Getränkeverbot auf der Station

Ich trinke im Dienst relativ viel, da wir erschwerend eine Klimaanlage im Haus haben, die die Luft ziemlich austrocknet.
Ich würde mir das trinken im Dienst auch net verbieten lassen, soweit kommt es noch.
 
Es verbietet doch niemand- lediglich die Räumlichkeit wird vorgegeben. Und dies kann der AG. Zumal er hier sogar für einen Aufenthalstraum in angemessener Entfernung gesorgt hat. Zwischenmenschliche Probleme sollte der MA wohl erst mal selbst versuchen zu lösen und dann ggf. den BR hinzubitten.

Elisabeth
 
genau wer wenig trinkt, braucht auch nicht so oft auf Toilette:), aber nachdem Dienst trinke ich viel:)

Wir haben auch eine Klima gehabt. Aber wir haetten auch gar nicht die Zeit gehabt staendig was zutrinken.

Hier in der USA ist es anders, da stehen ueberall Kaffebecher und Sodabecher rum.
 
Gehen wir doch mal ganz anders ran.

Welchen Vorteil haben Raucher gegenüber Nichtrauchern? .....(Gesundheitsaspekt lassen wir jetzt mal weg)

Man muss, um seinem Laster zu frönen die Station verlassen. Es gibt eine bewusste Distanzierung zum Stationstrubel... wenige Minuten komplette Auszeit. Man ist nur für sich da.

Welchen Effekt hat die Trinkpause außerhalb des Stationszimmers? (Un-)bewusste Distanzierung zum Stationstrubel. Es geht wenige Minuten nur um die eigenen Bedürfnisse. Zeit des achtsamen Umganges mit sich selbst.

Wie geschrieben: mal ein ganz anderer Ansatz. Fehlt uns die Fähigkeit dieses achtsamen Umganges mit den eigenen Bedürfnissen oder unterdrücken wir sie ganz bewusst? Wenn ja- warum? Im aktuellen Thread kann man net den AG beschuldigen. Der wünscht es eigentlich. Warum verweigert sich Pflegekraft?

Elisabeth
 
Ich verweigere keinem seine Trinkpausen, aber nicht nur wir duerfen nicht auf der Arbeit trinken, es gibt zig Arbeitsplaetze wo das auch so ist... mir persoenlich macht das nix, und mal im Ernst trinkt ihr ausserhalb staendig?

Raucherpausen gibt es fuer unsere Pausen nur, wenn sie sich ausstempeln und ihre komplette Pausenzeit nicht uebersteigen, und sie jemanden finden der auf ihr Zimmer aufpasst.
 
Gut es gibt auch das Gegenteil befohlenes Trinken in einigen Berufen. Aber zurück zum Thema. Es verbietet soweit ich es sehe niemand jemanden das Trinken, sondern schränkt dies nur auf bestimmte Räumlichkeiten ein und dieses Recht hat ein Arbeitgeber.
Des weiteren gehe ich davon aus, dass hier niemand alle 10 min trinken will, denn dann würde ich es als Behinderung des Stationsbetrieber ansehen und würde mich als AG von der Person als Mitarbeiterin trennen.
 
Gut es gibt auch das Gegenteil befohlenes Trinken in einigen Berufen. Aber zurück zum Thema. Es verbietet soweit ich es sehe niemand jemanden das Trinken, sondern schränkt dies nur auf bestimmte Räumlichkeiten ein und dieses Recht hat ein Arbeitgeber.

Sofern keine Verordnungen und Gesetze dagegen sprechen, entscheidet es eben nicht der Arbeitgeber allein, sondern nur mit der Zustimmung des Betriebsrat. Diese Gesetzesgrundlage habe ich hier oft genug genannt.
 
Sofern keine Verordnungen und Gesetze dagegen sprechen, entscheidet es eben nicht der Arbeitgeber allein, sondern nur mit der Zustimmung des Betriebsrat. Diese Gesetzesgrundlage habe ich hier oft genug genannt.
Es ist nichtmal klar ob es einen Betriebsrat gibt... :roll:
 
Was soll der Betriebsrat entscheiden? Ob es rechtens ist, einen Aufenthaltsraum anzubieten in dem der AN seinen eigenen Bedürfnissen nachgehen sollte? Der BR sollte dich eigentlich die Interessen des ANs vertreten. Hier scheint es der AG zu sein, der aktiv wird... und es ist dem AN net recht.

Ich glaube, man sollte als BR schon mal so eingestellt sein, dass es man net handelt nach der Devise: ich bin der BR- also bin ich erst mal gegen jegliche Entscheidung der AGs. Solche BRs kommen sehr schnell an ihre Grenzen- vor allem zeitlich, weil sie sich im Kleinkrieg aufreiben und große wichtige Aspekte aus dem Blickwinkel verlieren.

Elisabeth
 
...

Ich glaube, man sollte als BR schon mal so eingestellt sein, dass es man net handelt nach der Devise: ich bin der BR- also bin ich erst mal gegen jegliche Entscheidung der AGs. ...

Das hab ich auch mit keiner Silbe geschrieben!
Ich sage nur, dass der AG in so einem Fall nicht ohne BR entscheidet. Hier geht es um die Einhaltung eines Bundesgesetzes. Die MA sind mit der Situation scheinbar unzufrieden, also ein Fall für den BR. AG und BR setzen sich zusammen und überlegen, zusammen mit den MA, wie man die Situation am besten löst. So sollte es sein. Aber diese Denkweise ist für einige scheinbar zu hoch. Die hören nur BR und denken sofort, boah die sind eh gegen alles!
 
Es geht um das Trinken. Die MA verweigern das Aufsuchen des Aufenthaltsraumes zu diesem Zweck. Da wäre wohl die Aufgabe des BRs eher eine Konfliktlösung bezüglich der Teamsituation anzubieten als das Trinken über Monitor und Kurve durchzusetzen.

Elisabeth
 
Sofern keine Verordnungen und Gesetze dagegen sprechen, entscheidet es eben nicht der Arbeitgeber allein, sondern nur mit der Zustimmung des Betriebsrat. Diese Gesetzesgrundlage habe ich hier oft genug genannt.

So wie ich es sehe steht hier aber deutsches Recht dem entgegen. Ich beginne mit der BGV-A1 §2 Satz 1

" Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt."

Als AG muss ich hieraus ableiten, dass ich jede etwaige Gefahr soweit als möglich ausschließen muß. Der Umgang mit Nahrungsmitteln zum persönlichen Verzehr in einem Bereich in welchen Arzneimitteln oder anderen Biogefahrstoffen vorhanden sind stellt eine unnötige und vermeidbare Gefährdung des Angestellten dar.

Präzisiert wird dies in der BGV-C8 §23

" § 23 Lebens- und Genußmittel (1) In Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung ist Essen, Trinken und Rauchen nicht erlaubt.
(2) Den Beschäftigten ist ein leicht erreichbarer Raum zur Einnahme von Lebensmitteln zur Verfügung zu stellen. In diesem Raum dürfen die in § 1 Abs. 1 genannten Tätigkeiten nicht ausgeführt werden." mit Bezugnahme auf

BGV-C8 §1 Satz 1 mit den Punkten 1 - 7

" § 1 Geltungsbereich
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Unternehmen und Teile von Unternehmen, in denen bestimmungsgemäß

  1. Menschen stationär medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden,
  2. Menschen ambulant medizinisch untersucht oder behandelt werden,
  3. Körpergewebe, -flüssigkeiten und -ausscheidungen von Menschen oder Tieren untersucht oder Arbeiten mit Krankheitserregern ausgeführt werden,
  4. infektiöse oder infektionsverdächtige Gegenstände und Stoffe desinfiziert werden,
  5. Tiere veterinärmedizinisch untersucht oder behandelt werden. Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik hat folgende Nummern 6 und 7 angefügt:
  6. medizinisch-technische Instrumente oder Geräte instandgehalten werden, die bei in Nr. 1 bis 5 oder Abs. 2 genannten Tätigkeiten verwandt wurden,
  7. zahntechnische Laborarbeiten an Materialien durchgeführt werden, die von in Nr. 1 oder 2 genannten Tätigkeiten stammen."
Aus dem Satz 2 des §23 der BGV-C8 leitet sich das Recht des Betriebsrates ab ein leicht zu erreichenden Aufenthaltsraum zu fordern. Da dieser aber in dem angegebenen Fall vorliegt und hier wohl ein Kommunikationsproblem innerhalb des Pflegepersonals vorliegt sollte der Betriebsrat, hier eher mit den Mitarbeitern sprechen, weil es wohl von keinem Arbeitgeber zu verlangen ist, dass er alle Probleme seiner Angestellten damit löst, dass jeder ein Räumchen bekommt.
 
Es geht um das Trinken. Die MA verweigern das Aufsuchen des Aufenthaltsraumes zu diesem Zweck. Da wäre wohl die Aufgabe des BRs eher eine Konfliktlösung bezüglich der Teamsituation anzubieten als das Trinken über Monitor und Kurve durchzusetzen.

Elisabeth

Es geht darum eine Lösung für alle zu finden, nicht darum irgendwo irgendetwas gegen den AG durchzudrücken! Wo habe ich das denn geschrieben? Ich beharre auf eine Mitbestimmung nicht darauf irgendwas zu bestimmen.
Wenn die einzige Lösung darin besteht eine Supervision beider Teams zu machen, dann auch gut, wenn die Lösung darin besteht, dass auf dem dritten Raum ein reiner Pausenraum gemacht wird, also alle medizinischen Geräte rauszunehmen, dann so und wenn es einen Raum gibt, der bislang nur wenig bis gar nicht genutzt wird und dieser umgebaut werden kann, dann wäre auch das eine Lösung. Was ist denn an meinen Worten so schwer zu verstehen?
 
Weil vielleicht schon vor vielen Jahren einer deiner Vorgänger der Lösung - ein Aufenthaltsraum für die beiden Stationen zugestimmt hat:boozed:

Nein, wir wissen es nicht, aber aus deinen Antworten hatte ich verstanden gehabt, dass du auf Biegen und Brechen eine Genehmigung für Getränke im Wachbereich durchsetzen wolltest, wahlweise aus dem Patientenzimmer einen Aufenthaltsraum bauen.

Vielleicht weil Betriebsräte bei dem Wort Verbot immer rot sehen und gelegentlich auch in die falsche Richtung sprinten? (reine Hypothese)

Wir wollen hoffen, dass der dortige Betriebsrat genauso motivert ist wie du.

Frohes Schaffen
Narde
 
....wenn die Lösung darin besteht, dass auf dem dritten Raum ein reiner Pausenraum gemacht wird, also alle medizinischen Geräte rauszunehmen, dann so und wenn es einen Raum gibt, der bislang nur wenig bis gar nicht genutzt wird und dieser umgebaut werden kann, dann wäre auch das eine Lösung. ...
Bleib doch mal realistsich. Du kannst doch net im Ernst verlangen, dass ein Extraraum geschaffen wird, weil man sich net verträgt.

Es handelt sich hier offensichtlich um eine IMC innerhalb einer peripheren Station bzw. ist dieser angegliedert. Die "Station" besteht aus 3 Räumen- wovon einer noch nicht mal ein Patientenzimmer ist. Wenn du für jedes noch so kleine Team einen eigenen Pausenraum schaffen willst nur weil man sich net mit den Kollegen einigen kann, dann wirst baulich sehr schnell an deine Grenzen kommen.

Irgendwie fehlt hier das gesunde Augenmaß. Und ich schließe mich narde an: es scheint als wenn du unbedingt den BR nach vorn bringen willst- sozusagen als Retter der Situation... auf dem einfachsten und schnellsten Weg: Extraraum.

Elisabeth
 
Elisabeth, wieso nimmst Du den Vorschlag der Supervision raus?
Außerdem, was heißt den BR auf biegen und brechen nach vorn bringen zu wollen? Wo es doch sein Recht ist.
Noch dazu habe ich mit der Situation dort gar nichts zu tun, ich schaffe da ja nicht.
 
Boooaaahh Leute!

ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, und was ich noch beantworten soll/kann.
erstmal zu dem gemeinsamen Aufenthaltsraum:
in diesem raum pausieren: Pflegekräfte der normalstation
offiziell auch wir
Mütter unserer Patienten die mit
aufgenommen sind nehmen hier ihre
Mahlzeiten ein
also nochmal konfliktpotential.
Supervision/moderation bringt in meinen augen nichts, da die normalstation total "kaputt" ist.
bitte nicht gleich wieder ein Aufschrei "sie sperrt sich gegen alles" das ist einfach eine tatsache!!
im endeffekt werde ich mich damit abfinden müssen, dass ich nicht mehr so oft zum trinken komme, auch wenn ich mit jörg konform gehe, dass 12h gar nichts zu trinken nicht gesund ist. ich bin es einfach gewöhnt am tag meine 3-4 l flüssigkeit zu mir zu nehmen.
Achso...in diesem "multifunktionalen" Zimmer ist schon sowas wie ne Trennung vorhanden...also unsere Getränke stehen garantiert nicht da, wo sie mit "Biostoffen" des Patienten in Kontakt kommen können. Über zwei Wände Patient über die anderen zwei Wände "Organisation". Und es ist nicht so dass dort "nur" die Überwachungsanlage steht, sondern hier läuft auch der organisatorische Teil von Aufnahmen/Entlassungen, Elterngespräche, Telefonate usw.

so, jetzt weiß ich nicht mehr weiter...
danke nochmal
 
Inwiefern soll eine Supervision Sinn machen, wenn du sie von vornherein zum Scheitern verurteilst? Self-fullfilling prophecy. Ich stimme Dir zu: So bringt sie nichts. Allerdings durch Deine Schuld.

Brichst Du dir wirklich so einen Zacken aus der Krone, wenn du auf dem Weg zur Wasserflasche einem Kollegen begegnest? Sollte es um die größeren Pausen gehen, könnte man sich ja auf bestimmte Pausenzeiten einigen, um sich aus dem Weg zu gehen.
 
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in diesem raum pausieren: Pflegekräfte der normalstation
offiziell auch wir
Mütter unserer Patienten die mit
aufgenommen sind nehmen hier ihre
Mahlzeiten ein
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Also ist das kein Pausenraum! Es gibt keine Rückzugsmöglichkeit für das Personal! Noch ein Grund mehr, den Betriebsrat, wenn vorhanden, einzuschalten. Denn da gibt es ein gravierendes Problem und das MUSS die Geschäftsführung lösen!
 

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