Dokumentation in BTM - Büchern

urmel

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11.02.2002
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291
Hallo zusammen!
Mich interessiert, wie die BTM-pflichtigen Medikamente ausgetragen werden. Macht das nur eine/r, oder machen das alle? Wird jede Ampulle einzeln ausgetragen bzw. eingetragen? Wie läuft das mit den Kontrollen des BTM Buches und wie oft?

Merci für die Mühe :!:

LG
urmel
 
Hallo Urmel,
die examinierte Pflegekraft, die auf ärztl. Anordnung ausgibt/verabreicht, trägt auch ein!!
Auch jede Teilmenge!! Bei Restvernichtung Gegenzeichnung durch 2. Pflegekraft!
kontrolle durch OA/Ltd. Arzt jederzeit möglich!!!
Unterschrift anordnender Arzt nicht vergessen.
Genaue Regelungen im BTMG/AMG !!
 
Tach,

wer dem Patienten das Medikament verabreicht muss auch austragen !!!So läuft das bei uns !!! Jede Ampulle wird ausgetragen wenn es verschiedene Patienten sind. Nach jedem Austrag wird der Bestand kontrolliert und vom Arzt unterschrieben.

LG ute
 
Also bei uns läuft das von Station zu Station verschieden.
Bei den einen wird das Medikament direkt im Giftbuch ausgetragen von demjenigen, der es auch verabreicht, und bei uns gibts so einen Vordruck, wo man den Tag über die Med. austrägt mit Namenskürzel. Im Nachtdienst wird dann vom Kollegen das alles ins Giftbuch übertragen und er unterschreibt dann auch alles. Ist rechtlich allerdings nicht in Ordnung.
 
Hallo Isa,
das habe ich auch schon erlebt, allerdings war es so, dass nur die Stationsleitung das Buch geführt hat (warum auch immer???), und es gab einen wahnsinnigen Ärger deswegen. Denn nicht nur, dass das Pflegepersonal keinen "Zugriff" auf das Giftbuch hatte, es wurde auch in eine Liste eingetragen, die offen zugänglich für jeden in der Tür eines Schrankes hing und in der man mit Bleistift die Medikamente austrug. Es kam eben ständig zu "Unstimmigkeiten" zwischen Buchbestand und dem tatsächlichen Bestand (wen wunderts?) und daraufhin kam eben dieser Ärger....allerdings ohne jede Konsequenz für as dortige Personal, auch nicht für die Stationsleitung.....verstehe einer noch die Welt...naja.

LG
urmel
 
Hi !
Bei uns hat pro Schicht immer eine ex. Pflegekraft den Giftschrankschlüssel an sich. Sie ist verantwortlich für das herausgeben des Medikamentes und für das Eintragen in das Buch. Pro Schicht wird der komplette Bestand einmal geprüft. In einem seperaten Buch muß die zust. Schwester / der Pfleger nach Kontrolle der Gifte unterschreiben.
Gruß Suse
 
Hallo Urmel,
die examinierte Pflegekraft, die auf ärztl. Anordnung ausgibt/verabreicht, trägt auch ein!!
Auch jede Teilmenge!! Bei Restvernichtung Gegenzeichnung durch 2. Pflegekraft!
kontrolle durch OA/Ltd. Arzt jederzeit möglich!!!
Unterschrift anordnender Arzt nicht vergessen.
Genaue Regelungen im BTMG/AMG !!


Hallo Leute!
Bei uns stellt sich gerade die Frage ob es rechtens ist, die BTM-Medikamente erst in einem extra Buch vorab auszutragen und eine zuständige Schwester dann alles in das originale Giftbuch überträgt? Da hier der Stand 2002 ist möchte einfach nur wissen ob die Regelung noch immer so besteht!?
 
Hallo Sunny,

die Angaben von Flexi sind immer noch relevant.
Die Art wie es bei euch gehandelt wird ist im absoluten "Graubereich", dadurch kann es zu Übertragungsfehlern und ggf. auch Manipulationen kommen.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallöle,


die Formen, welche in den vorigen Beiträgen erwähnt werden, kenne ich überhaupt nicht.
Seit ich denken kann trägt der "Entnehmer " das BTM unter Ausfüllung aller Zeilen, also Name, Geburtsdatum des Empfängers...etc. aus und kontrolliert auch gleich den Bestand.
Bei uns wird das BTM Buch und der Bestand auch regelmäßig von der Apotheke kontrolliert, da weis ich allerdings nicht genau ob das Standard ist.

Irgendwelche Übertragungen durch Zweite oder Dritte ist mir völlig fremd und eigentlich müsste man doch von selbst darauf kommen, das derartige Handlungen nicht rechtens sind.


Gruß
Dennis
 
Bei uns im Haus ist es so, dass der, der entnimmt auch einträgt, Datum, Patientenname, Menge, aktueller Bestand. Das muss nicht die Stations- oder Schichtleitung machen, sondern, der der wie gesagt entnimmt.
Bei jedem Schichtwechesel werden die "Gifte" gezählt...
Zwei müssen nur unterschreiben, bei Fehleintrag, Apotheke oder wenn etwas zu Bruch geht
 
Hallöle,


die Formen, welche in den vorigen Beiträgen erwähnt werden, kenne ich überhaupt nicht.
Seit ich denken kann trägt der "Entnehmer " das BTM unter Ausfüllung aller Zeilen, also Name, Geburtsdatum des Empfängers...etc. aus und kontrolliert auch gleich den Bestand.
Bei uns wird das BTM Buch und der Bestand auch regelmäßig von der Apotheke kontrolliert, da weis ich allerdings nicht genau ob das Standard ist.

Irgendwelche Übertragungen durch Zweite oder Dritte ist mir völlig fremd und eigentlich müsste man doch von selbst darauf kommen, das derartige Handlungen nicht rechtens sind.


Gruß
Dennis

Un das ist es ja auch, als ich das erste mal BTM austragen wollte, wusste ich garnicht wie mir geschieht, als ich das extra Heft sah. Wenn du aber neu in einer Klinik bist und es hier als "Hausstandart" abgetan wird und es wohl nie Probleme bie Kontrollen gab Jahre lang, musst du natürlich erstmal für eine Diskusion rechtliche Grundlagen vorweisen und diese wollte ich hier erhalten und desswegen nochmal Danke.
 
Hallo Sunny,

im BtMVV § 13 ist dies geregelt.

BtMVV - Einzelnorm

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo zusammen..

Ich bin ja in der Heimbeatmung, und unsere Pat. bekommt tägl.insg. 1,5 mg MSI/ Intervallspiegel gespritzt. Na auf jeden Fall haben wir nur Vordrucke auf die wir es eintragen müssen. Der Arzt macht dann bei vollem Blatt sei OTTO drunter und wir häften das Ding dann ab. Auch die PDL und Kollegen sehen das Dokument immer ein. Letztens haben wie eine neue MA bekommen, die nachdem eine Amp. in der Packung kaputt war, das auch eingetragen hat, und dann ein neues Blatt angefertigt hat. Eigentlich ok, nur wollte sie das Blatt, wo mein OTTO schon drauf war den Schredder fressen lassen(hatte es mit Heim genommen). Habe ihr gesagt das es ein Dok. ist und sie das zu unterlassen hat, weil DOKUMENT!!!
Bisl war sie geschockt, und ich meinte dann da ist mein OTTO drauf und der Arzt hat das neu angelegte Blatt ja auch schon gesehen....

Wäre für unser Team voll MIST gewesen..
Also wer BTM verabreicht, MUSS das auch selber austragen.Oder wie in dem einen Fall(das HL,PDL das Giftbuch hat) würde ich sie mit zum injizieren nehmen und zusammen austragen. Sonst würde ich erst gar nichts verabreichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer das Medikament verabreicht, schliesst es aus dem Tresor aus und nimmt sich das passende BTM-Buch.

Wir tragen den Pat. Namen ein, den Ausgang und die Restmenge (nach persönlicher Kontrolle), dann reicht es den anordnenden Doc hinzuschreiben.
Persönliche Unterschrift ist ok, aber nicht zwingend nötig...

FERTIG!

BTM-Buch Kontrolle: mit Doktor zusammen---denke (weiß es nicht 100% genau) alle 4 Wochen...

:roll:tattoonurse
 
Ganz klar wird das Medikament von demjenigen ausgetragen, der es verabreicht. Überprüft wird das Giftbuch 1x wöchentlich von unserer Öse, gelieferte Medikamente werden vom Arzt bestätigt.
Ärger gibt´s komischerweise nur, wenn was fehlt, nie wenn was zuviel ist......gg (gibt ´ne lustige Stationsfeier...lol)
Gruss von Streycat
 
Hallo,

in dem Zusammenhang hab ich mal eine blöde Frage: Wie handhabt ihr die farbigen Eintragungen in Euer BTM-Buch? Schreibt Ihr entsprechend der "Schichtfarbe", also z.B. rot für die Nachtwache?
Irgendeiner meiner Kollegen hat behauptet, dass das nicht erlaubt sei und wir einheitlich nur mit blau oder schwarz eintragen dürfen. Ich persönlich finds aber sehr viel übersichtlicher, wenns farblich abgegrenzt ist wie in der normalen Doku auch.

Danke für Eure Antworten, Gruß Schreiberling
 
Ich find farbige EIntragungen Schwachsinn, aber warum sollte es verboten sein?
Lediglich wenn grün verwendet wird gibts oft Probleme, da das nicht immer vernünftig kopiert werden kann...
 
Hallo,

BTM werden bei uns genauso wie alle Eintragungen in schwarz oder blau geschrieben.
Wenn BTM's von der Apotheke kommen werden diese in rot eingetragen als Zugang, ansonsten ist es bei uns nicht bunt.
Grüner Kugelschreiber ist meines Wissens nicht dokumentenecht und verblasst mit der Zeit.

Die Vorgabe unseres Hauses ist: Dokumentenechte Stifte zu verwenden.

Schönes Wochenende
Narde
 
Die Dokumentation in BTM Büchern ist laut BTMG geregelt. Jede applizierende Pflegekraft muss doch mit vollem Vor- und Zunamen die Injektion in dem BTM Buch lesbar unterschreiben, Namenskürzel, Vornamen, etc. sind doch nicht erlaubt oder irre ich mich da?

Habe PDL öfter daraufg hingeiwesen, dass in unseren BTM Büchern wegen unleserlichkeit der Namen der Pflegekräfte, oder durch Angabe von Namenskürzeln nicht nachvollzogen werden kann, wer das BTM Mendikament injiziert hat. Bis jetzt hat die PDL nix unternommen um dieses zu ändern. Wie ist die Rechtslage, ist es sogar im Sinne des StGb strafbar, nicht mit seinem vollen Namen zu unterschreiben, wenn man ein BTM Medikament injiziert hat? Mat sich die PDL strafbar in dem sie nichts unternimmt?

Mich würden Eure Meinungen dazu interssieren!
 
Hallo Deichkind,

ich habe dich an den schon bestehenden Thread angehängt.

Es ist richtig, es muss eine Unterschrift enthalten sein, aber diese muss nicht "gemalt" sein, meine Unterschrift muss als solche erkennbar sein.
Unterschrift - Wikipedia

Schönen Abend
Narde
 

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