Examen abgesagt

becky123

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hallo,
mein praktisches Examen wurde heut abgesagt, als Begründung wurden Patienten Mangel genannt? darf das sein? bin deswegen sehr enttäuscht, weil ich mich drauf eingestellt habe und ich jetzt natürlich keinen neuen Termin weiß, sondern den erst kurz vorher erfahre. Danke schonmal für eure antworten
 
Wie ******e ist das denn :O .. kannst du das nicht auf einer anderen Station machen ? Auf welcher solltest du denn dein Examen machen ?
 
Wann sollte es denn sein? Ich kenne es normalerweise auch so, dass man dann auf eine andere Station muss.
 
gestern sollte ich die pflegeplanung schreiben, und heut wäre es. naja, mir wurde gesagt, dass is nicht zulässig, auf eine andere station versetzt zu werden. sollte es auf privatstation machen
 
oh nein :( das tut mir sehr leid.... Wie geht es denn jetzt weiter ? :O
 
Nein das darf nicht sein.
An dem Tag an dem die Prüfung angesetzt ist und an die Schulaufsichtsbehörde gemeldet wurde muss diese auch stattfinden.

Das ist eindeutig ein Formfehler und die Prüfung könnte von dir angefochten werden.
 
@ lenpattynama: naja, bekomm halt meinen Wiederholungestermin und dann mal schauen

@renje: wirklich, gibt's dafür ne gesetzliche Grundlage?
 
Die hätten die Prüfung auch auf einer anderen Station machen können. In manchen Häusern ist das wohl Gang und Gebe das man sich an dem Tag der Prüfung mit denen trifft die die Prüfung abnehmen und dann entscheiden die auf welche Station es dann geht.
 
@becky: ja natürlich die APrV
@sopiamagdalena: auch das ist ein eindeutiger Formfehler und würde die Prüfung ungültig machen.
 
Also ich wüsste nicht, dass da was dazu in der APrV steht...
hätte dazu jetzt nur den allgemeinen §10 des KrPflG genannt in dem steht:

"(1) Der Träger der Ausbildung hat
1. die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so
durchzuführen, dass das Ausbildungsziel (§ 3) in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann"

explizit auf die Prüfung ist das jetzt aber nicht zugeschnitten, da aber die Prüfung Teil der Ausbildung ist, könnte man das so anwenden.

Ansonsten wende dich doch einfach nochmal an deine JAV vor Ort.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen ;)
 
Da das Prüfungsgeschehen ein verwaltungsrechlicher Vorgang ist, hat der PR/JAV keinerlei Mitwirkungsrechte.

In der Regel müsste hier vom Prüfungsvorsitz ein neuer Termin mit einer Vorlaufzeit von 2 Wochen angesetzt werden.
KrPflAPrV §5 schrieb:
(3) Die Zulassung sowie die Prüfungstermine sollen dem Prüfling spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginnschriftlich mitgeteilt werden.

Nachtrag: Mittler in dieser Angelegenheit ist die Schulleitung, ersatzweise der Prüfungsvorsitz direkt!
 

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