JAV im Krankenhaus

KrankenBro

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13.01.2012
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95
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exam. Gesundheits u. Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
OP / JAV
Funktion
Op-Pfleger / JAV-Mitglied
Hallöchen ,

als ein Mitglied der JAV habe ich mich mal im Forum umgeguckt und habe festgestellt das es schon ein paar Threads gibt, allerdings das Thema eher stiefmütterlich behandelt wird und es so manch ungeklärte Fragen rund um das Thema gibt :fidee:

Ich will mich hier keines Wegs aufspielen und auf den Putz hauen , ich möchte lediglich meinen Teil dazu beitragen das Forum mit neuem Wissen zu füttern - mit dem Ziel das neue User (insbesondere Auszubildende ) einen Anhaltspunkt haben wie die JAV funktioniert und welche Aufgaben diese hatt. Ich werde dabei eher auf Selbsterlebte Fälle zurück greifen die als "Anschauungsmaterial" dienen als hier den großen Paragraphenreiter zu schwingen :besserwisser:

Erstmal vor weg , was ist die JAV??

JAV = -Jugend- und Auszubildendenvertretung-

Die JAV ist ähnlich wieder der Betriebsrat eine Vetretung für die Mitarbeiter , in dem Falle aber speziell für Jugendliche unter 18 und für die Azubis. Das heißt die JAV ist nicht nur für die Auszubildenen zuständig sondern auch für Praktikanten , FSJ'ler und unter anderen auch für Bufdi's (allerdings müssen diese unter 18 sein , bei Auzubildenden zwischen 18 und 25 ).

Wann darf eine JAV gewählt werden ?

Die Größe der JAV richtet sich nach der Menge der Wahlberechtigten im Betrieb.

Hier mal die Zahlen aus dem Betr.Verfass.Gesetz.

5 bis 20 = 1
21 bis 50 = 3
51 bis 150 = 5
151 bis 300 = 7
301 bis 500 = 9
501 bis 700 = 11
701 bis 1000 = 13
über 1000 = 15

Das heißt wenn es 5 bis 20 Wahlberechtigte gibt besteht die JAV auch nur aus 1nen Mitglied.

Aber wer ist wahlberechtigt ?

Wahlberechtigt sind alle AN zwischen 18 und 25 Jahren , dabei spielt das AN-Verhältniss keine Rolle. Die JAV kann aus Auszubildenden bestehen oder aber auch aus Facharbeitern ( Pflegern , Schwestern , Physiotherapeuten usw. ) es läuft quasi alles ähnlich ab wie beim Betriebsrat nur das die Altersgrenze anders ist.

Normalerweise läuft das ganze Wahlspielchen wie folgt ab , der Betriebsrat stimmt ab eine JAV zu gründen , dann folgt ein Auschreiben zur Wahl. Nun kann man sich zur Wahl stellen , allerdings kann man nich einfach zum Betriebsrat gehn und sagen ich möchte gewählt werden , sondern man bekommt einen Zettel und muss nun ca. 5 Fürsprecher finden ( je nach dem wie der Betriebsrat das handhabt). Mit Fürsprecher sind Arbeitnehmer in der genannten Altersgrenze gemeint allerdings handelt es sich in dem Falle um Facharbeiter ( keine Auszubildenden !!). Anschließend wird die Liste der Kandidaten im Betrieb präsentiert und ein Wahltag bestimmt , an diesem Tag können alle Arbeitnehmer ( wieder unter genannter Altersgrenze) wählen gehen , dies findet anonym statt. Anschließend wird das Ergebniss ausgezählt und die JAV-Mitglieder bestimmt. Je nach Größe des Betriebes kann so eine Wahl verschiedenste Ausmaße annehmen , in einer Uni-Klinik mit ca. 150 Auzbis kann das ganze regelrecht zum Wahlkampf werden :megaphon:

Bei uns war das alles ganz entspannt , niemand ist wählen gegangen nur wir Mitglieder selbst ( ja man darf als Kandidat auch wählen gehn :wink:) und in dem Falle haben wir uns alle selbst gewählt :up:

Wie lange dauert die Amtszeit ?

Gewählt wird aller 2 Jahre in der Zeit vom 1.Oktober bis 30.November. Man kann sich immer wieder neu zur Wahl aufstellen wenn man das möchte , allerdings darf man das 25. Lebensjahr nicht überschreiten, wird man vor Abschluss des 25. Lebensjahr gewählt und wird während der Amtszeit 25. dann bleibt man dennoch Mitglied bis Beendigung der Amtszeit.

Wichtig noch : Ein Mitglied des Betriebsrates kann nich gleichzeitg JAV-Mitlied sein und anders herum genauso !

Was sind die Augaben der JAV ?

Man sagt im allgemeinen die JAV ist für die Belange der Auszubildenen und Jugendlichen zuständig. Aber wie soll man das verstehn ?

Hier zunächst einmal ein paar Augaben und Pflichten:


- Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden
- Beantragung von Maßnahmen beim Betriebsrat oder der Personalvertretung (speziell zur Ausbildung, Übernahme, Gleichstellung von Männern und Frauen)
- Überwachung von Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen usw.
- Anregungen der Auszubildenden an den Betriebs-/Personalrat herantragen
- Integration ausländischer Auszubildender
- Probleme der Auszubildenden zu lösen

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung zusammen. Allerdings ist das auch schon das erste Hinderniss , viele die Mitglied der JAV werden möchten gehn mit zumteil unrealistischen Wunschvorstellungen an die Sache ran , dabei ist die "Macht" der JAV enorm eingeschränkt , die JAV kann nichts ohne den Betriebsrat durchsetzen , ist der Betriebsrat sagen wir mal eher Passiv eingestellt oder aber ein Haufen von Schnarchnase ( Entschuldigt meine Ausdrucksform) dann kann auch nichts durchgesetzt werden , hatten wir mal wieder als wir ein Anliegen hatten , hieß es nur "ja wir gucken mal " nicht sehr schön und an diesem Punkt sind der JAV auch schon wieder die Hände gebunden.

Gleiches gilt allerdings auch für die JAV, es gibt Vetretungen die ihren Augaben überhaupt nicht nachgehen und nur die wenigen Pflichten erfüllen und das ganze nicht wirklich ernst nehmen. Und dann gibt es wieder Vetretungen die alle Hebel in Bewegung setzen und nahezu die ganze Ausbildungpolitik des KH umkrämpeln , hatten wir letztens erst wieder so ein Beispiel bei einer Konzernsitzung , echt spitze sowas :up:

Welche Rechte hatt die JAV ?

- Teilnahme an Betriebs- bzw. Personalratssitzungen
- Teilnahme an Ausschusssitzungen des Betriebsrates
- Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber
- Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
- Durchführung von Jugend- und Auszubildendenvertretungssitzungen
- Abhalten von Sprechstunden
- Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers
- Teilnahme an Einstellungsgesprächen
- Freistellungen

Die Rechte der JAV sind besonders interessant erfordern allerdings ein Gewissen Maß von Reife und Fachwissen im Bezug auf den Rechtsgrundlagen. Als JAV-Mitgleid hatt man das Recht an sogenannten Seminaren teilzunehmen, diese Seminare werden von verschiedenen Anbietern angeboten , die kosten Betragen dabei ca. zwischen 450-900 euro pro Mitglied , für die Kosten kommt der AG auf. Beinhaltet ist das Seminare ( auf mehrere Tage verteilt) Verpflegung und Fahrtkosten , die Tage gelten als Arbeitszeit und müssen vom AG freigestellt werden. Bei den Seminaren geht es um Schulung von JAV-Mitgliedern ( also dessen Aufgaben usw.) und wird in verschieden Gruppierungen gestuft , man beginnt mit Modul 1 und endet mit Modul 3.

Auch sehr interessant sind die Konzernsitzungen , wo alle JAV-Mitglieder des Konzerns sind (oder aber auch Konzernübergreifend) und über die Inhalte der Ausbildung innerhalb des Konzerns und aber Ausbbildungsinhalte und Vorraussetzungen bundesweit disskutiert werden !! So gab es letztes Jahr eine Abstimmung zum Thema " Ausbildung nur mit Abitur" dabei wird das Ergebniss an die EU-Komission weitergeleitet. Wir ihr sehen könnt kann JAV-Arbeit auch sehr weitreichend sein.

Welche Aufgaben die JAV-Mitglieder auch haben ist z.b bei Vorstellungsgesprächen ( für die Ausbildung) mit abstimmen bzw. die Auszubildenen mit auszusuchen. Oder bei Kündigungen ( innerhalb und außerhalb der Probezeit) die Gründe überprüfen und im Interesse des Azubis Einspruch einlegen.

Vorteile als JAV-Mitglied :

Ich geh mal auf die bekannten Vorteile ein und versuche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.
Das wichtigste zu Beginn , als Mitglied hatt man 2 Jahre besonderen Kündigungsschutz. Desweiteren ist der AG verpflichtet die Mitglieder auf unbefristete Zeit zu übernehmen , dies gilt nicht nur für Auszubildene sondern auch für AN mit befristeten Verhältniss , mit Bekanntgabe des Wahlergebniss und der Aufnahme in die JAV ist der AG verpflichtet den AV zu ändern in ein unbefristetes Verhältniss , die Regelung klingt ersteinmal schwammig und ist wenn man das Betr.Verfass.Gesetz liest nicht eindeutig herauszulesen , daher wissen viele Mitglieder davon nichts , meist ändert der AG das Verhältniss aber ohne Antrag von alleine. ( natürlich mit Zustimmung des AN 8)).

Der AG ist allerdings nicht (!) verpflichtet den AN zu einen 100% Verhältniss zu übernehmen , das ist wenn dann eine Regelung des Hauses oder aber wenn man Glück hatt des Konzerns. Ist dies der Fall kann man seine 100% Stelle natürlich verlangen.

Ich hoffe der Beitrag konnte euch ein wenig helfen um alles um die JAV ein wenig zu verstehen , wenn es Fragen eurer Seits gibt dann werde ich diese natürlich soweit mir es möglich ist Beantworten. :nurse:

Ich werde versuchen den Thread ein wenig am laufen zuhalten mit verschiedenen Fallbeispielen.

Euch allen noch einen schönen Abend.
 
Bei uns war das alles ganz entspannt , niemand ist wählen gegangen nur wir Mitglieder selbst ( ja man darf als Kandidat auch wählen gehn :wink:) und in dem Falle haben wir uns alle selbst gewählt :up:
Wie hieß doch gleich der Spruch??

Stellt euch vor, es ist Wahl..... und (fast) keiner geht hin....

Sorry, aber ich konnt´s mir nicht verkneifen.
 
Wie hieß doch gleich der Spruch??

Stellt euch vor, es ist Wahl..... und (fast) keiner geht hin....

Sorry, aber ich konnt´s mir nicht verkneifen.

:wink: Am lustigsten war allerdings der Kommentar der Wahlverantwortlichen: " sie haben 5 Kreuze die sie vergeben dürfen und 5 Kandidaten" ..puuuuhh ..also das war schon garnich so einfach da die richtige Entscheidung zu treffen :-?:D
 

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