Ein inoffizieller Aufenthaltsraum ist kein Aufenthaltsraum, da kann auch der Betriebsrat nichts daran ändern. Das bisher wie es aussieht seitens des AG eine Gesetzes- / Verordnungsübertretung geduldet wurde leitet kein Rechtsanspruch ab.
Selbst wenn bisher die gesetzliche Rahmenlage eine andere war, so ist der Betriebsrat nicht zur Sache, sondern nur zur Umsetzung zu hören.
Nicht zu hören, sondern zwingend in der Mitbetimmug!
Da sich der Betriebsrat nicht über geltendes Recht hinwegsetzen kann.
Hab ich ja auch in KEINEM einzigen meiner Postings behauptet, oder? Nur gilt das auch für den AG in Bezug auf das BetrVG!! Das wird nur gern wieder vergessen!
Sollte der Betriebsrat so Wahnsinnig sein, dass er es doch versucht, so freut sich der AG.
Und umgekehrt der BR, witzig, oder?
...
Bei uns ist es so, dass der AG beim Gesundheitsamt anruft und eine Begehung zur Abklärung der Rechtskonformität beantragt. Dann findet diese statt und es gibt eine Mängelliste mit Lösungsvorschlägen und die Auflage der Abstellung bis zum 30.06.11 zum Beispiel.
Dann kann der Betriebsrat nur noch sagen Jawohl, wir hätten dann gern einen seperaten Aufenthaltsraum zur Umsetzung. [/quote]
Und nun liest Du Dir mein oberes Posting noch einmal ganz, ganz genau durch. Danke!!
Denn in dem Schreiben von der Behörde steht dann gleich geschrieben, bei nicht Abstellung der Mängel bis zum angegebenen Zeitpunkt kann es zur Verhängung von Geldstrafen oder zur Schließung der Einrichtung kommen.
Selbst wenn der Betriebsrat sich nicht kooperativ zeigt, hängt der AG das Begehungsprotokoll aus und die Mitarbeiter rennen dem Betriebsrat die Tür ein, weil die Mitarbeiter Angst um ihre Jobs haben.
Wieso müssen immer die BR kooperativ sein und die AG nicht? Versteh ich nicht! Das steht in KEINEM einzigen Gesetz! Es geht darum einen Kompromiss zu finden, mit dem beide Seite leben können. So einfach ist die Welt. Angst um den Job? Nur weil der AG seine Arbeit nicht richtig macht? Da fällt mir nur eins ein "Totschlagargument" - Ganz schlecht!
Hierbei werden seitens des AG Geldstrafen bis zu 5 stelligen Beträgen lieber einkalkuliert, als sich mit dem Betriebsrat rum zustreiten und Behördenanweisungen kann auch kein Betriebsrat aushebeln.
Es kann auch zu mehr als Geldstrafen kommen! Vieleicht ist die österreichische Version des BetrVG, wenn es sowas gibt, wovon ich mal ausgehe, etwas lascher als die deutsche. Die Strafen in D können im Extremfall auch Freiheitsstrafen sind, wenn es der AG zu bunt treibt.
Und nochmal, da mir diese Unterstellung langsam aber sicher auf den Keks geht:
Ich habe nie behauptet, dass ein BR ein Gesetz oder eine Verordnung umgehen kann!! Umgekehrt kann der AG das aber auch nicht, auch wenn das bei den meisten AG mit deren Rechtsauffassung kollidiert!