Geschriebenes Examen anschauen?

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pfleger-j

Gast
In der Schule hieß es, man kann auf Antrag seine schriftlichen Prüfungen anschauen. Hat das jemand schon mal gemacht? Würde gerne sehen, was ich falsch gemacht hab. Ich vermute, man muss den Antrag bei der Regierung vom Regierungsbezirk stellen.Oder? Lg
 
Meines Wissens kostet das kein Geld, aber warum rufst du nicht einfach bei deiner prüfungsbehörde an und fragst nach?
Musst eh einen Termin vereinbaren!
 
Unsere Schule hat uns aber gesagt selbst wenn wir die Einsicht in die schriftlichen Prüfungen beantragen, werden wir nicht wirklich schlauer draus. Drauf notiert ist nur die Note, keine Kommentare von den Prüfern.
 
Hm, das halte ich für klagefähig, denn eine Prüfungsbenotung muss nachvollziehbar sein, z.B. wieviel Punkte für welche Frage gegeben worden sind, oder warum der Beurteiler zur Note "mangelhaft" gekommen ist.

Mit solchen Aussagen will man wahrscheinlich nur den "Run" auf die Prüfungsbehörden reduzieren oder hat Angst vor möglichen Prüfungswidersprüchen.
 
Man darf auch jemanden seines Vertrauens zur Einsicht in die Prüfungsunterlagen mitnehmen. Wenn man da jemanden mitnimmt, der sich auskennt, wird zumindest der schlau draus.

Allerdings gibt es Einspruchsfristen. Ich kann zwar jederzeit verlangen, meine Prüfungsunterlagen zu sehen, aber gegen das Endergebnis vorgehen kann ich nur innerhalb einer gewissen Zeit.

All das müsste eigentlich auch auf dem Bescheid stehen, den man bekommt, wenn man die staatliche Prüfung nicht bestanden hat.
 
bei uns hieß es nur mindestens 10 jahre müssen vergangen sein. aber von geld war nie die rede.
 
Vielleicht ist es von Bezirksregierung zu Bezirksregierung anders? :weissnix:
 
Hab bei der Regierung von Oberfranken angerufen.Die Einsicht kostet nichts, zumindest bei dieser Behörde nicht.

Naja zumindest müsste ja angemarkert sein, was falsch war.

Ich seh dann ja auch, wo ich Fragen evtl nicht richtig gelesen habe oder wo ich nichts hingeschrieben habe.
 
ich will mit diesem kram nix mehr zu tun haben. dass erinnert mich nur an eine suuuuper stressige zeit. ich habs geschafft - das reicht.
 
bei uns hieß es nur mindestens 10 jahre müssen vergangen sein. aber von geld war nie die rede.
Da musst Du etwas gründlich falsch verstanden haben. Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen muss man innerhalb von 10 Jahren nach der Prüfung beantragen, sonst sind die Unterlagen nicht mehr da, weil sie nur 10 Jahre archiviert werden müssen.
 

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