Hilfe - neue Arbeitszeiten

Circe38

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23.09.2006
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5
Ort
Saarland
Beruf
Krankenschwester
Hallo,
wir haben ein kleines Problem in unserem KH (öffentl. Dienst). Wir haben eine neue Betriebsvereinbarung und diese bestimmt, dass wir nur noch 6 Schichten am Stück arbeiten dürfen und jede Schicht hat 7.42 Std.
Folgendes Problem ergibt sich daraus:

Kein zusammenhängendes Frei mehr möglich - nach 6 Schichten 1 Tag frei,
Wechsel von Spät auf Früh geht nicht mehr (Ruhezeit von weniger als 8 Std.)
wenn man von Spät auf Früh springen soll/ muss, 1 Tag frei dazwischen und so "verplemmpern" wir unsere freien Tage!
Wochenenden sind dadurch auch nicht mehr regelmäßig (Rhythmus) zu besetzen und daraus ergibt sich, dass wir oft 3 We. im Monat arbeiten müssen.
Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die Verbesserungsvorschläge erarbeiten sollen.

Der AG bezieht sich auf die wöchentl. Höchstarbeitszeit von 48 Std. (48:7.42=6,4 Tage)

Man kann doch mehr als 48 Std. pro Woche arbeiten wenn ein Ausgleichzeitraum geschaffen wird!? (ArbZG §7 Abs.8 )
Die Ruhezeit kann doch im KH auf 9 Std. gekürzt werden, wenn ich auch hier einen Ausgleichzeitraum schaffe?! (ArbZG §7 Abs.3)
Es gibt nach meinem Wissen Betriebsvereinbarungen die eine höhere Stundenzahl pro Woche beinhaltet.
Oder verstehe ich das alles falsch????

Wer kann mir hierzu einige Tipps geben?
 
Hallo,

bei uns ist eine Schicht 7,7 Std. bei einer 38 Std. arbeitswoche. Ich weiß nur wenn man noch zusätzlich einen Nebenjob macht nicht mehr als 48 Stunden arbeiten darf in der Woche.
Wir arbeiten von 6.08 - 14.12 Früdienst, 13.08 - 21.12 Spät, wer nächsten Tag Früh hat fängt um 11.52 an und hört um 20.08 auf und kann so zum Frühdienst kommen und die Nächte sind von 20.38 -6.22 oder wenn jemand zum frühen Spät gekommen ist kommt jemand zur frühen Nacht die geht dann von 19.48 - 6.16. Somit ist Sät- Früh wechsel möglich!

Die Ungraden Zeiten kommen wegen der Umziehzeit zu stande!

Gruß TinaG.
 
Es gibt seit 01.01.04 Änderungen im Arbeitszeitgesetz auf die ich mich bezogen habe:

ArbZG §3
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


ArbZG §5 Abs.2
Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu 1 Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.

ArbZG §7
Abs. 2
3. die Regelungen der §§ 3 , 4 , 5 Abs.1 und § 6 Abs.2 bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen,

Abs. 8
Werden Regelungen nach Absatz 1 Nr.1 und Nr.4, Absatz 2 Nr.2-4 oder solche Regelungen auf Grund der Absätze 3 und 4 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 12 Kalendermonaten nicht überschreiten.

Erfolgt die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

Gruß Circe
 
Da wir ja am Tag nur 7,7 Stunden Arbeiten überschreiten wir nicht einen Tag in 24 Wochen mit über 8 Std. außer die Nächte und das darf man ja. LAut deinem Auszug

Gruß TinaG.
 
Hallo circe,
wo ist das Problem? Sind bei euch einige unfähig einen Diestplan so zu schreiben, daß alle damit zufrieden sind?
Auch wenn man bei 7,42 Std/täglich 10 Tage arbeitet überschreitet man die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Std. nicht. Die Woche geht von Montag bis Sonntag. Denn 10 x 7,42 Std = 74,2 Std.
48 Std. x 2 = 96 Std., die in 2 Wochen gearbeitet werden dürfen.
96,0 Std - 74,2 Std. = 21,8 Std. die ihr unter den gesetzlichen Bestimmungen bleibt. Bzw. bleibt ihr 10,9 Std. unter der wöchentlichen Höchstarbeitszeit.

Auch wenn man in eine Woche mehr als 48 Std. arbeitet ist das kein Problem. Dafür habt ihr dann ja den Freizeitausgleich in der Woche darauf. Außerdem ist die Arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit wöchentlich weit unter der Höchstgrenze von 48 Std.
Andrea
 
Weniger Patienten und weniger Personal

Knapp fünf Vollzeitstellen abgebaut - Ehinger Betriebsrat hat Kurzschichten abgelehnt

Im Blaubeurer Krankenhaus gibt es seit Mai in der Pflege Kurzschichten, zudem wurde Personal abgebaut. Das sorgt bei Mitarbeitern teils für Unmut. Die Geschäftsführung verweist darauf, dass weniger Patienten für kürzere Zeit im Krankenhaus sind. Darauf sei reagiert worden...

Im Blaubeurer Krankenhaus läuft seit Mai eine Versuchsphase mit so genannten Kurzschichten, wie die Pflegedirektorin Birgit Gambert sagt. Demnach wurde für die "arbeitsintensive Zeit" morgens eine Kurzschicht von vier Stunden eingeführt, eine am Abend. "So können wir unser Personal wirtschaftlicher nutzen, und in Zeiten, in denen viel Arbeit anliegt, einen zusätzlichen Kollegen einsetzen", sagt Birgit Gambert. Dass in den Nachtschichten, die von 20.30 bis 6.30 Uhr gehen, eine Schwester für zwei Stationen zuständig sei, stimme so nicht. "Es kommt eine zusätzliche Kraft von 20.30 bis 0.30 Uhr. Zudem gibt es einen Bereitschaftsdienst, den die Schwester rufen kann, wenn viel Arbeit anfällt."....

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