DRK-Uniklinik?

Veee

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21.03.2008
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30
Ort
Steinfurt
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegeschülerin
Hallo,

ich habe mich bei der Uniklinik Köln beworben und geantwortet hat die Deutsche Rote Kreuz Schwesternschaft. Was hat das zu bedeuten? Haben die auch eine tarifliche Bindung? Ich war etwas verwirrt.
Könnt ihr mir das erklären?

Danke im Voraus
 
CLICK

Du könntest Dir zb. die Satzung des DRK ansehen.CLICK

Liebe Grüße fearn
 
Hiho!

Die DRK Schwesternschaften haben mit manchen Kliniken einen sogenannten "Gestellungsauftrag", d.h. sie stellen für das Uniklinikum Köln die Pflegekräfte.

Du würdest Mitglied bei der DRK Schwesternschaft, würdest aber im Uniklinikum Köln arbeiten.
Du wirst aber keinen Arbeitsvertrag erhalten, lediglich eine Mitgliederordnung. Sie bezahlen das selbe, wie die öffentlichen Kassen, bzw. richten sich auch nach Tarifveränderungen (s.o.).

MfG
Tool
 
Da ich in der UK-Köln arbeite, bin ich mir sicher das die DRK-Schwesternschaften kein Personal stellt.
 
Richtig, die Uniklinik Köln hat mit dem DRK nix zu tun. Ich glaube die TE meint die Uniklinik Bonn, die sowohl selbst Leute anstellt, die nach TVL eingestellt werden, als auch Schwestern vom DRK beschäftigt...
 
Die Schwesternschaft ist die moderne Manifestation des Mutterhausprinzips.
Ähnliche (ehr noch schlimmere) Struktur wie bei diversen ordensgeführten Häusern.

Ohne Mitgliedschaft kein Job.
Sexismus - Männer dürfen keine Mitglieder sein.
extreme militärähnliche Hirarchie
veraltates Berufsbild (fehlen nur noch die Schwesternhäubchen)
dient grundsätzlich der Kontrolle und Unterdrückung der eigenen Berufsgenossen
eine Schwesternschaft ist keine Berufsorganisation im positiven Sinne wie der DBfK oder eine Pflegekammer

btw: Ich arbeite für eine DRK Schwesternschaft

Kleiner Nachtrag. Als Schwesternschaftmitglied gilst du nicht als Angestellter im juristischen Sinne. Deine Arbeit dort unterliegt nicht dem gängigen Arbeitsrecht, weil du vor dem Gesetz kein Arbeiter bist.
 
Sexismus - Männer dürfen keine Mitglieder sein.
[...]
extreme militärähnliche Hirarchie
veraltates Berufsbild (fehlen nur noch die Schwesternhäubchen)
dient grundsätzlich der Kontrolle und Unterdrückung der eigenen Berufsgenossen
eine Schwesternschaft ist keine Berufsorganisation im positiven Sinne wie der DBfK oder eine Pflegekammer

btw: Ich arbeite für eine DRK Schwesternschaft

Kleiner Nachtrag. Als Schwesternschaftmitglied gilst du nicht als Angestellter im juristischen Sinne. Deine Arbeit dort unterliegt nicht dem gängigen Arbeitsrecht, weil du vor dem Gesetz kein Arbeiter bist.

Also ich bin ebenfalls über eine DRK-Schwesternschaft angestellt und arbeite an der Uniklinik FFM, aber die von dir angeführten Kritikpunkte konnte ich bisher noch nicht nachvollziehen.

Ich bin definitiv männlich, hab eben extra nochmal nachgeschaut-Alles da-.
Von militärischen Führungsstrukturen habe ich auch noch nichts bemerkt, dass es eine Mutter-Oberin und der gleichen gibt stört mich wenig.
Schwesternhäubchen hab ich hier auch noch keine gesehen.

Deinen letzten Absatz halte ich -entschuldige bitte- für Blödsinn, kannst du deine Aussage belegen? Selbstverständlich bist du vor dem Gesetz ein Arbeitnehmer und unterliegst somit auch den entsprechenden Gesetzen. Oder bist du vielleicht ehrenamtlich tätig?

Ob eine Schwesternschaft ein guter Arbeitgeber ist oder nicht steht wieder auf einem völlig anderen Blatt. Hier wird es vermutlich wie so oft Unterschiede zwischen den einzelnen Schwesternschaften geben.

Gegen Unterdrückungsversuche - die es bei vielen anderen Arbeitgebern auch gibt- kann man sich wehren.

Gruß
B.
 
Liegt vielleicht daran, dass meiner Schwesternschaft das Haus zu 100% gehört.
 
Also ich bin ebenfalls über eine DRK-Schwesternschaft angestellt und arbeite an der Uniklinik FFM, aber die von dir angeführten Kritikpunkte konnte ich bisher noch nicht nachvollziehen.

Ich bin definitiv männlich, hab eben extra nochmal nachgeschaut-Alles da-.
Von militärischen Führungsstrukturen habe ich auch noch nichts bemerkt, dass es eine Mutter-Oberin und der gleichen gibt stört mich wenig.
Schwesternhäubchen hab ich hier auch noch keine gesehen.

Deinen letzten Absatz halte ich -entschuldige bitte- für Blödsinn, kannst du deine Aussage belegen? Selbstverständlich bist du vor dem Gesetz ein Arbeitnehmer und unterliegst somit auch den entsprechenden Gesetzen. Oder bist du vielleicht ehrenamtlich tätig?

Ob eine Schwesternschaft ein guter Arbeitgeber ist oder nicht steht wieder auf einem völlig anderen Blatt. Hier wird es vermutlich wie so oft Unterschiede zwischen den einzelnen Schwesternschaften geben.

Gegen Unterdrückungsversuche - die es bei vielen anderen Arbeitgebern auch gibt- kann man sich wehren.
Herzlichen Glückwunsch - ich kenne es auch nur so, dass Männer keine Mitglieder der Schwesternschaft werden können, sondern "nur" Angestellte des Roten Kreuzes.
Was mir zu denken gibt, dass du nicht dem Vereinsrecht unterliegst, den das tun die ordentlichen Mitglieder der Schwesternschaft. Vielleicht sind Männer dann doch keine ordentlichen Mitglieder?
Da verwundert mich die Schwesternschaft mal wieder.
 
CLICK

Die Mitgliedschaft hat sicherlich etliche Nachteile,
aber auch Vorteile, die man für sich selbst abwägen muß.

Das mit dem Militär ist Quatsch mit Soße und vom Hören-Sagen aus dem Mittelalter.
Der Vergleich träfe bei den freien Pflegekräften, wenn man die gleiche Aera zu Grunde legt im selben Maße zu.

Was man beachten muß, ist tatsächlich, daß es sich um einen Mitgliedsvertrag handelt.

Die Schwesternschaften benachteiligen ihre angestellten Mitglieder jedoch nicht gegenüber den freien Mitarbeitern.

Im direkten Vergleich schnitten aus meinen Erfahrungen die DRK- Schwestern im Konfliktfall besser ab, als die freien Schwestern. Sie wurden von der Schwesternschaft dann sehr gut vertreten, während die freien Schwestern sich mit einem eigenen Anwalt und persönlich einsetzen und oftmals alleine aktiv werden mußten.

Die Schwesternschaft ist zwar der Arbeitgeber, aber die Schwesternschaft besteht aus der Gesamtheit ihrer Mitglieder gebildet, die in der Mitgliederversammlung Stimmrechte haben.
Dadurch erhalten die Mitglieder keinen Arbeitnehmerstatus und können zb. nicht am Betriebsratssitungen teilnehmen. Für die DRK Mitglieder ist der Beirat zuständig.

In der Praxis sieht das dann zb. so aus, daß ein DRK Angestellter nicht vom Klinikbetreiber abgemahnt werden kann, sondern dieser muß zunächst mit der Oberin in Verbindung setzen und diese entscheidet dann, ob das Verhalten eine Abmahnung zuläßt.

Positiv fanden viele Kollegen, daß sie bei einem Ortswechsel in eine andere DRK Schwesternschaft überwiesen werden konnten, und zb. daß sie nach einer Familienpause, problemlos einen Arbeitsplatz erhielten, und das zu Zeiten in denen von Pflegenotstand keine Rede war.

Nun muß man das aber nicht alles beschönigen. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten könnte es durchaus im Einzelnen Probleme geben.
Das betrifft aber auch die kirchlichen Arbeitgeber.

liebe Grüße Fearn
 

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