[FONT=&]Vielen[/FONT] [FONT=&]Dank[/FONT] [FONT=&]für die Nachfrage einer zitierfähigen Quelle:[/FONT]
[FONT=&]Für den Straßenverkehr ist dies in § 1 StVO Abs. 2 geregelt:[/FONT]
[FONT=&]„[/FONT]
[FONT=&]Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet....oderbelästigt wird“.[/FONT]
[FONT=&]Die korrespondierende Regelung für das Gesundheitswesen ist in § 4 MPG festgehalten:[/FONT]
[FONT=&]„[/FONT]§ 4 Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten
[FONT=&](1) Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn[/FONT]
[FONT=&]1.[/FONT]
[FONT=&]der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender oder Dritter beisachgemäßer Anwendung, Instandhaltung und ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung über ein [/FONT]nach den Erkenntnissen der medizinischenWissenschaften vertretbares Maß hinausgehend[FONT=&] unmittelbar oder mittelbar gefährden...“[/FONT]
[FONT=&]Es greifen auch noch andere EU- bzw. nationale Regelungen, die man in einem eigenen Thread abhandeln könnte.[/FONT]
[FONT=&]Zusammengefasst entspricht der Zusatz von Kalium-Lösung zu einem vom Hersteller zugelassenen und mit CE-Kennzeichen versehenen Dialyse-Konzentrat nichtdem „Stand der Technik“. Damit tritt im vermuteten Schadensfall (Patientenrechtegesetz vom 26.02.2013: "[/FONT]
Die Behandlung hat gem. § 630a Abs. 2 BGB regelmäßig nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden,allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen.") Beweislastumkehr ein, d.h. der Anwender (Krankenhausträger, Dialyseprovider) muss nachweisen, dass eine Hyperkaliämie nicht durchseine Modifikation des Konzentrats entstanden ist. Die Produkthaftung geht somit vom Hersteller auf den Betreiber über.
[FONT=&]Hämodialysebehandlung ist nach dem Stand der Wissenschaft weder vorgesehen noch geeignet, Kaliumdefizite beim Patienten auszugleichen. Deshalb sind auchausschließlich Konzentrate mit einer maximalen Kalium-Konzentration von 4 mMol/L in der anwendungsgerechten Dialyselösung auf dem Markt verfügbar.[/FONT]
[FONT=&]Wenn ein Betreiber ausschl. Konzentrate mit niedriger Konzentration auf Lager hält (1 bis 3 mMol/L) und versucht dies durch Zuschütten eines Kaliumkonzentratesauszugleichen, so entspricht dies nicht dem „Stand der Technik“.[/FONT]
[FONT=&]Meines Wissens gibt es nur einen Schweizer Anbieter (Dr. Biechele), der Kaliumzusatzkonzentrate vertreibt (anderes nationales Recht, kein EU-Land!). Das Problemder korrekten Dosierung ergibt sich bereits aus der Fachinformation, in der darauf hingewiesen wird, dass bei Zusatz von 100 ml dieses Kalium-Konzentrates nur dann das Kalium um 1 mMol/L in der Endlösung angehoben wird, wennes sich um einen Kanister mit einem 34-fach Salzkonzentrat handelt. Typischerweise werden heute jedoch wegen des geringeren Lageraufwandes 45-fach-Konzentrate vorgehalten.[/FONT]
[FONT=&]Unabhängig davon ist auf Intensivstationen belegt (jetzt bitte nicht auch noch eine Quelle verlangen!!), dass es auf Grund der Belastung täglich zu Fehlanwendungenmit Medikamenten kommt. Für einen selbst modifizierten Kanister entsteht das Problem der Kennzeichnung (wir haben früher rote Plaketten mit Kette verwendet). Wird der „Panscher“ wegen eines Notfalls weggerufen, ist es denkbar,dass eine zweite Flasche hineingeschüttet wird oder bei einem anderen Patienten eingesetzt wird.[/FONT]
[FONT=&]Ich will die Liste der möglichen Fehler nicht noch verlängern (s. a. meine Ausführungen zur Kaliumkinetik bei HD), dank meiner persönlichen Berufserfahrung auf Intensivstationen seit 1969 (!) - seit 1972auf der Peritonealdialysestation an meiner damaligen Uniklinik -, könnte ich ganze Bücher über Zwischenfälle schreiben, mit denen keiner „gerechnet“ hatte. Bei Kalium hört bei mir allerdings die „Freundschaft“auf, da hier ein [/FONT]
kalkulierbares[FONT=&] hohes Risiko besteht![/FONT]
[FONT=&]Ich hoffe, Dein Krankenhausträger hat - wie in unserem Klinikum - [/FONT]
[FONT=&]im Intranet das CIRS-System implementiert, in dem [/FONT]anonym[FONT=&] Hinweise für das klinische Risikomanagement[/FONT][FONT=&] gegeben werden können. (
Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland ). Leider ist der Umgang mit einer Fehlerkultur im Gesundheitssystem in Deutschland noch recht unterentwickelt.[/FONT]
[FONT=&]Es steht Dir frei, unter Bezugnahme auf meine Ausführungen auch direkt auf der Homepage eine entsprechende Eintragung zu machen.[/FONT]
[FONT=&]Ich hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben.[/FONT]
[FONT=&]Gruß[/FONT]
[FONT=&]Juliano[/FONT]