- Registriert
- 26.03.2016
- Beiträge
- 5
- Akt. Einsatzbereich
- Freiberufler
- Funktion
- Sister
Hallo Ihr Lieben,
es scheint immer noch aktuell - man möchte als GKP/Krankenschwester in UK arbeiten aber kann sich im Dschungel der NMC-Registrierung nur herumärgern, obwohl man sein Bestes tut?
Wenigstens für Deutschland/Bundesrepublik Deutschland gibt es bisher nirgendwo einen kostenlosen und wertschätzbaren Informationsanlaufpunkt?
Ich habe bisher keinen gefunden. Der NMC selber gibt zum Beispiel dem interessiert Suchenden an, dass man sich in Bonn kundig tun sollte - aber bei der Anlauftstelle handelt es sich ja eher darum, dass sie einem Auskunft darber geben könnte, wie man sein ausländisches Examen in Deutschland anerkennen lassen kann.
Umgekehrt können sie es nicht.
Um sich ohne viel Ärger und unnötige Kosten zielstrebig und erfolgreich beim NMC registrieren zu lassen bedarf es für Kandidaten aus der Bundesrepublik gewisse Kenntnisse die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden!
Eigentlich ist das "nur" auch EU-Recht, aber wer von uns weiss schon wie die EU wen von uns im eigenen Bundesland der BRD = Nachwirkungen auf die örtlichen Behörden bzw. umgekehrt = wie betrachtet?
Kurz um. Solange die Examensvergabe in der GKP nicht bundesweit einheitlich abläuft werden sich immer für die enthusiastischen Bewerber Fragen stellen.
Wer ist für welches Formular zuständig - in welchem Bundesland? - Wenn es um die erfolgreiche Registrierung beim NMC geht?
Ich fände es gut wenn wir hier eine Liste über die zuständigen Ansprechpartner im jeweiligen Bundesland erstellen, damit unsere jungen KollegInnen es einmal etwas leichter haben, als wir.
es scheint immer noch aktuell - man möchte als GKP/Krankenschwester in UK arbeiten aber kann sich im Dschungel der NMC-Registrierung nur herumärgern, obwohl man sein Bestes tut?
Wenigstens für Deutschland/Bundesrepublik Deutschland gibt es bisher nirgendwo einen kostenlosen und wertschätzbaren Informationsanlaufpunkt?
Ich habe bisher keinen gefunden. Der NMC selber gibt zum Beispiel dem interessiert Suchenden an, dass man sich in Bonn kundig tun sollte - aber bei der Anlauftstelle handelt es sich ja eher darum, dass sie einem Auskunft darber geben könnte, wie man sein ausländisches Examen in Deutschland anerkennen lassen kann.
Umgekehrt können sie es nicht.
Um sich ohne viel Ärger und unnötige Kosten zielstrebig und erfolgreich beim NMC registrieren zu lassen bedarf es für Kandidaten aus der Bundesrepublik gewisse Kenntnisse die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden!
Eigentlich ist das "nur" auch EU-Recht, aber wer von uns weiss schon wie die EU wen von uns im eigenen Bundesland der BRD = Nachwirkungen auf die örtlichen Behörden bzw. umgekehrt = wie betrachtet?
Kurz um. Solange die Examensvergabe in der GKP nicht bundesweit einheitlich abläuft werden sich immer für die enthusiastischen Bewerber Fragen stellen.
Wer ist für welches Formular zuständig - in welchem Bundesland? - Wenn es um die erfolgreiche Registrierung beim NMC geht?
Ich fände es gut wenn wir hier eine Liste über die zuständigen Ansprechpartner im jeweiligen Bundesland erstellen, damit unsere jungen KollegInnen es einmal etwas leichter haben, als wir.
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