Info: bestanden oder nicht bestanden?

Sonnenblume

Poweruser
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20.11.2004
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518
Ort
Nähe Dortmund
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
stationär - Unfallchirurgie
Funktion
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo ihr Lieben! :wavey:

Ich habe eine Fragen zum praktischen Examen.

Dürfen uns die Lehrer rein rechtlich nach der praktischen Prüfung mitteilen, ob diese bestanden wurde, oder nicht ?
Oder unter welchen Umständen darf es mittgeteilt werden?

Ich weiß eigentlich nur, dass die rein garnix sagen dürfen ... habe jetzt aber gehört, dass manchen gesagt wurde, ob sie bestanden haben, oder nicht ... die Note jedoch wurde verschwiegen ...

Gibt es dazu rechtlich festgelegte Infos, oder weiß jemand was dazu ?

LG :flowerpower:
 
Hallo Sonnenblume,

es darf überhaupt nicht mitgeteilt werden, ob du bestanden hast oder nicht - alles andere ist sehr fragwürdig und alles andere als Gesetzeskonform.

Schönen Tag
Narde
 
Auhauaha... dann wird an meiner alten Krankenpflegeschule ordentlich gegen das Gesetz verstoßen.. uns wurde nach der Praktischen Prüfung, im Nachgespräch, gesagt, bestanden oder nicht bestanden. :eek1:
 
Hallo,
bei uns wurden Andeutungen gemacht, wenn man es bestanden hat, z. B.:
"Jetzt lassen Sie es sich heute gutgehen" oder so. Aber ob es rechtens ist...:gruebel: ??
 
Hallo Susi,

nein ist es nicht und auch irreführend.
Bei meiner praktischen Prüfung, schon 2 bis 3 Tage her bekam ich folgendes zu hören:

Geniessen sie den restlichen Tag - war für mich ganz klar = bestanden

meine Kurskollegin bekam gleichen Wunsch.

Sie war durchgefallen, ich nicht - also sind solche Aussagen nicht unbedingt soooo klar. Ich vermeide es übrigens nach der Prüfung solche zu treffen, zumindest versuche ich "neutral" zu reden, was schwierig ist, da die "Prüflinge" in alles etwas interpretieren.

Schönen Abend
Narde
 
Hier noch mal Auszüge aus den zugrunde liegenden §§ 13-15 der KrPflAPrV:
schriftlich:
Jede Aufsichtsarbeit ist von mindestens zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfern zu benoten. 4Aus den Noten der Fachprüferinnen oder Fachprüfer bildet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüferinnen oder Fachprüfern die Note für die einzelne Aufsichtsarbeit. 5Aus den Noten der drei Aufsichtsarbeiten bildet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Prüfungsnote für den schriftlichen Teil der Prüfung.
mündlich:
Aus den Noten der Fachprüferinnen oder Fachprüfer bildet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüferinnen oder Fachprüfern die Note für den jeweiligen Themenbereich. 5Aus den Noten der Themenbereiche bildet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Prüfungsnote für den mündlichen Teil der Prüfung
praktisch:
2Aus den Noten der Fachprüferinnen oder Fachprüfer bildet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüferinnen oder Fachprüfern die Prüfungsnote für den praktischen Teil der Prüfung.
Daraus ergibt sich, das der Prüfungsvorsitzende die Noten entsprechend bildet. Wann tut er das?
Üblicherweise am letzten Tag der Prüfung, weil damit auch die Feststellung des Bestehens der Gesamtprüfung verbunden ist.
Eine Vorwegbekanntgabe durch einzelne Fachprüfer ohne Notenbildung durch den Prüfungsvorsitzenden entspricht somit nicht den gesetzlichen Vorschriften.
 
also ich hab das "Problem" jetzt auch.Bei mir ist es ja in ein paar Tagen soweit und ich habe mit der praktischen dann alle Prüfungen hinter mich gebracht und trotzdem dürfen sie nichts sagen und das finde ich wirklich ziemlich unfair...und irgendwas "durchdringen" zu lassen oder welche Kommentare,die kann ich net gebrauchen.Ich kann mit sowas nix anfangen...ich brauch ein "bestanden" oder ein "nicht bestanden"....die Noten brauch ich net dringend,da kann ich noch bis nächste Woche warten,aber ich will wissen ob ichs hab oder net ..einfach wegen formellen Planungen...ma abgesehen von dem psychischen Stress und ich wollte eigentlich die 2 Tage nach der Prüfung die nächsten Monate planen...
wisst ihr wie das ist?ist es möglich mit dem Prüfungsvorsitzenden zu telefonieren und da die Ergebnisse mitgeteilt zu bekommen oder sowas in der Art oder dürfen die Lehrer nach allen 3 Teilen sagen ok bestanden oder nicht bestanden ohne Notenverkündung?
 
Ich habe eine Gegenfrage:

Hast du meinen Beitrag über dir nicht gelesen? Die zitierten Inhalte gelten nämlich für alle. Und alle haben dabei gleiches Recht, keiner ist bevorzugt und keiner ist benachteiligt gegenüber den Mitprüflingen.

Und: Es ist nicht neu, man hat es euch sicher gesagt!
 
Danke für die nette Art mich gleich durch die Blumen anzugreifen ich hätte es nicht gelesen...
habe ich! ich kenne die Gesetze nur anscheinend sind meine Lehrer auch noch nicht darüber im Klaren also woher soll ich das jetzt wissen?Und ich wollte vielleicht ne Meinung in Bezug auf Erfahrungen wie es schon gewesen war...

Damals hieß es sogar wir kriegen nach dem mündlichen gleich die Ergebnisse fürs mündliche....nach der Notenkonferenz hieß es dann auf einma,nein das wäre unfair den andern gegenüber die mussten auch 3 Prüfungen abwarten...dann hieß es wir bekommen die Noten und die Ergebnisse direkt nach der praktischen...und jetzt ein paar Tage vorher ist es wieder anders und immernoch nicht klar...würde dich das dann nicht interessieren an meiner Stelle,wann du endlich ma deine Ergebnisse kriegst bzw wie du schnellstens an diese kommst?
Das mag ich bezweifeln....und unfair wär es dieses mal auch uns gegenüber denn dann haben wir alle 3 Prüfungen....und sind immernoch im unklaren...ich mach mir nun ma eben Gedanken darüber....und den Prüfungsvorsitzenden kann ich leider net gerade ma "einfliegen" lassen,weil ich Prüfung hab...dann müsste der die Woche jeden Tag kommen,weil andere auch noch Prüfungen haben
 
Aber ändern kannst du es trotzdem nicht, da die aktuelle Form eben regelkonform ist. Und den prüfungsausschuss oder die Vorsitzende privat anzurufen ist sicher nicht die Lösung :)
 
ich hatte nicht vor diese privat anzurufen :mrgreen: dachte nur vielleicht ist es vorab möglich einen Telefontermin zu vereinbaren nach der Prüfung oder sowas....über die Noten kann ich mich in ner Woche noch ärgern..es geht eben nur um bestanden oder nicht :mrgreen:
 
Hallo, bei meinem Examen vor drei Jahren wurde uns bei der Auswertung, die ja direkt nach der eigentlichen Prüfung stattfindet, vom jeweiligen Prüfungsvorsitzenden( meist Praxisanleiter der Schule) zumindestens mitgeteilt, ob wir den praktischen Teil bestanden haben oder nicht.
Alle anderen Ergebnisse werden am letzten Tag der mündlichen Prüfungen bekanntgegeben, aber erst wenn der Letzte "durch" ist.
LG und viel Glück!!!
 
Hallo Choc,
das ist nicht Gesetzeskonform und darf so nicht sein. Denn ein "Bestanden" oder "nicht Bestanden" wird vom Prüfungsvorsitzenden (ein Externer aus einer anderen Schule oder einer Behörde) verkündet. Dieser hat das letzte Wort...
 
Wie kann denn ein externer meine praktische arbeit beurteilen die er/sie nie gesehen hat?
Bei meiner Praktischen war nur der Schulleiter und zwei Lehrerinnen anwesend (wobei wir Doppelprüfung hatten)
 
Der "Externe" kann das Prüfungsprotokoll lesen und dann evtl. entscheiden, daß die Benotung durch die Prüfer den dokumentierten Leistungen nicht angemessen ist. Dementsprechend kann er eine Änderung der Benotung erwirken - ein guter Grund, dem Schüler nicht vorher was zu erzählen, was hinterher vielleicht nicht mehr stimmt. Zumindest wurde uns das so erklärt, und für mich klingt das auch sinnvoll.
 
Hallo Sandra !

Warum werden wohl die praktischen Prüfungen von mehreren Prüfern begleitet ? Damit einer davon die Leistungen exakt dokumentieren kann.Und bei uns kam der Prüfungsvorsitzende nicht aus dem Haus,sondern vom Gesundheitsamt !
 
Also bei mir war es nur eine Prüferin und halt der schulleiter der mal da schaute und dann aber auch im haus zu unseren Prüflingen lief. Ansonsten hatte meine Freundin die mit mir zusammen Examen hatte (wie geschrieben Doppelprüfung) eine Prüferin. Also jeder nur eine für sich selbst. Niemand vom Amt oder eine Praxisanleiterin (die hat es eh nicht interessiert das wir Prüfung hatten)
 
Beim mündlichen Abi war das doch auch net anders, da war der Prüfungsvorsitzende auch von einem anderen Gymnasium...
 
Wie ich schon schrieb bei uns halt nicht. waren Lehrerinnen aus meiner Schule, niemand sonst.
 
Hallo Sandra,
du bist nach der alten Prüfungsordnung (Gesetz von 1985) geprüft worden, seit 2 Jahren haben wir eine neue Prüfungsordnung mit diversen anderen Details, die man nicht mehr vergleichen kann. Da ich aufgrund deiner Beiträge davon ausgehe, das du in den "neuen Bundesländern" dein Examen gemacht hast, muss ich dir sagen, das es dort auch zusätzlich eine Menge an Anpassungsregeln gegeben hat, was die Vergleichbarkeit zusätzlich erschwert.
Deine damalige Prüfung ist sicherlich rechtens abgelaufen, nach der aktuell geltenden Prüfungsverordnung sicherlich in der Form absolut so nicht mehr möglich.
 

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