Freier Tag?

btl

Newbie
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27.07.2008
Beiträge
7
Ort
München
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
internistische Intensivstation
Hallo,

ich habe eine Frage zum Arbeitszeitschutzgesetz.
Und zwar hatten wir letztens auf Station die Diskussion ob es wirklich so ist, dass wenn ich einen Tag vor dem Nachdienst Frühdienst habe, die freie Zeit als Freier Tag gilt....keine Ahnung ob ihr wisst was ich meine:knockin:

Man darf ja nur max. 12 Tage am Stück arbeiten, eine Kollegin sollte eben 9 Tage Tagdienst haben und anschließend sofort 5 Nachtdienste.
Auf die Nachfrage bei der Stationsleitung bekamen wir die Antwort, dass dies erlaubt sei, da es wenn man vor dem Nachdienst Frühdienst hat, das ganze als freier Tag gilt, weil ja mehr als 24 Stunden zwischen Dienstende und Dienstbeginn liegen.

Wäre super wenn mir jemand sagen könnte ob dies wirklich der Fall ist.
Vielen Dank schon mal.
LG btl:emba:
 
die freie Zeit als Freier Tag gilt....
Es gibt keinen definierten "Freien Tag" ! Es gibt nur
ArbZG § 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine
ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
und die ist doch eingehalten.

Man darf ja nur max. 12 Tage am Stück arbeiten,
bis zu 19 Tagen, siehe hier:
Wie viele Tage darf man am Stück arbeiten?
Wieviel Wochenenddienst ist im Monat erlaubt?
 
Danke für die schnelle Antwort:)

na dann scheint das ja wirklich so möglich zu sein (auch wenn es bestimmt ganz schön anstrengend ist :knockin:)....bin irgendwie nicht richtig schlau geworden aus dem Arbeitszeitschutzgesetz.
:flowerpower: