Hallo,
ich heiße Jan, und bin exam. Krankenpfleger. Zurzeit besuche ich die Weiterbildung nach § 80 SGB XI zur Pflegedienstleitung. Seit Wochen versuche ich schon heraus zu bekommen, ob man eine Pflegekassenzulassung im Ambulantenbereich bekommen kann, wenn man einen Pflegedienst eröffnet, obwohl man die Weiterbildung zur PDL noch nicht abgeschlossen hat. Also ich konnte in Erfahrung bringen, dass man für die Pflege einer einzelnen Person einen Vertrag mit der pflegekasse abschließen kann, um es mit der Kasse abrechnen zu dürfen. Dies beschränkt sich auf max. 3 Pat. Nur was mache ich nach 3 Pat.? Ich würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Schöne Grüße
Jan
ich heiße Jan, und bin exam. Krankenpfleger. Zurzeit besuche ich die Weiterbildung nach § 80 SGB XI zur Pflegedienstleitung. Seit Wochen versuche ich schon heraus zu bekommen, ob man eine Pflegekassenzulassung im Ambulantenbereich bekommen kann, wenn man einen Pflegedienst eröffnet, obwohl man die Weiterbildung zur PDL noch nicht abgeschlossen hat. Also ich konnte in Erfahrung bringen, dass man für die Pflege einer einzelnen Person einen Vertrag mit der pflegekasse abschließen kann, um es mit der Kasse abrechnen zu dürfen. Dies beschränkt sich auf max. 3 Pat. Nur was mache ich nach 3 Pat.? Ich würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Schöne Grüße
Jan