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Hallo liebe MitleserInnen,
nach dem Nichtbestehen meiner GKP-Ausbildung möchte ich noch einmal von vorne beginnen, es stehen auch mehrere Vorstellungsgespräche in den nächsten Wochen an.
Weiß jemand von euch ob es in den verschiedenen Regierungsbezirken / Bundesländern Unterschiede in der Handhabung gibt? (Ich meine damit, ob man grundsätzlich eine schriftliche Genehmigung vom Regierungspräsidium benötigt um eine erneute GKP-Ausbildung noch einmal regulär von vorne zu beginnen)
Bevorzugte Bundesländer wären bei mir Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.
Das RP in Stuttgart hat mir bereits schriftlich mitgeteilt, dass (sofern ich eine Ausbildungsstelle finde) es kein Problem darstellt und auch keiner weiteren Genehmigung bedarf die GKP-Ausbildung erneut zu beginnen (ob dies allerdings bundesweit gilt ist mir etwas unklar).
Ich bitte euch keine Diskussion à "einmal nicht geschafft - unfähig!" loszutreten, danke!
Viele Grüße vom HellBunny
nach dem Nichtbestehen meiner GKP-Ausbildung möchte ich noch einmal von vorne beginnen, es stehen auch mehrere Vorstellungsgespräche in den nächsten Wochen an.
Weiß jemand von euch ob es in den verschiedenen Regierungsbezirken / Bundesländern Unterschiede in der Handhabung gibt? (Ich meine damit, ob man grundsätzlich eine schriftliche Genehmigung vom Regierungspräsidium benötigt um eine erneute GKP-Ausbildung noch einmal regulär von vorne zu beginnen)
Bevorzugte Bundesländer wären bei mir Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.
Das RP in Stuttgart hat mir bereits schriftlich mitgeteilt, dass (sofern ich eine Ausbildungsstelle finde) es kein Problem darstellt und auch keiner weiteren Genehmigung bedarf die GKP-Ausbildung erneut zu beginnen (ob dies allerdings bundesweit gilt ist mir etwas unklar).
Ich bitte euch keine Diskussion à "einmal nicht geschafft - unfähig!" loszutreten, danke!
Viele Grüße vom HellBunny