Hallo,
ich habe eine Frage zum Arbeitszeitschutzgesetz.
Und zwar hatten wir letztens auf Station die Diskussion ob es wirklich so ist, dass wenn ich einen Tag vor dem Nachdienst Frühdienst habe, die freie Zeit als Freier Tag gilt....keine Ahnung ob ihr wisst was ich meine
Man darf ja nur max. 12 Tage am Stück arbeiten, eine Kollegin sollte eben 9 Tage Tagdienst haben und anschließend sofort 5 Nachtdienste.
Auf die Nachfrage bei der Stationsleitung bekamen wir die Antwort, dass dies erlaubt sei, da es wenn man vor dem Nachdienst Frühdienst hat, das ganze als freier Tag gilt, weil ja mehr als 24 Stunden zwischen Dienstende und Dienstbeginn liegen.
Wäre super wenn mir jemand sagen könnte ob dies wirklich der Fall ist.
Vielen Dank schon mal.
LG btl
ich habe eine Frage zum Arbeitszeitschutzgesetz.
Und zwar hatten wir letztens auf Station die Diskussion ob es wirklich so ist, dass wenn ich einen Tag vor dem Nachdienst Frühdienst habe, die freie Zeit als Freier Tag gilt....keine Ahnung ob ihr wisst was ich meine

Man darf ja nur max. 12 Tage am Stück arbeiten, eine Kollegin sollte eben 9 Tage Tagdienst haben und anschließend sofort 5 Nachtdienste.
Auf die Nachfrage bei der Stationsleitung bekamen wir die Antwort, dass dies erlaubt sei, da es wenn man vor dem Nachdienst Frühdienst hat, das ganze als freier Tag gilt, weil ja mehr als 24 Stunden zwischen Dienstende und Dienstbeginn liegen.
Wäre super wenn mir jemand sagen könnte ob dies wirklich der Fall ist.
Vielen Dank schon mal.
LG btl
