Informationen an den Patienten

leniii

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10.03.2010
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Hallo ihr Lieben!
Ich bin gerade im ersten Ausbildungsjahr und muss nun die Frage beantworten :

Was darf ich dem Patienten eigentlich alles mitteilen? Diagnosen etc . Das muss doch irgendwo rechtlich verankert sein oder?

Für eure Hilfe wäre ich seeehr sehr dankbar =)
 
Vielleicht schreibst du es erst einmal alles auf, was du gefunden hast und stellst es hier ein, nicht dass du in den Verdacht gerätst, dass wir deine Schulaufgaben machen.
Wir ergänzen und korrigieren dann gerne!
 
ah natürlich.
Ich hab mich da auf das Schweigepflichtgesetz §203 konzentriert. D.h. Patienteninformationen, die ich über einem einzigen Patieten kenne, darf ich ihm mitteilen - solang es keine Diagnosen, subjektive Informationen des Arztes bzw Therapeuten oder Informationen über ihn in Bezug auf Dritte sind. Diagnosen sollte ich dem Arzt überlassen.
Das ist nun der Stand auf dem ich bin.
 
Na, dann fangen wir mal an:

Es gibt kein "Schweigepflichtgesetz" !

In der Bundesrepublik gibt es ein "Strafgesetzbuch" - StGB - , wo neben vielen anderen §§ auch ein § 203 drinsteht, der sich mit der Verletzung der Privatgeheimnisse beschäftigt ( § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen ) Nach diesen Regeln urteilt auch ein Richter im Strafprozeß bei Verletzung dieser Regel.

Deine Eingangsfrage war:
Was darf ich dem Patienten eigentlich alles mitteilen?
Dazu vermisse ich Antwortideen deinerseits.
Liste doch einfach mal auf, was du ihm gern von dir aus mitteilen würdest, danach was, du ihm nur auf Nachfrage mitteilen würdest, du darfst da gern auch mit Beispielen arbeiten.

Und nun denke noch mal nach:
Der § 203 beschäftigt sich mit der Verletzung von Privatgeheimnissen des Patienten/Klienten gegenüber dritten Personen (Ehefrau, Freund, Anrufer etc.), ging es dir nicht um was ganz anderes?
 

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