Einsicht in Unterlagen der praktischen Prüfung

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Gelöschter User 45894

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An alle, die mir mitgefiebert haben: Ich habe Widerspruch eingelegt und geklagt und habe recht bekommen! :D Ich habe am 1. April '17 wieder angefangen zu arbeiten und darf Mitte September mein praktisches Examen wiederholen!

Jetzt habe ich mich gefragt, ob und wie es möglich ist, dass ich Einsicht in die Unterlagen der letzten praktischen Prüfung bekomme.
In der Prüfungsverordnung steht nur was vom schriftlichen Teil.
Ich würde nämlich echt gerne wissen, welche Fehler ich gemacht habe, damit ich daran arbeiten kann.
lg
 
Glückwunsch!

Keine Ahnung, sorry. Wahrscheinlich auch wieder nur mit gerichtlicher Anordnung?
 
Kurzen Antrag an die Schule, wird an die Schulaufsichtsbehörde weitergeleitet, dann bekommst du einen Termin bei der Schule und kannst Einsicht nehmen. Lehnt die Schule die Weiterleitung ab, direkt bei der Schulaufsichtsbehörde beantragen.

Hat dein Rechtsanwalt das Protokoll der prakt. Prüfung nicht angefordert?

Kannst du die Gründe dafür aus dem Urteil hier nennen?
Wie lange hat es bis zum Urteil gedauert?
 
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Das heißt ich muss meiner Schule so einen offiziellen Antrag schicken? Kann ich das auch direkt an die Schulaufsichtsbehörde schicken, damit es schneller geht?
Nee, mein Anwalt hat das nicht angefordert, weil ich nicht gegen den Inhalt bzw. Ausgang der Prüfung klagen wollte, sondern "nur" dafür, dass ich sie wiederholen darf (weswegen das Ganze, ist 'ne längere Geschichte).
Es kam am Ende "nur" zu einer Unterlassungsklage, weil das Gesundheitsamt nicht auf meinen Widerspruch reagiert hatte.

Den Widerspruch habe ich am 28. Oktober eingelegt. Nach mehrfacher Nachfrage, die teilweise einfach ignoriert wurden, wurde mir dann im Januar (!) mitgeteilt, dass er in Bearbeitung ist. Erst als dann mit Unterlassungsklage gedroht wurde, bekam ich Ende März mitgeteilt, dass ich wiederholen darf.
Da mir aber bis heute niemand (den Lehrer hab ich seit dem nicht mehr gesehen und meine sogenannte "Praxisanleiterin" sagt keinen Ton, bzw. ignoriert mich, wann immer es geht. Zum Glück muss ich nicht mehr auf diese Station.) gesagt hat, was ich in dieser Prüfung eigentlich so gravierend falsch gemacht habe, dass ich durchgefallen bin, möchte ich das nun endlich herausfinden, damit ich es ändern kann.
 
Ja aber gegen was hast du denn Widerspruch eingelegt?
Irgendeine Begründung muss dein RA doch angegeben haben?

Hast du denn schon einen neuen Prüfungstermin?

Ja natürlich kannst du diesen auch direkt an die Schulaufsichtsbehörde schicken - ob das geschickt ist?
Du wirst ja an dieser Schule die prakt. Prüfung wiederholen?
Also solltest du dir keinen zusätzlichen Ärger an den Hals hängen.

Deine Prüfer dürfen dir auch nichts sagen, was du falsch gemacht hast - das ist schon Richtig so.
 
Warum eigentlich nicht?

Und warum ist das richtig so?

Es ist doch wichtig, zu wissen, woran es gehapert hat. Bei einer nicht bestandenen Führerscheinprüfung bekomme ich doch auch gesagt, warum ich durchgefallen bin.
Bei jeder Prüfungsleistung in einem Studium kann ich problemlos Einsicht in die Unterlagen bekommen.

Ich verstehe nicht, warum aus der Bewertung im praktischen Examen so ein Geheimnis gemacht werden muss. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, das man erfährt warum man durchgefallen ist.

Es wird heutzutage sogar jede Klassenarbeit in weiterführenden Schulen komplett aufgeschlüsselt, wie sich die Punkte zusammensetzen und wo die Fehler lagen. Jedenfalls bei freien Aufgaben wie in Deutsch oder bei Fremdsprachen bei freien Texten. Man kann genau sehen, wo die Schwachpunkte waren und was besonders gut gelaufen ist.
 
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Seh ich wie Bachstelze.
Dass man direkt nach der Prüfung nicht informiert wird, um nicht für die weiteren demotiviert zu sein, o.k. (k.A. hier ist es üblich, dass die 1. die praktische ist, dann folgt die schriftliche, zum Schluss die mündliche).
Dass aber dann, wenn alles rum ist und der Azubi in die Verlängerung geht keine Rückmeldung erfolgt - nicht o.k.

Das Verhalten wirkt befremdlich, sehr sogar.
Da mir aber bis heute niemand (den Lehrer hab ich seit dem nicht mehr gesehen und meine sogenannte "Praxisanleiterin" sagt keinen Ton, bzw. ignoriert mich, wann immer es geht.

Womit ich allerdings auch ein ungutes Gefühl habe, ist die Schule in der Sache zu übergehen
Das heißt ich muss meiner Schule so einen offiziellen Antrag schicken? Kann ich das auch direkt an die Schulaufsichtsbehörde schicken, damit es schneller geht?
K.A. wie lang dauert es üblicherweise bis man dann den Bescheid bekommt?
Damit man ggfs. doch noch, falls das zu lang dauert (warum auch immer, erst ma positiv denken auch wenn es schwer fällt) eine Frist setzt/ sich keinen unnötigen Stress macht.
 
Warum eigentlich nicht?

Und warum ist das richtig so?
Das liegt ganz platt daran, weil die Prüfer nicht entscheiden, ob man durchgefallen ist. Sie geben eine Note, die der Prüfungsvorsitzende zu einer Gesamtnote zusammenfasst. Ist die schlechter als ausreichend, ist man durchgefallen.
 
Renje: Laut Gesundheitsamt hätte ich nicht wiederholen dürfen, weil ich schon mal aus Krankheitsgründen verlängert hatte. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und recht bekommen. Mitte September darf ich nun wiederholen.

Amezaliwa und Bachstelze:
Ich habe eine Ahnung woran es gelegen haben könnte, weil ich ja die Reaktion der Prüfer in der praktischen mitbekommen habe. Ich bin bis heute immer noch der Meinung, dass mein Handeln in der von mir "verdächtigten" Situation richtig war (das ist auch die Meinung der Kollegen und Ärzte der Station) und würde es grundsätzlich auch nochmal so machen.
Aber irgendwas davon muss ja so gravierend falsch gewesen sein, dass ich deswegen durchgefallen bin.
Und wenn ich nicht weiß was, kann ich ja auch nicht dran arbeiten, es das nächste Mal besser zu machen.

Maniac:
Ja, das weiß ich, aber meine Note ist doch längst offiziell bestätigt.

Ich werde morgen mal in der Schule nachfragen, wie es mit diesem Antrag aussieht.
 
@ Maniac:

ok, aber die vielzitierten " fehler ", die dann ja in ihrer summe irgendwann mal zum durchfallen führen, haben die prüfer ja registriert und wahrgenommen.
und eigentlich könnten sie ja darüber auskunft geben.....
 
Das hört sicher einfacher an als es ist.
Prüfungen beginnen oft 2monate vor der mündlichen Prüfung, bei der dann der Prüfungsvorsitzende die Note feststellt - dann kann sie bekannt gegeben werden.
Wieviel Prüfungen habe ich bis dahin abgenommen als Prüfer?
Antrag auf Einsicht - weitere Wochen vergangen - ich könnte mich im Detail an die Prüfung der einzelnen Schüler nicht mehr erinnern.
Müssste mir das Prüfungsprotokoll holen, das aber als Dokument unter Verschluss genommen wurde mit dem Abschluss der Notenkonferenz.
Also muss das Dokument von der Schulleitung "geöffnet" werden, dazu benötige ich einen Antrag, dem natürlich statt gegeben wird, da ich das Recht auf Einsichtnahme habe. I.d.R. wird die Schulleitung dabei sein und nicht die Prüfer damit u.a. Diskussionen und Rechtfertigungsgespräche nicht geführt werden.
Terminsetzung, da die Einsicht nur unter Aufsicht geschehen kann, dass mit den Originalunterlagen nichts "passiert", hinsichtlich eines evtl. späteren Gerichtsverfahren.

Es wird heutzutage sogar jede Klassenarbeit in weiterführenden Schulen komplett aufgeschlüsselt, wie sich die Punkte zusammensetzen und wo die Fehler lagen.
Das ist aber keine Klassenarbeit, bei diesen wird dies wie du beschrieben hast gehandhabt.
Hier gehts um ein staatliches Examen.
 
Renje:
Genau um dieses Prüfungsprotokoll geht es mir ja. Da muss ja drin stehen, warum ich durchgefallen bin.
Dass das nur unter Aufsicht eingesehen werden kann, ist mir durchaus klar.
Ich werde mich morgen mal in meiner Schule erkundigen und dann ggf. den Anwalt nochmal fragen.
 
Ich werde mich morgen mal in meiner Schule erkundigen und dann ggf. den Anwalt nochmal fragen.
Stelle einen Antrag auf Einsichtnahme und schaus dir dann an und gut isses.
Mach nicht zuviel Wirbel, dass wird dir in der Wiederholung sicher nicht positiv angerechnet.
 
Wie formuliert man denn sowas? Einfach ganz knapp "Antrag auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen" an meine Schulleitung gewidmet?
 
Genau
Das als Betreff Adressiert an die Schulleitung und dann

ich Bitte um... .. und einen Termin dafür.
Danke
 
Stelle einen Antrag auf Einsichtnahme und schaus dir dann an und gut isses.
Mach nicht zuviel Wirbel, dass wird dir in der Wiederholung sicher nicht positiv angerechnet.

Ich finde es nicht sonderlich schön zu wissen das man den Wirbel bewertet und nicht die Leistung. Bzw. der Wirbel die Leistung abwertet.
Ähnliches ist mir mal passiert als ich meinen Praxisanleiter kritisiert habe und der dann mal eben eine Gute Leisteung aus dem Grund zu einer schlechten Leistung gemacht hat. Das ist alles andere als eine persönlich Wertfreie und Objektive Bewertung.
 
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Ja. Prüfungsergebnisse und ihr Zustandekommen sollten für den Prüfling auf Antrag einsehbar sein und zwar ohne Knüppel, die einem in den Weg gelegt werden.
 
Ja. Prüfungsergebnisse und ihr Zustandekommen sollten für den Prüfling auf Antrag einsehbar sein und zwar ohne Knüppel, die einem in den Weg gelegt werden.
Es gab hier keinerlei Knüppel im Weg, da Irgendeine noch nicht einmal einen Antrag gestellt hat.

Sie hat den Prüfungsablauf aus ihrer Sicht hier geschildert.Frag die Kristallkugel: Bin ich durchgefallen? Ich habe schon zu diesem Zeitpunkt ein schlechtes Ergebnis befürchtet und denke, die Note war durchaus berechtigt. Das Examen ist eine Momentaufnahme und in diesem Moment waren ihre Leistungen einfach nicht ausreichend.

Nichtsdestotrotz sollte sie selbstverständlich das Protokoll einsehen, das ist ihr gutes Recht und im Hinblick auf die Wiederholungsprüfung auch sinnvoll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist jetzt vielleicht eine blöde Frage, aber mein ihr es ist besser, den Antrag schriftlich zu stellen oder "reicht" eine E-Mail?
 
Kleiner Tip: Behördliche Dinge immer schriftlich, da einer Unterschrift pflicht ist. (zumindest zu 99%)
 

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