Hallo,
wir haben ein kleines Problem in unserem KH (öffentl. Dienst). Wir haben eine neue Betriebsvereinbarung und diese bestimmt, dass wir nur noch 6 Schichten am Stück arbeiten dürfen und jede Schicht hat 7.42 Std.
Folgendes Problem ergibt sich daraus:
Kein zusammenhängendes Frei mehr möglich - nach 6 Schichten 1 Tag frei,
Wechsel von Spät auf Früh geht nicht mehr (Ruhezeit von weniger als 8 Std.)
wenn man von Spät auf Früh springen soll/ muss, 1 Tag frei dazwischen und so "verplemmpern" wir unsere freien Tage!
Wochenenden sind dadurch auch nicht mehr regelmäßig (Rhythmus) zu besetzen und daraus ergibt sich, dass wir oft 3 We. im Monat arbeiten müssen.
Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die Verbesserungsvorschläge erarbeiten sollen.
Der AG bezieht sich auf die wöchentl. Höchstarbeitszeit von 48 Std. (48:7.42=6,4 Tage)
Man kann doch mehr als 48 Std. pro Woche arbeiten wenn ein Ausgleichzeitraum geschaffen wird!? (ArbZG §7 Abs.8 )
Die Ruhezeit kann doch im KH auf 9 Std. gekürzt werden, wenn ich auch hier einen Ausgleichzeitraum schaffe?! (ArbZG §7 Abs.3)
Es gibt nach meinem Wissen Betriebsvereinbarungen die eine höhere Stundenzahl pro Woche beinhaltet.
Oder verstehe ich das alles falsch????
Wer kann mir hierzu einige Tipps geben?
wir haben ein kleines Problem in unserem KH (öffentl. Dienst). Wir haben eine neue Betriebsvereinbarung und diese bestimmt, dass wir nur noch 6 Schichten am Stück arbeiten dürfen und jede Schicht hat 7.42 Std.
Folgendes Problem ergibt sich daraus:
Kein zusammenhängendes Frei mehr möglich - nach 6 Schichten 1 Tag frei,
Wechsel von Spät auf Früh geht nicht mehr (Ruhezeit von weniger als 8 Std.)
wenn man von Spät auf Früh springen soll/ muss, 1 Tag frei dazwischen und so "verplemmpern" wir unsere freien Tage!
Wochenenden sind dadurch auch nicht mehr regelmäßig (Rhythmus) zu besetzen und daraus ergibt sich, dass wir oft 3 We. im Monat arbeiten müssen.
Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die Verbesserungsvorschläge erarbeiten sollen.
Der AG bezieht sich auf die wöchentl. Höchstarbeitszeit von 48 Std. (48:7.42=6,4 Tage)
Man kann doch mehr als 48 Std. pro Woche arbeiten wenn ein Ausgleichzeitraum geschaffen wird!? (ArbZG §7 Abs.8 )
Die Ruhezeit kann doch im KH auf 9 Std. gekürzt werden, wenn ich auch hier einen Ausgleichzeitraum schaffe?! (ArbZG §7 Abs.3)
Es gibt nach meinem Wissen Betriebsvereinbarungen die eine höhere Stundenzahl pro Woche beinhaltet.
Oder verstehe ich das alles falsch????
Wer kann mir hierzu einige Tipps geben?