Dienstplan geändert, wegen Fehler der Leitung

flipflop

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11.05.2012
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Hallo!

Ich ( KiKra-***, aber in der Altenpflege) habe mich tierisch geärgert: hab meinen letzten Urlaubstag, da klingt das Telefon - Arbeit dran. Ja, die Kollegin mit der ich morgen Dienst hab, hat seit Monatsbeginn weniger Stunden und jetzt muß der Dienst (meiner) für das WE geändert werden, weil im DP noch die alte Stundenzahl eingeplant wurde . Soll heißen: aus dem kurzen SD wird ein langer und die Kollegin (Pflegehelferin) macht den kurzen dann. Da hab ich abgelehnt, weil ich erstens die nächsten 3 WE nacheinander arbeiten muß, zweitens auch nur Teilzeit bin, weil Mama und drittens der Wohnbereich auf dem ich arbeiten muß, nicht mein sonstiger ist und ich mich nicht auskenne, aber stundenweise alleine klarkommen muß bis die Kollegin zur abendl. Versorgung kommt.
Da hab ich dann zu hören bekommen, das die Leitung die Kollegin dann unter der Woche rausnehmen muß und somit viele andere Dienstplanänderungen bei anderen kommen - wollen mir also ein schlechtes Gewissen machen. Darauf sagte ich, das ich aber nichts dafür kann, wenn Leute fehlen ( stellen ja auch net ein ). Zum Schluß hieß es, das ich morgen kurzen Dienst hab und es mit der Kollegin selber klären muß- wieso krieg ich jetzt das Problem aufgehalst? Da hab ich geantwortet, das mir ja gar nichts anderes übrig bleibt,als zu tauschen ( weil ich sonst den Unmut der Kollegen abkriege)
Ich find das so unverschämt- nie wirste in Ruhe gelassen, net mal im U. Ist denn sowas ok ? Der Fehler liegt doch bei der Leitung, die können die Mehrstunden doch als Überstunden vergüten ( obwohl es da auch sehr bei uns hängt mit der Überstundenanerkennung).
Ich werde nächste Woche mit der Leitung da nochmal reden und sagen, wie unprofessionell das ist und das ich im übrigen diesen Monat regulär auch statt 80 über 90 h hab und werd nur 80 h vergütet kriegen. Muß man sich denn sowas bieten lassen ? Ist keine Ausnahme bei uns.
Danke für`s " Zuhören" und Frustabbauen.
 
Was du dir bieten lässt, entscheidest allein du.
Was sagt denn der Betriebsrat?
 
Der Dienstplan ist ein rechtsgültiges Dokument, das nicht so mir nichts dir nichts geändert werden kann.
Ohne dein Einverständnis geht das nicht.
 
Der Fehler liegt doch bei der Leitung, die können die Mehrstunden doch als Überstunden vergüten ( obwohl es da auch sehr bei uns hängt mit der Überstundenanerkennung).
Also man kann ja Stationsleitungen einiges vorwerfen, aber nicht, dass sie nicht mal eben den Tarifvertrag des jeweiligen Trägers außer Kraft setzen. Diese Befugnis haben sie nicht.

Man kann sich's auch einfach machen und die Leitung zum Sündenbock für alles und jedes erklären.
 
Und wie hast Du nun gearbeitet? So wie die Leitung sollte? Wenn ja, ist doch alles gut, die Leitung hat ihren Willen, damit ist für sie das Thema durch.
BettyBoo sagte es ja bereits, der DP ist ein für beide Seiten verbindliches Dokument! Änderungen gehen NUR im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn Du Deinen im DP geplanten Dienst machst, kann Dir nichts passieren. Das Problem hat der AG, es nennt sich im Fachdeutsch Organisationsverschulden.
 
Also man kann ja Stationsleitungen einiges vorwerfen, aber nicht, dass sie nicht mal eben den Tarifvertrag des jeweiligen Trägers außer Kraft setzen. Diese Befugnis haben sie nicht.

Man kann sich's auch einfach machen und die Leitung zum Sündenbock für alles und jedes erklären.

Naja, der AG (nicht die SL, sondern wirklich die Leitung mit Prokura) kann sich aber auch erkenntlich zeigen und zusätzliche Leitungen übertariflich vergüten lassen. Daran hindert ihn ja niemand.
Ich weiß das ist utopisch, aber rechtlich durchaus möglich.
 
Die schon. Aber die schreibt nicht die Dienstpläne und ruft auch nicht zu Hause an.

Es stört mich, wenn man die Falschen verantwortlich macht. Die SL kann was für den Fehler im Dienstplan und hat die TE zu Hause angerufen - was allerdings nicht verboten ist. Sie kann weder was für die Unterbesetzung noch für den Tarifvertrag, der zwischen Überstunden und Mehrarbeit unterscheidet.
 
Selbstverständlich kann ein Träger seinen SL untersagen, Mitarbeiter im Urlaub zu belästigen.
Verboten heißt hier wohl - rechtlich., gesetzlich. War und ist schon immer ein beliebtes Argument: was nicht gesetzlich verboten ist, ist automatisch erlaubt. Und natürlich muss der Mitarbeiter nicht ans Telefon gehen. Selber schuld.
 
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann wurde doch "nur" ihr Dienst für den Tag verlängert, oder?

Das ist möglich!

Das kann der AG auch ohne den Dienstplan zu verändern. Da ist es nur nett, dass sie noch vorher informiert wurde ;-)
 
Das ist kein simples Argument, sondern die gängige Rechtsauffassung in Deutschland.

Sorry, aber diese Blauäugigkeit ärgert mich einfach. Zum einen scheint kaum ein AN seine eigenen Rechte zu kennen, zum anderen vermutet er im mittleren Management sehr viel mehr Rechte, als diesem zur Verfügung stehen. "Die SL ist an allem schuld" ist mir ein zu simples Weltbild.

@Maniac: Inwiefern kann ich im Dienstplan eine Dienstform verändern, ohne dass das als Dienstplanänderung gilt?

Der Dienstplan ist verbindlich. Wenn da drin steht, dass ich am Samstag von acht bis zwölf arbeite, dann darf man das - nach Genehmigung des Planes natürlich - nicht einfach in neun bis 15 Uhr ändern. Es sei denn, ich werde gefragt und hab nichts dagegen.
 
@maniac:
das würde mich jetzt doch Interessieren wie du deine Argumentation stützt.

Ich habe einen bestimmten Dienst an diesem Tag, der verändert wird.

Aufgrund deiner Argumentation wäre es ja dann auch völlig in Ordnung, wenn ich statt FD, SD habe?
Der Dienst wurde ja dann auch nur ein bißchen verschoben?

Dienstplan also doch nicht verbindlich, oder nur eingeschränkt verbindlich?
 
Nicht verschieben, verlängern!

Also Überstunden (hier sogar nur Mehrarbeitsstunden) die im an den laufenden Dienst angehängt werden.

Edit: Claudias Beitrag erst jetzt gesehen... Aber selbe Antwort: Den Dienst verschieben geht nicht, aber den laufenden Dienst verlängern geht, sodenn es im Tarif oder Vertrag erwähnt ist. Und da gehe ich mal einfach von aus.
 
Das ist genauso eine Dienstplanänderung. Die ist nicht gestattet.

Es ist ja keine ungeplante Mehrarbeit aufgrund eines Notfalls oder sowas.
 
In den AVR zB gibts nen eindeutigen paragraphen dazu, der eben das gestattet!
Und hier wird nicht der "Notfall" genannt, sondern das übliche "dringend dienstliche Bedürfnis". Und das ist gegeben, wenn sonst niemand da ist.
Wenn dies ersichtlich ist, sollten solche Überstunden den tag vorher schon dem MA mitgeteilt werden.

Im TVÖD wirds nicht groß anders sein, denke ich...
 
Diese Regelung im TVÖD wäre mir neu.

Nicht die Bereitschaft zu Überstunden oder Mehrarbeit an sich, die steht da drin. Aber die Möglichkeit, den Dienst per Anordnung kurzfristig zu verlängern.

Kannst Du den Paragraphen aus dem AVR bitte mal verlinken?
 
Im Arbeitsrecht geht es weniger um Argumente, sondern um Aussagen, die dann auch belegt werden sollten.
Es macht ja für Fragesteller auch wenig Sinn, wenn sie dann beim AG "argumentieren", das hat Maniac oder Claudia im Forum geschrieben, und die müssen es ja wissen.
 
Das kann ich thorstein nur Recht geben.

@maniac:
jetzt wirds ein rumgeeier was du hier veranstaltest.

Zuerst darf man das.
Dann im AVR mit eindeutigem § den du aber nicht nennst,
TVÖD? nicht gwiss weiß man net

Übrigens die Mehrzahl der AG sind weder im AVR noch TVÖD!

Was ist jetzt mit der Verbindlichkeit von Dienstplänen nur bei bestehendem TV - oder wie jetzt?
 
Ich gehe davon aus, dass die Anordnung von Überstunden generell unter das Direktionsrecht des AG fällt, habe aber keine Lust jetzt 3 Stunden zu googeln um das für alle Tarifverträge mit Paragraphen zu hinterlegen, zusätzlich Urteile diesbezüglich rauszusuchen die dies bekräftigen oder ggf auch widerlegen können. Und wie wir wissen, gibt es zu den meisten solcher Streitfrage Präzednzfälle in beide Richtungen.

Bzgl AVR kenne ich mich aus und kann das natürlich auch relativ zügig belegen. Dazu schmeiße ich Google an und suche das raus:

Anlage 6:
§ 1 Anordnung von Überstunden
(1) Die auf Anordnung des Dienstgebers oder seines Bevollmächtigten bzw. des unmittelbaren Vorgesetzten nach Maßgabe des Absatz 3 Satz 1 geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit ( § 1 Abs. 1 bis Abs. 4 der Anlage 5 zu den AVR) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen, sind Überstunden. Sie dürfen nur angeordnet werden, wenn ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Die Mitarbeiter sollen möglichst gleichmäßig zu Überstunden herangezogen werden. Ist die Notwendigkeit von Überstunden voraussehbar, sollen sie spätestens am Vortag angekündigt werden.
(2) entfällt
(3) Gelegentliche Überstunden können für insgesamt sechs Arbeitstage innerhalb eines Kalendermonats auch vom unmittelbaren Vorgesetzten angeordnet werden. Andere Überstunden sind durch den Dienstgeber oder seinen Bevollmächtigten vorher schriftlich anzuordnen. Ein Anspruch auf Überstundenabgeltung für Arbeitsstunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit ( § 1 Abs. 1 bis Abs. 4 der Anlage 5 zu den AVR) hinaus geleistet werden, ohne dass diese als Überstunden nach Satz 1 oder Satz 2 angeordnet waren, besteht nicht. Satz 1 gilt nicht für Mitarbeiter der in § 8 Abs. 1 Buchstaben (a) - (c) der Anlage 5 zu den AVR genannten Einrichtungen, die unter die Anlage 2a zu den AVR fallen.
 
Also man kann ja Stationsleitungen einiges vorwerfen, aber nicht, dass sie nicht mal eben den Tarifvertrag des jeweiligen Trägers außer Kraft setzen. Diese Befugnis haben sie nicht.

Man kann sich's auch einfach machen und die Leitung zum Sündenbock für alles und jedes erklären.

Hallo!

Danke für euer Feedback !
Zu Claudia`s Meinung- also mit Leitung ist meine PDL gemeint, die verbummelt hat die korrekte Stundenzahl der Pflegehelferin in den DP von Mai richtig einzuplanen. Und das die PDL davon nichts wußte, ist ausgeschlossen( pflegt ein enges freundschaftliches Verhälnis zu der Kollegin) Somit hat die PDL dafür doch die Verantwortung. Und mir wurde deutlich gesagt, das wenn ich nicht wenigstens am So länger arbeite, dann der DP bei mehreren Kollegen nächste Woche umgeändert werden wird, damit die eine weniger Stunden hat. Das heißt im Klartext: mach ich es nicht, bin ich unkollegial und werd das auch zu spüren kriegen, zudem läuft meine Befristung Ende Juli aus. Somit sehe ich mich genötigt einzuwilligen.
 
Danke!
Lt. meiner DP-Führung hatte ich nach einem halben Jahr ca. 120 Überstunden, davon tauchen nur 59 h als gegeben im aktuellen DP auf. Und das geht allen so- hab Kollegen, die sagen: wozu soll ich die Mehrstunden aufschreiben, die z.Bsp. dr. Pflegeverzögerung entstehen, weil du bei nem Bewohner dr. AZ-Verschlechterung mehr Zeit gebraucht hast, ich krieg die eh nicht anerkannt oder bezahlt. Das wird dann als Einsatzbereitschaft abgetan.
 

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