Examen entziehen?!

~Unique~

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Hallo!

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, es geht um Folgendes:

Ich habe mein Examen bestanden und auch sämtlich Unterlagen (Urkunde, Zeugnisse) schon erhalten. Da ich meine Fehltage überschritten hatte, muss ich diese jetzt (es geht um 3 Tage) nachholen. Hab da einfach 3 Tage von meinem Urlaub hergenommen. Die Ausbildung geht noch bis Ende August.

Meine Frage ist, kann mir das Examen wieder entzogen werden, falls ich in den kommenden 2 Wochen krank werden sollte?! Ich kann die Tage ja nicht mehr abarbeiten. Oder ist es der Regierung dann egal, weil bestanden ist bestanden!

Hab bei meiner Krankenpflegeschule auch schon nachgefragt, jedoch konnten die mir dazu auch keine Antwort geben :motzen:

Und ja, es ist eine ernst gemeinte Frage!!! Also bitte keine blöden Kommentare dazu!

Danke :)
 
Du hast doch jetzt Urlaub, oder? Ausserdem hast du die Prüfungen abgeleistet, erfolgreich. Was passieren könnte, wäre, dass man dir die Tage nacharbeiten lässt, die dann noch fehlen und dir erst dann die Urkunde mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung aushändigt.
Bestandene Prüfungen bleiben bestanden.
 
Nein, heute war wieder mein 1.Arbeitstag...hätte eigentlich bis Mittwoch Urlaub. Aber wegen den 3 Tagen...

Es kommt noch hinzu, dass ich bis Fr durcharbeiten muss, sprich 12 Tage :wut: Das ist ja auch nicht rechtens...
 
Nein, heute war wieder mein 1.Arbeitstag...hätte eigentlich bis Mittwoch Urlaub. Aber wegen den 3 Tagen...

Es kommt noch hinzu, dass ich bis Fr durcharbeiten muss, sprich 12 Tage :wut: Das ist ja auch nicht rechtens...
Dein AG darf dich vom Gesetz bis zu 19 Tage am Stück arbeiten lassen.

Solltest du jetzt in deinem turn von 12 Tagen krank werden, liegt es an der Schule ob sie eine Meldung an die Regierung machen und du dann noch Tage nachholen musst.
 
Ja, aber wie kann ich die dann nachholen, wenn ich ab 1. September nicht mehr dort angestellt bin?!

Außerdem war meine Frage nicht, ob die eine Meldung machen sondern ob die einem die Urkunde entziehen können?!
 
Wenn Sie Meldung machen - warum nicht?
 
Wenn deine Schule sich die Mühe macht, die Meldung an die Regierung zu leiten, könnten sie dir die Berufsanerkennung entziehen, weil dir Voraussetzungen nicht mehr stimmen.

Warum sollen 12 Tage arbeiten am Stück nicht erlaubt sein?
 
Ok, hab mich falsch ausgedrückt, 12 Tage gehen schon...das mit den 19 Tagen am Stück, davon weiß ich auch. Aber aus Kulanz macht das bei mir am KH keiner...aber das steht jetzt nicht zur Debatte. :)

Kam das denn schon mal vor, dass die Urkunde bei jemanden entzogen wurde?! Ich mein, die gleichen Fehltage hatte ich VOR der Zulassung zur Prüfung und die Regierung hat mich zugelassen. Eigentlich hätte ich die Fehltage ja schon vor der Prüfung abarbeiten sollen.

Und jetzt auf den letzten Drücker irgendwas reinzudrücken find ich auch bissi schwach...sorry
 
Ich glaube, dir geht es bloß um die 3 Fehltage, die du nacharbeiten sollst.:kloppen:
Es geht hier aber auch um Gerechtigkeit. Du hast 3 Fehltage mehr, als erlaubt, während deiner Ausbildung gehabt. Also heißt es: Nacharbeiten.

Aber, du stellst ja schon wieder eine evtl. Krankheit in den Raum. Was soll das?

Schließe doch deine Ausbildung einfach vernünftig ab und beginne einen neuen Abschnitt.:up:

LG opjutti
 
Was ich in den Raum stelle, ist ja wohl meine Sache, finde ich echt schade, dass da einem was unterstellt wird. Aber das war mir klar ******

Und mir geht es nicht nicht um diese 3 Tage nacharbeiten, sind ja keine 2 Wochen oder so...

Mich interessiert das einfach nur, weil ich wissen will was passiert, für den Fall, dass man krank wird. Genau aus dem Grund, WEIL ich die Ausbildung mit ruhigem Gewissen abschließen will!

Und bitte keine Unterstellungen mehr, dass ich kein bock zum Arbeiten hab!
 
Wollen wir es mal so ausdrücken, ich könnte mir vorstellen, dass Schulen ein besonderes Augenmerk auf Kandidaten haben, die ihre Fehltage voll haben und nacharbeiten müssen. Wenn dann noch Tage fehlen, könnte es dazu kommen. Allerdings könnte auch ein Mitschüler dich bei der Regierung anschwärzen, vor allem wenn ihm nicht die Gunst gewährt wurde die Tage nacharbeiten zu dürfen, weil es eben mehr Tage waren.

Wie häufig dies passiert, da kann ich leider mit keiner Statistik dienen.

Wir unterstellen dir hier überhaupt nichts, wenn dir der Schuh nicht passt, dann zieh ihn dir nicht an.
 
@ narde2003: Du unterstellst mir auch nichts, deswegen galt es ja auch nicht Dir! Nicht gleich angesprochen fühlen ;-)

Danke für Deine Antwort, ich denke auch, dass es nicht so einfach beantwortbar ist. Bin jedoch für jeden Hinweis dankbar! :)

Ich frage dies auch aus einem anderen Grund...eine aus meiner Klasse war wirklich lange krank, bestimmt über 60 Tage (Praxis), von Theorie will ich gar nicht anfangen...trotzdem wurde sie zugelassen und hat auch ihre Urkunde bekommen. Greift bei ihr dann diese sog. Härtefallregelung?!

Nicht falsch verstehen, ich will sie nicht anschwärzen, ist ja ihr Problem...nur muss ich ehrlich gestehen, dass ich mich da schon unfair behandelt fühle. Weil sie, offen gesagt, dauernd krank macht bzw. gemacht hat und oftmals aus dem Grund "ich hab kein bock". Und sie nur einen Tag nacharbeiten muss.

Regelt da die Regierung das mit jedem anders?! Ich versteh das echt nicht.


 
Ich frage mich langsam wirklich worum es Dir geht?
Deine Frage ist schon irgendwie weit hergeholt. Du hast noch 14 Tage Ausbildung, jetzt musstest Du 3 Tage Urlaub hergeben, weil sie an Ausbildungszeit fehlten und hast wirklich Befürchtungen, dass Du dann gerade krank wirst? Ich frage mich welchen Anlass es dafür gibt, fühlst Dich krank, hast Du Fieber, ist eine plötzlich und unerwartete Krankheit zu erwarten?
Ich glaube, dass Deine Fragestellung einen ganz anderen Hintergrund hat, bestätigt seh ich das in Deinem letzten Beitrag.
Du empfindest es unfair, Du ärgerst Dich, dass dafür 3 Urlaubstage geopfert werden mussten...ect. (Wobei ich nicht verstehe wie man da so einfach 3 Urlaubstage eintauschen kann?)
Bring es doch einfach zu Ende und schließe ab. Neid ist nur für den schlecht, der ihn empfindet.
 
Natürlich kann man seine Urlaubstage so einfach dafür hernehmen. Geht ja nicht anders.

Und das hat auch nichts mit Neid zu tun, nur will man auch gerecht behandelt werden.

Wie ich sehe, muss ich wohl die Katze aus dem Sack lassen...
Mir steht eine OP bevor, die so schnell wie möglich durchzuführen ist, jedoch möchte ich diese, ohne dass ich weitere Bedenken haben muss, machen lassen.
 
Natürlich kann man seine Urlaubstage NICHT einfach dafür hernehmen.

Der Urlaub ist dir zu gewähren - ENDE!

Urlaub ist nicht frei oder beliebig für was Anderes verplanbar oder umwandelbar.

Wenn sich der AG darauf einlässt, kannst du den am Ende sogar einfordern und ausbezahlen lassen.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Du hast das Examenszeugnis, du hast die Erlaubnis - ich denke das ist für dich gelaufen.

Wenn die Behörde die Erlaubnis zurückfordern wollte, müsste sie zugeben, was sie für einen Saustall in der Verwaltung haben.
Examen kann man weder zurückfordern noch aberkennen, ausser du hast besch.... und die kommen dir drauf.
Die hättest die Erl. z. F. d. Berufsbez. nämlich erst bekommen dürfen, nach dem bestätigt wurde, dass du die fehlende Zeit nachgearbeitet hast.
Geh mal davon aus, dass die sich nicht ohne Not selbst freiwillig bloßstellen.
 
@unique:

Die Sache mit der dringenden OP musst du mit deinem AG klären, oder mit denjenigen, die darauf bestehen, dass du die 3 Tage nacharbeitest.

Sei offen und teile ihnen mit, warum es dir nicht möglich ist, die Tage zu arbeiten.

Wenn du deine Examensunterlagen bereits ausgehändigt bekommen hast, dürfte mit so einem Hintergrund doch nix mehr passieren.

Gute Besserung

opjutti
 
naja wenn es eine wichtige op ist glaube ich nicht das dir deswegen jemand das examen entzieht
 

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