Darf mein Arbeitgeber zu mir nach Hause kommen?

kleines84

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09.08.2010
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hallo ihr Lieben...
mir ist kürzlich folgendes passiert:
mein Haustelefon ist kaputt gegangen und konnte mich wegen Nachtdienst nicht sofort um Ersatz kümmern.
Mein Nachtdienst endete auf einem Montag morgen, da war der Ausfall fürs Wochenende bereits bekannt.
Am Dienstag war ich für eine Teambesprechung auf der Arbeit anwesend, wurde aber nicht auf eine Dienständerung hingewiesen bzw. gefragt ob ich am Wochenende statt Tagdienst den Ausfall im Nachtdienst abdecken würde.
Am Mittwoch und Donnerstag hatte ich frei und hätte laut Dienstplan am Freitag zum Frühdienst erscheinen müssen.
1 Tag nach der Dienstbesprechung, also am Mittwoch, stand meine Stationsleitung bei mir vor der Haustür um mir mitzuteilen das ich statt Frühsdienst am Freitag (Samstag & Sonntag Spätdienst) ab Freitag wieder Nachtdienst machen muss.
Eine Wahl wurde mir nicht gelassen.
Als ich das nächste mal auf meine Leitung getroffen bin, wurde ich aufgefordert meine Handynummer auf Station zu hinterlassen, damit er keine "Hausbesuche" machen muss...
ich fühle mich ungerecht behandelt, habe meine Handynummer natürlich nicht hinterlassen!
meine Frage: Darf mein Arbeitgeber bei telefonischer Nichterreichbarkeit Hausbesuche tätigen?
 
Er darf Dich anrufen und meines Wissens auch persönlich bei Dir vorbeikommen - aber er darf Dir keine kúrzfristigen Dienstplanänderungen aufs Auge drücken! Egal, auf welchem Wege: Fragen und Bitten ist gestattet, Befehlen nicht.
 
Die Dienständerung hätte er mir aber ja auch am Dienstag auf der Teambesprechung mitteilen können. Das er daran nicht gedacht hat, kann er sich aber doch nicht zum Anlass nehmen, mich in meinem Frei zu Hause aufzusuchen...
 
@kleines84:

Dienstpläne sind verbindlich und dürfen nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
Personalmangel ist kein Notfall!

Mein frei gehört mir - bei verdi schauen

Dieses Thema hatten wir schon sehr häufig.

Du mußt natürlich deine privaten Telefonnummern nicht rausrücken.

Das dein Chef mal vor den Tür steht, da wirst du nix machen können, aber du brauchst die Tür nicht aufmachen, dann wirds fad für deinen Chef.
 
Die Dienständerung hätte er mir aber ja auch am Dienstag auf der Teambesprechung mitteilen können. Das er daran nicht gedacht hat, kann er sich aber doch nicht zum Anlass nehmen, mich in meinem Frei zu Hause aufzusuchen...
Das ist doch kein Argument. Es könnte sich ja am Mittwoch was Neues ergeben haben.

Der AG darf Dich im Frei kontaktieren, über Telefon, E-Mail oder persönlich - wenn er die Kontaktdaten bereits hat. Du musst Deine Privatnummer, egal ob Handy oder Festnetz, nicht angeben - aber wenn er die Nummer schon hat, oder wenn Du im Telefonbuch stehst, dann darf er Dich anrufen. Nur darf er Dich nicht zu einer kurzfristigen Dienstplanänderung zwingen. Fragen aber kostet nichts. Das ist gestattet.
 
ich fühle mich ungerecht behandelt, habe meine Handynummer natürlich nicht hinterlassen!
meine Frage: Darf mein Arbeitgeber bei telefonischer Nichterreichbarkeit Hausbesuche tätigen?

Was ist daran ungerecht? Mit wem oder was vergleichst Du den Hausbesuch?

Ich kann verstehen, dass Du es so empfinden magst, aber wenn Du alle Gefühle weglässt und nur die Tatsachen nimmst, dann hat Dein Vorgesetzter nichts getan, was Rechtswidrigkeit und/oder eine Ungleichbehandlung darstellt.
Und dass Du an der Wohnungstür nicht auf einem "nein" bestanden hast ist zwar ebenfalls irgendwo verständlich, aber leider auch nicht dem Vorgesetzten anlastbar.
Und zu guter Letzt, hättest Du denn nein zur DP-Änderung gesagt, wenn er Dich am Montag im Dienst oder am Mittwoch in der Dienstbesprechung gefragt hätte?
 
...
Der AG darf Dich im Frei kontaktieren, über Telefon, E-Mail oder persönlich - ...

Wie renje aber schon sagte, Du musst nicht mit ihm reden. Du kannst am Telefon auch einfach auflegen und wenn er vor der Tür steht, nicht aufmachen.
 
Du musst keine Dienstplanänderung hinnehmen egal ob sie zwei Tage oder zwei Wochen vorher bekannt gegeben wird. Wenn du Spätdienst hast, dann hast du Spätdienst, eine Änderung geht nur, wenn du einverstanden bist, dass Gleiche beim Frei. Du musst auch nicht begründen, warum du nicht arbeiten kannst oder willst. Wie renje schon sagte, wenn der DP steht ist er verbindlich.

Ich hatte es auch schon, dass mir mit Abmahnung gedroht wurde, wenn ich nicht zum Dienst antrete, im 1. Fall hatte ich frei und der Dienst wurde mir einfach eingetragen, obwohl ich sagte ich kann da nicht, im zweiten Fall, wurde aus einer Spätschicht ein Nachtdienst gemacht, auch da habe ich dann deutlich gemacht, dass ich wie in meinem DP eingeteilt, zum Spätdienst erscheine.
Ich stellte dann klar, dass ich die Abmahnung gerne schriftlich hätte und das ich eine Kopie vom Dienstplan habe, mit der ich dann zusammen mit der Abmahnung zum Anwalt gehe. Wieß dann noch mal freundlich darauf hin, dass einseitige Dienstplanänderungen unzulässig sind und das Theam war ganz fix vom Tisch.
 
Du musst keine Dienstplanänderung hinnehmen egal ob sie zwei Tage oder zwei Wochen vorher bekannt gegeben wird. Wenn du Spätdienst hast, dann hast du Spätdienst, eine Änderung geht nur, wenn du einverstanden bist, dass Gleiche beim Frei. Du musst auch nicht begründen, warum du nicht arbeiten kannst oder willst. Wie renje schon sagte, wenn der DP steht ist er verbindlich.
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http://www.krankenschwester.de/foru...z/27917-arbeiten-trotz-frei-2.html#post268282
 
Wie renje aber schon sagte, Du musst nicht mit ihm reden. Du kannst am Telefon auch einfach auflegen und wenn er vor der Tür steht, nicht aufmachen.

Das wäre zwar unhöflich, aber möglich. Ich kann dem AG aber nicht verbieten, mich anzurufen oder mich zu besuchen. Und ein Regelverstoß oder eine Straftat ist es gleich zweimal nicht.

Für die Sache mit dem Dienstplan gibt's Gesetzesurteile, auf die Du Dich berufen kannst. Für die Kontaktaufnahme an sich nicht.
 
Gibt es Rechtsansprüche auf höfliche Arbeitgeber? Wäre mir nicht bekannt. Hier wurde ja niemand grob beleidigt o.ä.

Davon abgesehen taucht die GEZ uneingeladen auf, der Paketbote oder die Zeugen Jehovas - und ich muss zwar keinen davon in die Wohnung lassen, aber klingeln dürfen sie. Ergo kann ich's meinem Chef erst recht nicht verbieten.
 
Sorry, aber musste erstmal schmunzeln, als ich das gelesen habe...:mrgreen: Noch nie gehört, dass der Vorgesetzte seine Mitarbeiter Zuhause aufsucht aus solchem Anlass. Auch wenn´s nicht Unrecht ist, finde ich dies doch sehr übertrieben. Ansonsten ist ja mit den anderen Beiträgen schon alles gesagt.


Lg tictac:nurse:
 
Das wäre zwar unhöflich, aber möglich. Ich kann dem AG aber nicht verbieten, mich anzurufen oder mich zu besuchen. Und ein Regelverstoß oder eine Straftat ist es gleich zweimal nicht.

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1. Richtig, es wäre in der Tat sehr unfreundlich. Nur kann man so so machen AG mal zeigen, wie er mit einem umgeht. Ich persönlich würde es bei meinem AG sicher net machen, der begreift auch mit freundlichen Worten ein "nein". Mir ging es nur um das rechtliche.
2. Auch richtig, der AG kann erstmal machen was er will, dass kann man ihm erstmal nicht verbieten. Man kann ihm aber deutlich machen, dass man es als unhöflich empfindet, wenn man im Frei angerufen wird. Was er dann aus dieser Info macht steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt.
 
Sofern es hier nicht um eine Teilzeitangestellte geht, kann man das vergessen, die zitierten vier Tage, stammen aus dem Teilzeitbefristungsgesetz. Dann kommt's noch drauf an, was der Tarifvertrag sagt, aber die meisten Tarifverträge haben für den Fall keine geonderte Regelung (zumindest war auf Nachfrage bei verdi nichts entsprechendes bekannt) also greift die gesetzliche §106 GewO Weisungsrecht des AG, welches er aber mit Ausgabe des DP wargenommen und damit verbraucht. Jede Änderung ist dann nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
 
danke für die vielen Antworten =)
ich habe mich auch bei der MAV informiert und auch die haben mir gesagt er darf das... ich will meiner Leitung ja auch nich ans Leder, wollte nur mal hinterfragen wie die rechtliche Lage ist. Wie gesagt, hab mich ungerecht behandelt gefühlt aber meine Gefühle sollte ich aus der Sache am besten raushalten - dann klappts auch mit dem Arbeitgeber^^
 
Man kann seine Gefühle nicht raushalten, wenn einem eine Pistole auf die Brust gesetzt wird. :flowerpower:
 
Sofern es hier nicht um eine Teilzeitangestellte geht, kann man das vergessen, die zitierten vier Tage, stammen aus dem Teilzeitbefristungsgesetz. Dann kommt's noch drauf an, was der Tarifvertrag sagt, aber die meisten Tarifverträge haben für den Fall keine geonderte Regelung (zumindest war auf Nachfrage bei verdi nichts entsprechendes bekannt) also greift die gesetzliche §106 GewO Weisungsrecht des AG, welches er aber mit Ausgabe des DP wargenommen und damit verbraucht. Jede Änderung ist dann nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

Richtig, die 4 Tage KOMMEN daher, werden aber als Grundlage für entsprechendes Gerichtsurteile genutzt wo es um "normale" Dienstplanänderungen von VK geht!

Viele Häuser haben übrigens Dienstvereinbarungen mit den MAV/BR dazu aufgesetzt.
 
Man kann seine Gefühle nicht raushalten, wenn einem eine Pistole auf die Brust gesetzt wird. :flowerpower:

Aber Gefühle haben beim Thema "Arbeitsrecht" nichts verloren.

Ich muss nicht alles gut finden, was mein AG tut und lässt, aber so lange das alles rechtmäßig ist, kann ich nicht dagegen einschreiten. Und in Deutschland ist alles gestattet, was nicht ausdrücklich verboten ist.
 
Die Gefühle spielen spätestens dann eine Rolle, wenn das nächste Mal gefragt wird, ob man einspringen kann.
 

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