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Die Mitgliedschaft hat sicherlich etliche Nachteile,
aber auch Vorteile, die man für sich selbst abwägen muß.
Das mit dem Militär ist Quatsch mit Soße und vom Hören-Sagen aus dem Mittelalter.
Der Vergleich träfe bei den freien Pflegekräften, wenn man die gleiche Aera zu Grunde legt im selben Maße zu.
Was man beachten muß, ist tatsächlich, daß es sich um einen Mitgliedsvertrag handelt.
Die Schwesternschaften benachteiligen ihre angestellten Mitglieder jedoch nicht gegenüber den freien Mitarbeitern.
Im direkten Vergleich schnitten aus meinen Erfahrungen die DRK- Schwestern im Konfliktfall besser ab, als die freien Schwestern. Sie wurden von der Schwesternschaft dann sehr gut vertreten, während die freien Schwestern sich mit einem eigenen Anwalt und persönlich einsetzen und oftmals alleine aktiv werden mußten.
Die Schwesternschaft ist zwar der Arbeitgeber, aber die Schwesternschaft besteht aus der Gesamtheit ihrer Mitglieder gebildet, die in der Mitgliederversammlung Stimmrechte haben.
Dadurch erhalten die Mitglieder keinen Arbeitnehmerstatus und können zb. nicht am Betriebsratssitungen teilnehmen. Für die DRK Mitglieder ist der Beirat zuständig.
In der Praxis sieht das dann zb. so aus, daß ein DRK Angestellter nicht vom Klinikbetreiber abgemahnt werden kann, sondern dieser muß zunächst mit der Oberin in Verbindung setzen und diese entscheidet dann, ob das Verhalten eine Abmahnung zuläßt.
Positiv fanden viele Kollegen, daß sie bei einem Ortswechsel in eine andere DRK Schwesternschaft überwiesen werden konnten, und zb. daß sie nach einer Familienpause, problemlos einen Arbeitsplatz erhielten, und das zu Zeiten in denen von Pflegenotstand keine Rede war.
Nun muß man das aber nicht alles beschönigen. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten könnte es durchaus im Einzelnen Probleme geben.
Das betrifft aber auch die kirchlichen Arbeitgeber.
liebe Grüße Fearn