Härtefallantrag bei Fehlzeitenüberschreitung

Agni

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02.04.2006
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HAllo Zusammen,
ich habe folgendes Problem und hoffe jemand kann mir schnell weiterhelfen:beten:

Also ich bin jetzt im 3.AusbildungsJahr/ Kurs 6 und habe 79 Fehltage (warum sei mal dahin gestellt) d.h. ich werde nicht zur Prüfung zugelassen!
Am Donnerstag hatte ich ein Gespräch mit unserer
Schulleitung, die mir dazu geraten hat einen Härtefallantrag zu stellen.
Sie hat mir auch wenig Hoffnung gemacht das ich damit Erfolg haben werde...

Meine Frage hat hier Jemand schon Erfahrungen gemacht?
Falls das in den Ländern unterschiedlich geregelt ist,
ich mache die Ausbildung in Baden Württemberg.

Vielen Dank schon Mal
Grüße Agni :lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol:
 
Hallo Agni,

wenn deine Leistungen soweit in Ordnung sind, würde ich dem Ansinnen deiner Schulleitung unbedingt folgen.
 
Hi Agni,
versuch es einfach. Eine aus meinem Kurs hat esauch gemacht un es ging. Sie hat dann zwei Wochen die sie fehlen kann dazugekriegt. Jetzt sind auch die verbraucht und nun soll sie nach der Ausbildung die Fehlstunden nacharbeiten.
Also hier(Schleswig-Holstein) funktioniert das.
LG
 
ich kenn einen,der jetzt im oktober examen macht.der hat über 100tage krank gemacht und muss um 6monate verlängern
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten:lol:

Also meine Leistungen sind gut, (praktisch 1,25 und schriftlich 2,5).
@ Inguti:
Weißt du was sie reingeschrieben hat?
Das ist so das wichtigste für mich ;D weil meine Lehrerin meinte sie sieht bei mir keinen Härtefall (das wären z.B. eine Schwangerschaft, Multiple Sklerose o.Ä. Krankheiten...)
thx Agni
 
Hallöchen!

Wieviele Fehltage dürft ihr denn haben? Wir dürfen 83 Tage fehlen. Ist eure Zulassung denn schon zum Gesundheitsamt?
 
Wir dürfen 12 Wochen insgesamt ausfallen. Die Kollegin von mir hat reingeschrieben, dass sie alleinerziehend ist und ihr Kind oft krank war utt.
Es war bei ihr aber auffälig dass sie meist bei den Klausuren und Freitags nicht da war. Wodurch ihre Noten sehr gut sind...
 
also in BW sind es 60 Tage in 3 Jahren die man krank sein darf.(bei 83 Tagen hätt ich noch 4, ommgghhh) Unsere Zulassung geht ans Landespräsidium, demnächst.:verwirrt:
Hmm tja und ein Kind hab ich auch nicht!!!
Also Hilfe was soll ich da reinschreiben????
Ich bin am verzweifeln ich will doch net noch ein halbes Jahr dort hängen...8O
Thx :lol::lol::lol::lol:
 
Naja wie wäre es denn mit dem eigentlichen Grund deines Fehlens?
Ich setze dabei einfach mal voraus, dass du einen bzw. mehrere wichtige Gründe hast.
 
also das ist nicht das problem, meine fehltage sind begründet, aber das heißt nicht automatisch das dies rechtfertigen würde warum ich kein halbes jahr verlängern brauche!
Meine Schulleitung meinte Gründe könnten z.B. eine Schwangerschaft, eins oder mehrere Kiddies zu Haus oder irgend ne schlimme Krankheit wie MS sein...
 
also das ist nicht das problem, meine fehltage sind begründet, aber das heißt nicht automatisch das dies rechtfertigen würde warum ich kein halbes jahr verlängern brauche!
Meine Schulleitung meinte Gründe könnten z.B. eine Schwangerschaft, eins oder mehrere Kiddies zu Haus oder irgend ne schlimme Krankheit wie MS sein
--> also ein Härtefall...
 
Du kannst doch nur das anführen was dich tatsächlich gehindert hat. Vermutlich wirst du auch einen Nachweis erbringen müssen. Evtl. ist dein Erfolg davon abhängig, wie du dein Fehlen verkaufst.
Die Sache mit dem Anhängen hat ja auch einen Grund. Wenn man zuviel fehlt hat in der Regel Wissenslücken. Jede Ausbildung hat ihre Mindestzeiten die nicht erheblich unterschritten werden dürfen.
 
Hey AGNI!

Hatten während meiner Ausbildung in Hamburg auch solche Kandidaten!
Wurden aber alle zugelassen dank Härtefall!
Also Kopf hoch!:roll:

Gruß joy!
 
Vielen Dank für eure Antworten, habe de Antrag mal abgeschickt und hoffe mal auf Erfolg.
lG Agni
 
hey agni,

hoffe es hat geklappt alles bei dir.
lass hören wie es weiter gegangen ist...

littlejess
 
ist asthma zu haben auch eine der wichtigen krankheiten?
 
ok es ist halt so.....
ich habe auch fehlzeiten zwar nicht über die grenze aber genug und meistens deswegen weil ich asthma habe und sehr einfach sinusitis oder bronchitis bekomme......
wäre das ein Grund eine Härtefallantrag bei fehlzeitenüberschreitung zu stellen?
 
Hallo jones,

Überschreitung der Fehlzeiten durch wiederholte Krankheitsausfälle sind sicher nicht mit besonderen Härtefällen gemeint, es muss sich schon um eine nachprüfbare besondere Härte für dich handeln, daß du die Prüfung nicht erst zum nächstmöglichen Nachholungszeitpunkt ablegen kannst.
Ausserdem solltest du wohl auch kein Wackelkandidat sein....
Hier der ext aus dem Krankenpflegegesetz 1985 § 9 (dies jahr noch gültig):
Auf Antrag können auch darüber hinausgehende Fehl-
zeiten berücksichtigt werden, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Ausbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird.
Sprich einfach mit deiner Schulleitung und lass dich ggf. beraten!
 
Hallo vielen Dank für eure Hilfe,
bin zugelassen worden,habs ende juni (!) erfahren und die schriftlichen nun schon hinter mir.
Allerdings muss ich die Ausbildung um 20 Tage verlängern, aber in den sauren Apfel beiß ich doch gerne.
liebe Grüße agni