Durchführungsverantwortung

Elisabeth Dinse

Poweruser
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29.05.2002
Beiträge
19.809
Beruf
Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
Akt. Einsatzbereich
Intensivüberwachung
Wie weit geht die Durchführungsverantwortung?

Sr. Martha schickt den Bufdi Bernd zu Fr. Meier zum Mobilisieren. Bernd gibt sein Bestes und setzt Fr. Meier in den Rollstuhl. Dabei beachtet er net die korrekte Sitzposition, so dass Fr. Meier kurze Zeit später aus dem Rollstuhl rutscht.
Bernd hat die Aufgabe angenommen. Ist er in der Durchführungsverantwortung? Kann er wissen, worauf es ankommt bei der Tätigkeit?

Doktor Karl beauftragt Sr. Martha Fr. Meier eine Injektion zu geben. Das verordnete Medikament zeigt Nebenwirkungen die für Fr. Meier fatale Folgen haben
Matha hat die Aufgabe angenommen. Ist sie in der Durchführungsverantwortung? Konnte sie wissen, dass es bei Fr. Meier infolge einer ihr bis dahin unbekannten Nebenerkrankung zu dieser Reaktion kommen konnte?



Elisabeth
 
Sind das jetzt rhetorische Fragen von dir? Willst du auf irgendwas hinaus?

Die Antworten sollten (dir) doch klar sein?!
 
Ah. Hab den Thread nicht gelesen.

Was du jetzt hier lesen willst, weiß ich trotzdem nicht so recht. Eine allgemeingültige Grenze "BisHierhinzähltdieDurchführungsverantwortung" werdet ihr wohl kaum festlegen können. Kommt ja nun auf die Tätigkeit und den betreffenden Personen an.
Aber diskutiert ihr mal drauf los :)
 
Ah. Hab den Thread nicht gelesen.

Was du jetzt hier lesen willst, weiß ich trotzdem nicht so recht. Eine allgemeingültige Grenze "BisHierhinzähltdieDurchführungsverantwortung" werdet ihr wohl kaum festlegen können. Kommt ja nun auf die Tätigkeit und den betreffenden Personen an.
Aber diskutiert ihr mal drauf los :)

Ditto.

Kann z.B. sein, das der Bufdi das transferieren in den RS bei seinen Einführungsveranstaltungen gelernt hat, und es auch vor dem Unfall mehrmals unter Aufsicht der exam. Kolleginnen gemacht hat. Und daher weiß, auf was es ankommt und er die volle Verantwortung tragen muss.
Er hätte es aber auch ganz verweigern können- Bufdi's sind ja keine Sklaven....


Auch dem Arzt hätte die Nebenerkrankung unbekannt sein können...
Wenn Sr. Martha die Nebenerkrankung tatsächlich unbekannt war, und auch nicht damit hätte rechnen können, wird sie mit Sicherheit nicht zur Verantwortung gezogen.

Es gab mal einen Fall, als eine Pflegehelferin versehentlich eine Spüllösung für eine Wunde an einen i.V.-Zugang anschloss- mit fatalen Folgen. Neben der Pflegehelferin waren auch die Stationsleitung sowie die verantwortliche examinierte Schichtleitung angeklagt- am Ende wurde nur die Helferin verurteilt.

Die Antwort ist immer von Fall zu Fall unterschiedlich. Trotzdem können wir uns nicht immer herausreden und mit dem Finger auf andere zeigen....
 
Wer hat an die Pflegehelferin delegiert? Oder war es so üblich, dass man dies einfach durchgehen ließ?

Elisabeth