Grundrecht Streiken auch für Kirchenmitarbeiter

neo57

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Die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA im Gespräch mit Europa-abgeordneten:
„1,2 Mio. Kirchenmitarbeitern darf Grundrecht auf Streik
nicht untersagt werden!", auf diesem Satz basiert eine parla-mentarische Anfrage der Europaab-geordneten Peter Simon und Jürgen Klute an die EU-Kommission bezüg-lich des arbeitsrechtlichen Sonder-status der deutschen Kirchen.

Mehr dazu hier
Zentral-KODA Organ

und hier

Landesarbeitsgerichts Hamm: Streik in kirchlichen Einrichtungen nicht ausnahmslos unzulässig.

http://www.schiering.org/aktuell/2011/110113-streikrecht-kirche.htm
 

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