Trotz Tausch arbeiten?

LuliBubi

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18.12.2023
Beiträge
1
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Seniorenheim
Hallo ihr Lieben,

Ich habe vorige Woche mit einer Kollegin für den 23. und 24. getauscht, sodass ich frei habe und sie für mich arbeitet. Das ist auch alles so durchgegangen und mein Dienstplan dementsprechend geändert.
Nun habe ich heute eine Mail von meiner PDL erhalten, dass ich an diesen beiden Tagen nun doch arbeiten muss, da meine „Tauschkollegin schon da ist“.
Ich habe nun erfahren, dass die Kollegin, mit der ich die beiden Tage zusammen gearbeitet hätte krank geworden ist, meine Tauschkollegin nun einspringt und ich arbeiten kommen soll.

Ist das arbeitsrechtlich so okay? Ich bin jetzt logischerweise schon verplant und meine Tauschkollegin hätte da normalerweise frei gehabt. Die beiden Dienste hab ich im Januar auch schon dazu bekommen.

Liebe Grüße und Danke
 
Du hast getauscht, deine Teamleitung hat das genehmigt. Eine erneute Änderung ist meiner Meinung nach, nur mit deiner Zustimmung möglich. So wie alle Dienstplanänderungen! Ein Dienstplan ist nichts, was Vorgesetzte je nach Bedarf ohne Zustimmung des Mitarbeiters einfach ändern können.
Eine Dienstplanänderung per Email,?
Also keine Frage, sondern. Es wurde bestimmt. Ging das an eine dienstliche Email-Adresse oder eine private? Auf eine private Email musst du nicht antworten……
 
Da Du der Leitung wahrscheinlich selbst Deine E-Mail-Adresse mitgeteilt hast, darf sie sie auch nutzen, um Dich zu kontaktieren. Eine Frage nach Einspringen wäre auch auf jedem anderen Kommunikationsweg gestattet.

Eine Änderung Deiner Dienstzeit ist derzeit, nach der Genehmigung, nicht ohne Dein Einverständnis möglich.
 
Da Du der Leitung wahrscheinlich selbst Deine E-Mail-Adresse mitgeteilt hast, darf sie sie auch nutzen, um Dich zu kontaktieren. Eine Frage nach Einspringen wäre auch auf jedem anderen Kommunikationsweg gestattet.

Eine Änderung Deiner Dienstzeit ist derzeit, nach der Genehmigung, nicht ohne Dein Einverständnis möglich.
Das freiwillige geben einer Email Adresse heißt ja nicht, dass ich auf Dienstplan Änderungen auf diesem Weg reagieren muss! Ich muss in mein privates Email Fach gar nicht reinschauen.
Und wenn die Teamleitung darüber fürs Einspringen fragt, darf sie das evtl.
Ihre Frage muss aber nicht beantwortet werden und schon gar nicht positiv.
Keinesfalls darf die Dienstplanänderung einfach so mitgeteilt und als Fakt dargestellt werden. Auf keinem Kommunikationsweg.

Ich wundere mich immer wieder, dass das noch nicht bei allen Arbeitgebern angekommen ist!
 
Das freiwillige geben einer Email Adresse heißt ja nicht, dass ich auf Dienstplan Änderungen auf diesem Weg reagieren muss! Ich muss in mein privates Email Fach gar nicht reinschauen.
ich hab auch nichts dergleichen behauptet. Der Kontakt via E-Mail ist jedoch legal. Danach wurde gefragt.
Keinesfalls darf die Dienstplanänderung einfach so mitgeteilt und als Fakt dargestellt werden. Auf keinem Kommunikationsweg.

Ich wundere mich immer wieder, dass das noch nicht bei allen Arbeitgebern angekommen ist!
Keine Sorge. Die wissen das längst. Sie hoffen lediglich, dass das Wissen noch nicht zu den Arbeitnehmern vorgedrungen ist.
 

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