß ich ein halbes Jahr verlängern...
Also,vielen Dank nochmal !
Bis bald und liebe Grüsse !
 
ich bekomme die kind-krank-tage jedenfalls nicht. und zwar genau aus dem grund der 10%-regelung.

mein mann kann die im ernstfall als angestellter ja nehmen.
in den letzten 1,5 jahren musste ich wegen meiner tochter zum glück noch nicht fehlen. :)
 

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