Darf ich als Arbeitnehmer während meiner Krankschreibung kündigen?

Mary57

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Arzthelferin / Altenpflegehelferin
Hallo zusammen,
bin hier neu und bräuchte ein Paar Infos über Kündigungsgesetz.
Ich bin zur Zeit krank geschrieben bis zum 26 06 :eek1: (wegen ein OP am Fuss (Hallux Valgus)

Nun hätte ich eventuell die Möglichkeit zum 01.06 oder spätestens zum 01.07 eine neue interessante Arbeitstelle zu bekommen.

Da ich davon ausgehe, dass auch ich, als "ArbeitNehmerin", 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten muss, würde es dann heissen dass ich erst ab 01.08 irgendwo anders neu anfangen könnte !?..
Aus dem Grund ein interessantes Job zu verpassen wäre echt fies! Was kann ich tun? Kann ich denn schon während mein Krankenschein rechtszeitig kündigen? zum 30.06? oder kann man sich vom Arzt "vorzeitig" "gesund" schreiben lassen? es sind ja noch über 6 Wochen bis zum 26.06!

Herzlichen Dank für euren Tipps
 
In D kannst Du jederzeit kündigen. Wie das in F ist (zumindest deute ich Deine Nationalkennung als F) kann ich nicht sagen.

Matras
 
Hallo Matras,

Sorry hab' vergessen zu schreiben dass ich in Deutschland arbeite, Französin bin und in Frankreich wohne!

"Jederzeit" kündigen möglich? auch während mein Krankenschein?? das wäre genial! Ich habe im Internet gesucht aber leider nichts gefunden wo es per Gesetz "fest steht" dass man kündigen kann während ein KS, deshalb auch meine Skepsis:emba:.
Haben denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht die selben Pflichten bezüglich Kündigung? kein Kündigung während Krankenschein erlaubt, erst danach und so?!
 
Hallo Matras,

Sorry hab' vergessen zu schreiben dass ich in Deutschland arbeite, Französin bin und in Frankreich wohne!

"Jederzeit" kündigen möglich? auch während mein Krankenschein?? das wäre genial! Ich habe im Internet gesucht aber leider nichts gefunden wo es per Gesetz "fest steht" dass man kündigen kann während ein KS, deshalb auch meine Skepsis:emba:.
Haben denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht die selben Pflichten bezüglich Kündigung? kein Kündigung während Krankenschein erlaubt, erst danach und so?!

Wo steht denn, dass Dein AG Dich nicht kündigen dürfte, während Du grade krankgeschrieben bist?
 
ich dachte es gibt ein sogenanntes Kündigungsschutzgesetz??!
 
Gibt es, aber das sagt nichts dergleichen aus...
 
na dann kann ich nur hoffen dass Matras es aus sicheren Quellen hat dass man jederzeit kündigen kann!
Ich suche halt nach Konkrete Antworte,
bin zwar naiv aber dafür hartnäckig!

Nochmal recht herzlichen Dank für euren Beiträgen
 
welche Kündigungsfrist steht denn in deinem Vertrag? Hast du Tarif?

Wenn § 622 (für dich dann Absatz 1) drin steht, hast du die Möglichkeit zum 15. oder Ende eines Monats nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen (28 Werk!tage) zu kündigen.

Dass du AU bist, ist dabei völlig egal. Ich würde mir allerdings gut überlegen, mit einem unausgeheilten Hallux Valgus wieder arbeiten zu gehen. Kannst du wieder vernünftig laufen? Passt dein Fuß dann in einen arbeitsgerechten Schuh?
 
Hallo,

selbstverständlich dafst du deinen Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen!
Ob du momentan krankgeschrieben bist, spielt hierbei überhaupt keine Rolle. Das von dir angesprochene Kündigungsschutzgesetz regelt eigentlich mehr den umgekehrten Fall, wenn der Arbeitgeber dir kündigen möchte.
Allerdings must du beachten, daß du keinen neuen Arbeitsplatz antreten darfst, wenn du noch arbeitsunfähig geschieben bist. Dies must du tatsächlich mit deinem Arzt klären, ob du gesund genug bist, den neuen Job anzutreten.

Gruß

medsonet.1
 
Ich würde mir allerdings gut überlegen, mit einem unausgeheilten Hallux Valgus wieder arbeiten zu gehen. Kannst du wieder vernünftig laufen? Passt dein Fuß dann in einen arbeitsgerechten Schuh?

bis zum 01.07 sind ja noch 7 wochen.. bin vor 2 Wochen operiert worden. Ich denke und hoffe auch dass es dann ausgeheilt ist.
Mal sehen, ausserdem habe ich noch keine Zusage, hab' erst nächsten Dienstag ein Vorstellungsgespräch.

Wenn Du jetzt noch dazuschreibst, dass Du den §622 aus dem BGB meinst, kann die Threaderöffnerin sogar was damit anfangen.

Bezüglich mein AV, ja ich habe ein Tarifvertrag und drin steht 4 wochen bis zum Monatsende. Bin noch keine 2 Jahren in diesem Betrieb; erst nach 2 Jahren im Betrieb tut sich der Kündigungsfristdauer verändern bzw. verlängern.
 
Hallo,

dann solltest du bei deinem Vorstellungsgespräch mir deinem "Neuen Arbeitgeber" offen über dieses Thema reden. Ein ordentlicher Arbeitgeber hätte dann auch kein Problem, wenn du dann den Job erst etwas später antreten kannst, weil du zum 01.07. noch nicht ganz fit bist. Er hätte dann eher ein Problem, wenn du es jetzt verschweigst und kannst dann wirklich nicht zu 100% am 01.07. antreten.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo Medsonet,

dann solltest du bei deinem Vorstellungsgespräch mir deinem "Neuen Arbeitgeber" offen über dieses Thema reden... Er hätte dann eher ein Problem, wenn du es jetzt verschweigst und kannst dann wirklich nicht zu 100% am 01.07. antreten.

Genau so sehe ich die Sachen auch!
Ich habe es bereits (telefonisch) beim PDL erwähnt als ich von Ihr angerufen wurde.. ob ich nach wie vor, Interesse hätte dort zu arbeiten? Ich hatte mich schon mal dort beworben vor ein halbes Jahr, leider ging es damals nur um eine Halbtagsstelle, was für mich finanziell nicht möglich war. Dieses mal aber nicht!
 
Bedenke aber, wenn du zu Vertragsbeginn beim neuen Arbeitgeber noch krank geschrieben bist, dann hast du keinen Anspruch auf Lohn. Nur als kleiner Hinweis.
 
Hallo Sosylos
Danke für den Hinweis. Ich werde natürlich die Stelle erst antreten wenn alles über die Bühne ist. Kündigung ordungsgemäss verabreichen zum 30.06. Den neuen Arbeitgeber fragen ob ich eventuell erst zum 15.07 antreten könnte falls mein jetzigen AU (bis zum 26.06) um 2 wochen verlängert werden sollte.
 
Dann hat sich doch noch alles geklärt!

Matras
 
das BGB ist beim Editieren eines Absatzes dem Löschteufel zum Opfer gefallen :D

natürlich o.g. Gesetzbuch, Danke für den Zusatz@Joerg :)
 

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