GKP-Ausbildung zum zweiten Mal - Genehmigung vom Regierungspräsidium nötig?!

HellBunny

Stammgast
Registriert
11.05.2011
Beiträge
212
Akt. Einsatzbereich
Funktion.
Hallo liebe MitleserInnen,

nach dem Nichtbestehen meiner GKP-Ausbildung möchte ich noch einmal von vorne beginnen, es stehen auch mehrere Vorstellungsgespräche in den nächsten Wochen an.

Weiß jemand von euch ob es in den verschiedenen Regierungsbezirken / Bundesländern Unterschiede in der Handhabung gibt? (Ich meine damit, ob man grundsätzlich eine schriftliche Genehmigung vom Regierungspräsidium benötigt um eine erneute GKP-Ausbildung noch einmal regulär von vorne zu beginnen)

Bevorzugte Bundesländer wären bei mir Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.

Das RP in Stuttgart hat mir bereits schriftlich mitgeteilt, dass (sofern ich eine Ausbildungsstelle finde) es kein Problem darstellt und auch keiner weiteren Genehmigung bedarf die GKP-Ausbildung erneut zu beginnen (ob dies allerdings bundesweit gilt ist mir etwas unklar).

Ich bitte euch keine Diskussion à "einmal nicht geschafft - unfähig!" loszutreten, danke!

Viele Grüße vom HellBunny
 
.. ausgerechnet Bayern habe ich bei meinem Bewerbungsmarathon ausgelassen .. puuuuh. :lol:

Trotzdem wäre es interessant zu wissen wie das Procedere in Bayern ist - schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung?! Oder gibt es gar keine Chance?

Viele Grüße vom HellBunny
 
Witzigerweise gibt es da tatsächlich Unterschiede in den einzelnen Bundesländern, obwohl die Ausbildung ja per Bundesgesetz geregelt ist. Die Regierungsbezirke innerhalb eines Bundeslandes dürften da allerdings nichts mehr ausmachen.
 
Hallo Renje,

vielen Dank für den interessanten Link!

Jetzt weiß ich auch, inwieweit ich mich bei den jeweiligen RP's erkundigen muss..

Viele Grüße,

HellBunny

________________

Tante Edit:

In Baden Württemberg hat sich die Erlasslage geändert und es ist definitiv möglich die Ausbildung noch einmal regulär (3 Jahre) von vorne zu beginnen - dies war bis vor ein paar Jahren allerdings genau gleich (also nicht möglich) wie jetzt aktuell noch in Bayern.

Noch ein Zusatz:

In BW ist es sogar möglich eine erneute GKP-Ausbildung in Absprache mit der Ausbildungsstätte und nach schriftlichem Antrag bei dem entsprechenden RP zu verkürzen.
 
In Nordrhein-Westfalen ist eine erneute dreijährige GKP-Ausbildung ebenfalls möglich.

An den Mod: Thread kann ggf. geschlossen werden, wenn es etwas Neues gibt melde ich mich! Danke.
 
In Niedersachsen ist es ebenfalls möglich, die GKP-Ausbildung noch einmal zu machen - mit einer bestandenen KPH-Prüfung sogar verkürzt (nach schriftlichem Antrag bei der zuständigen Landesschulbehörde).
 

Ähnliche Themen