Dienstplangestaltung in der ambulanten Pflege

hannasu

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20.12.2010
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103
Beruf
GuK
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Pflege
Funktion
Wundexpertin ICW
Hallo zusammen,

ist es ok, jemanden einen Dienst einzuplanen, der nur evtl. notwendig werden wird?
Wir haben zur Zeit sehr viel Zulauf und es könnte sein, dass man an den kommenden WE eine zusätzliche Tour fahren muss.
Dies betrifft den November Dienstplan, der heute ausgehängt wurde.
Müsste das dann als Rufbereitschaft vergütet werden?

Danke schonmal!
 
Ich würde sagen: "Ja!"

Denn der MA, der nur evtl. benötigt wird, muss bereit sein und kann sein freies Wochenende nicht ungehindert genießen.
Und zweitens, wie soll welcher MA wissen, dass er sich bereithalten soll?

LG opjutti
 
JA zu OK oder zur Bereitschaftt? ;)


Es ist ja sicher nicht als Bereitschaftsdienst deklariert, also ist es erstmal ein Dienst der angetreten werden muss.

Wenn dieser kurzfristig nicht nötig wird, muss der AG mit dem MA Rücksprache halten.

Aus Erfahrung heraus ist es eimfacher einen MA zu fragen, ob er das WE nicht doch frei haben möchte, als einen MA vorm freien WE zu fragen, ob er nicht doch arbeiten möchte ;-)
 
Guten morgen!
Danke für eure Antworten! @ Opjutti: gleiche Frage, die Maniac schon gestellt hat: ist es ok so, oder sollte es ein vergüteter Bereitschafsdienst sein?
Im Dienstplan ist es bereits als zusätzliche Tour geplant - nur ist es eben nicht klar, ob sie benötigt wird.
Wenn sie dann nicht benötigt wird, könnte dann der MA nicht (theoretisch-wird wohl kaum einer machen) darauf bestehen, die eingeplanten Stunden auch zu arbeiten?
 
Hallo Hannasu,

es sollte ein Rufdienst sein, der auch als solcher vergütet wird. Damit ist der MA telefonisch erreichbar, aber er muss nicht an einem bestimmten Ort sitzen und warten, bis er benötigt wird. Der MA kann zu Hause sein und ein ganz normales Wochenende genießen, mit dem Hintergrund, immer das Handy oder ein Telefon bei sich zu haben.

Es kommt darauf an, als was der Dienst dem MA verkauft wird:

Rufdienst: der MA ist zu Hause und wird angerufen, wenn er für die Tour tatsächlich benötigt wird. Er muss sich dann auf den Weg machen und somit zählt auch der Arbeitsweg hin und zurück zur anrechenbaren Arbeitszeit im Rufdienst.
Der Rufdienst sollte dann aber auch Rufdienst plus Einsatzzeit vergütet werden.
Wie viele Stunden die Rufdienstzeit sein soll müsstest du anhand deiner Tourenzeit festlegen? Der MA muss wissen, ab wann er nicht mehr bereitstehen muss.
Z. B.: wenn du sagst, du brauchst ihn evtl. nur für die morgendliche Tour = 6 Stunden (6 -12 Uhr) und für die Abendtour nicht mehr, dann endet der Rufdiensteinsatz nach 6 Stunden = 12 Uhr, für den MA. Ab 12 Uhr hat er frei und darf auch nicht mehr angefordert werden.

Bereitschaft: der MA muss anwesend sein und dafür muss ihm ein Raum zur Verfügung gestellt werden, in dem er auf seinen evtl. Einsatz wartet. Diese Zeit muss mit entsprechenden Bereitschaftsaufschlag vergütet werden, egal, ob er arbeitet oder nicht.

LG opjutti
 
Vielen Dank!
Ich denke, es wird immer bereits Freitags entschieden sein, ob der Dienst fällig ist oder nicht.
-somit ist es dann auch keine Rufbereitschaft wenn ich das richtig verstanden habe. Der Dienst wird aus dem DP gestrichen und damit hat sich's.
Ich kann dann aber auch nicht z.B. Samstags umentscheiden und den ursprünglich geplanten MA doch anfordern.
Richtig?
 
Hallo Hannasu,

aus Kostengründen ist ein solches Procedere verständlich. Wenn du niemanden benötigst, brauchst du auch nix bezahlen.
Allerdings kannst du dann tatsächlich nicht kurzfristig reagieren und den MA anfordern. Denn der hat ja eigentlich FREI! und muss nicht kommen.

Für die MA finde ich das schon problematisch,wenn erst einen Tag vorher entschieden wird, muss gearbeitet werden oder nicht?
Der DP steht und plötzlich wird ein Dienst gestrichen oder angeordnet. Wie entscheidest du dann, wer den Dienst macht? Sind deine MA so kurzfristig bereit den Dienst zu übernehmen und wie wird der dann vergütet?

Planungssicherheit für dich, aber auch deine MA sieht anders aus!

LG opjutti
 
Entweder muss das als Rufbereitschaft eingetragen und dann so vergütet werden, wenn es nicht zum Einsatz kommt, oder der MA könnte auch die Bezahlung für den gesamten Dienst einfordern, wenn es nicht als Rb gekennzeichnet ist. Denn so wieder Mitarbeiter eine Bringepflicht hat, hat der AG eine Holpflicht, wenn er dann aber im geplanten Dienst für den MA nichts zu tun hat, erhält der MA die geplanten Stunden trotzdem als Arbeitszeit gut geschrieben.
 
Ich finde die Situation auch nicht zufriedenstellend! Bin jetzt eben am überlegen, wie man es verbessern kann.
@Barotrauma: genau das habe ich mir auch gedacht!

Ich muss dazu sagen, dass nicht ich den Dienstplan schreibe, sondern meine Kollegin (ich werde als stellv. PDL gerade eingearbeitet und mache nebenher auch die Weiterbildung).

Es war in letzter Zeit einfach problematisch: die Arbeit nimmt zu, die MA sind an ihren Grenzen und wollen dann einfach nicht an den freien WE arbeiten! (Kann ich total verstehen!)

Wir haben tgl. eine Rufbereitschaft auf welche zB der Hausnotruf läuft. Diese RB wird unter allen MA verteilt. Evtl. könnte man das am WE auch koppeln...!
 
Ist bei uns auch so.Man wird mit einem Hintergrunddienst geplant.Erst am Tag vorher wird gesagt ob man gebraucht wird oder nicht.Zählt sowas auch als Bereitschaft?
 

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